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#1
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| Hallo zusammen, bin gerade dabei meine Unterlagen für die Existenzgründung zusammenzustellen, damit ich sie morgen bei der Agentur für Arbeit persönlich am Empfang abgeben kann. So nun die erste Frage: Soll oder muss ich mir den Empfang schriftlich bestätigen lassen? Bekomme ich überhaupt eine Eingangsbestätigung? Die zweite Frage ist: Mein Anspruch auf ALG I geht bis 05.02.2010 (Anspruchsende 05.02.2010 Grund: Anspruch erschöpft, so stehts in einem Papier der Agentur). Man muss ja einen Restanspruch von 90 Tage haben für den Gründungszuschuss.Laut meiner Sachbearbeiterin wird der Monat immer mit 30Tagen berechnet. Dann müsste ich den letztmöglichen Gründungstag auf den 04.11.2009 legen? Meine Gründung habe ich nun auf den 01.11.2009 festgelegt. Nach meiner Rechnung noch gerade rechtzeitig, oder? Es gilt ja der Tag der Gründung, oder der Tag der Abgabe des Antrags? Bin gerade etwas aus dem Konzept und wollte auf diesem Weg mal unsere Fachleute fragen. Schon mal besten Dank Holzfäller |
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#2
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| würde ich mit einem derartigen Antrag nicht bemühen, sondern sie persönlich ( am besten unter Beisein eines Zeugen), einem für Existenzgründungen zuständigen kompetenten Sachbearbeiter überreichen. Meines Erachtens muss doch über den Antrag erst entschieden werden. Wie kann dann der Tag der Abgabe gelten ? Eine kleine Rücksprache mit deiner Sachbearbeiteren wäre aus meiner Sicht schon notwendig. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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