ALG1-Selbstädig machen -90 Tage verpaßt
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ALG1-Selbstädig machen -90 Tage verpaßt

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  #1  
Alt 27.02.2008, 17:51
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Hallo!
Ich stehe ziemlich **** da, da mein Sachbearbeiter den Wunsch meiner Selbständigkeit im Oktober 2007 nicht so wirklich ernst genommen hat (er hat es nicht in die "Gesprächsnotiz" mit aufgenommen) und ich nun wohl nach der heutigen Aussage meiner neuen Sachbearbeiterin keine Möglichkeit mehr habe den Gründerzuschuß zu bekommen da in 2 Tagen mein ALG1 endet und ich das ja "hätte früher sagen müssen"-nämlich mindstens 90 Tage vor Auslauf meines ALG1. Leider kann man meinen vorherigen Sachbearbeiter nicht mehr fragen, da dieser seit Januar 2008 arbeitslos ist...
Habe ich da jetzt irgendwie eine Chance?
Nette Grüße
Kadera
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  #2  
Alt 27.02.2008, 20:19
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Standard Hallo kadera - Willkommen in unserem Forum!

Kann ich mir nicht vorstellen. Die Frist ist rum und auch wenn der Sachbearbeiter noch zur Verfügung stehen könnte, was glaubst Du würde der sagen. Aber davon mal abgesehen, den Gründerzuschuss gibt es doch nur wenn noch 90 Tage Restanspruch vorhanden sind. Dann würde ein Antrag jetzt zwei Tage vor Auslauf doch eh nix mehr bringen.
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  #3  
Alt 28.02.2008, 06:11
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Guten Morgen!
Danke für die schnelle Antwort.
Im Oktober 2007 wären ja auch noch 90 Tage Restanspruch übrig gewesen! Da hättte man mir ja als Arbeitsvermittler ja dann auch mal ein paar Infos dazu geben müssen. (Gestern hat man mir zum Beispiel eine Broschüre mitgegeben "Wegweiser in die Selbstständigkeit") Aber er ist eben nicht auf meine Idee angesprungen und jetzt bekomme ich wegen seinem Fehler keine Unterstützung und dümpel weiter auf dem Arbeitslosenmarkt umher.
Gruß kadera
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  #4  
Alt 29.02.2008, 20:24
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Hätte er machen können. Aber vielleicht wusste der das selbst noch nicht einmal oder wollte zu dieser Zeit einfach nicht darüber reden. Ich finde das auch nicht in Ordnung, aber Du hättest halt selbst recherchieren sollen oder den Sachbearbeiter löchern müssen. Warum sollte er auf Dich zukommen und Dich informieren. Ich habe es noch nie erlebt, dass die Initiative von der AA oder Anderen ausgeht. Als wir uns selbständig gemacht haben, gab es noch das Überbrückungsgeld. Glaube ja nicht, das die mir einfach so die Infobroschüre dazu rausgerückt haben. Bin erstmal gegangen und zur Steuerberaterin marschiert. Diese sagte mir das die Broschüre nur bei der AA erhältlich ist und diese mir Auskunft geben müssen. Also ging ich nochmal hin und habe noch zweimal darum gebeten. Auf einmal fiel es der Frau an der Information wie Schuppen von den Augen. Genau unter Ihrem Tresen lagen ja ein paar von diesen Flyern. Es wird Dir niemand hinterher rennen, da muss man hartnäckig bleiben und sich über alles selbst kundig machen (nicht nur bei der AA). Zum Thema Gründungszuschuss (Fördermöglichkeiten) gibt es zudem Unmengen Informationsseiten im Internet, warum hast Du da nicht einfach mal geschaut.

Ich glaube nicht das Du Recht bekommen würdest, auch wenn der Mitarbeiter Dich nicht ausreichend informiert hat.
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Geändert von Ratgeberin (29.02.2008 um 20:26 Uhr)
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  #5  
Alt 03.03.2008, 08:19
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Unglücklich

Also ich habe mir nun am letzten Tag meines ALGI noch einen Antrag schicken lassen, ausgefüllt und noch am selben Tag per Einschreiben gegen Rückschein ausgefüllt mit diversen Anlagen und Informationen zu meinem schon länger geplanten Vorhaben, sowie einem höflichen Anschreiben weggeschickt. Vermutlich wird er abgelehnt... Dann werde ich Widerspruch einlegen müssen und dann mal sehen wie es weiter geht... Erstaunlich, wenn man mal im Internet sucht gibt es einige denen sowas passiert ist. Viele lassen sich bestimmt auch so schon entmutigen. Da wird dann bei der Argentur für Arbeit gesagt "Frist ist um!" und dann wird da auch nicht mehr drauf eingegangen. Es stimmt schon man muß da echt hartnäckig sein und sich selber informieren. Aber ich möchte ja nicht für alle möglichen Fälle in meinem Leben ein eigenes Studium anfangen - man denkt ja daß man sich auf kompetentes Fachpersonal verlassen kann... Falsch gedacht. Ich werde weiter berichten! Schönen Start in die Woche!!!
Gruß kadera
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  #6  
Alt 05.03.2008, 16:07
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Du hast schon recht, ein bissel kompetenter könnten die Damen und Herren schon sein. Aber leider sind diese häufig auch nicht vom Fach, sondern selbst noch im Lernprozess.

Auch wenn Du in Widerspruch gehst, denke ich, das Du als Verlierer vom Feld gehen wirst. Aber ich drücke Dir dennoch die Daumen.
Halte uns bitte auf dem Laufenden.

Wenn Du ins ALG 2 kommst, hast Du trotzdem die Chance Dich selbständig zu machen. Als Fördermöglichkeit gibt es dann das Einstiegsgeld.
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