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#1
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| Mein Freund ist arbeitslos, ALG I, hat wegen Unterhaltsschulden eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben. Er ist Handwerker und möchte sich im selbständig machen (Fenster aus und einbauen). Investitionen sind nicht notwendig. Werkzeug und Fahrzeug vorhanden. Kann er das trotz Eidesstattlicher Versicherung? Danke |
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#2
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| Er möge sich bitte an seine Handwerkskammer und an seine IHK wenden und sich beraten lassen. Theoretisch ist eine Selbstständigkeit auch bei einer EV denkbar, er ist aber nicht kreditwürdig, damit sind seine Verdienstmöglichkeiten eingeschränkt und eine Selbstständigkeit wirkt sich möglicherweise auch negativ auf ALG II aus.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| Was geschieht, wenn das Projekt sich als Flop erweist? Bekommt er wieder ALG I? Danke |
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#4
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| Sofern er sich freiwillig weiterversichert und die anwartschaftszeit erfüllt: ja.
__________________ wer googeln kann ist klar im Vorteil ;-) |