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#1
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| Hallo alle zusammen, mußte mein selbständiges Gewerbe u.a. aufgrund schlechter Geschäftslage 2007 vorübergehend nebenberuflich betreiben. Zielstellung war Erhalt der Marktpräsenz im Bereich Maschinenhandel und Abwendung evtl. Dauerarbeitslosigkeit, was inzwischen auch gelungen ist. Der dabei erzielte monatlich Einkommensdurchschnitt betrug 85,96 €, unterlag aber relativ starken Schwankungen bis hin zu monatlichen Verlußten. Die BA fordert nun starr für alle Monate über der monatlichen Zuverdienstgrenze von 165,-€ die gezahlte ALU ohne Beachtung der Monate mit deutlich geringerem Einkommen bzw. Negativeinkommen zurück. Entsprechende Widersprüche und Sozialgerichtsklagen wurden mit fadenscheinigen Begründungen (Fristen, Bezug auf aktuelle Rechtslage e.t.c.) zurückgewiesen. Mein Kampf gegen diese unakzeptable Rechtslage geht weiter; suche Erfahrungsträger oder ähnlich Betroffene. Geändert von Igel (14.06.2008 um 15:55 Uhr) |
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#2
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| Dein Rechtsanwalt müsste jetzt prüfen, ob der § 28 SGB X Anwendung finden kann und du ersatzweise ALG II beantragen kannst. SGB X - Einzelnorm
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
Igel (15.06.2008) | ||
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#3
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| Danke nontestatum. Aus dem Neben- ist inzwischen Hauptgewerbe mit zwischenzeitlicher Zahlung eines Gründungszuschußes geworden. Bei der drohenden Rückzahlung ist dieser Zuschuß nahezu zwecklos und das Gewerbe gefährdet. Mein Reibungspunkt ist die starre Fixierung auf den MONATLICHEN Zuverdienst von 165,-€; wie werden die Verlußte behandelt, die nur aus der zeitlichen Verschiebung zwischen Eingangs- u. Ausgangsrechnung resultieren. Meine persönliche Klage (RA hat vorher nur kassiert) beim Sozialgericht ist mit Begründung Fristüberschreitung (2Tage am Wochenende) abgewiesen worden. Danke für den Hinweis auf SGB § 28; gibt es den eigendlich auch in verständlichem Normaldeutsch? |
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#4
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| Hallo wenn du das nebengewerbe beim amt gemeldet hast und jedem Monat dein einkommenbescheid zum zuverdienst abgegeben hast, so sollte die 165 Eurogrenze gelten und müsstest gar nix zurück zahlen.hast du dieses nicht beim amt eingereicht so hast du wirklich unberechtigt geld erhalten. |
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