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#1
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| hallo zusammen, folgendes Problem: ich bin hauptberuflich als kaufm. Angestellter tätig und habe vor einiger Zeit ein Gewerbe im Bereich Textilveredelung angemeldet. Letzte Woche habe ich nun die Kündigung erhalten ausgesprochen zum 31.5.10. Ich würde gerne die die 300€ Existenzgründerpauschale in Anspruch nehmen. Geht das überhaupt mit einem bereits laufendem Gewerbe? Falls nicht, was muss ich tun, ? Abemelden? neu anmelden? Vielen Dank vorab für euer Feedback. Gruß Thomas |
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#2
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| hallo, das ganze ist nicht kompliziert. Wenn Du Dich bei der Agentur gemeldet hast, sagst Du Bescheid, dass Du in die Selbstständigkeit gehen willst. Dann erhälst Du die notwendigen Anträge. Wenn jemand neu gründet, muss er eine Anmeldung beim Finanzamt vorweisen. Da Du bereits im Nebenerwerb selbstständig warst, musst Du Dir vom Finanzamt eine Bestätigung geben lassen, das Du bereits eine Steuernummer für Deinen Nebenerwerb hast. Also Du musst Dich nicht abmelden und dann wieder neu anmelden. Viel Erfolg |
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#3
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| vielen dank für die Antwort. bekomm ich denn trotz meiner bereits im vorhinein angemedeten Gewerbes eine Bezuschussung (300€)? |
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#4
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| Na klar kannst Du den Gründungszuschuss beantragen. Dazu musst Du noch einen Restanspruch für das Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tage haben, einen Businessplan vorlegen, eine sogenannte Fachliche Stellungnahme und die Bestätigung vom Finanzamt. Dann bekommst Du 9 Monate lang Dein ALG1 + 300 Euro je Monat. Danach kannst Du einen Verlängerungsantrag stellen und kannst für weitere 6 Monate noch die 300 Euro bekommen. |
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