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#1
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| Hallo erstmal an alle, ich befinde mich aktuell in einer etwas komplizierten Situation: Ich bin nach Verlust meines Arbeitsplatzes arbeitssuchend, habe mich beim Amt aber bisher nicht gemeldet, da ich keine Leistungen beziehen möchte und vermutlich auch keine Ansprüche habe - habe vorübergehend keine eigene Wohnung bis 1. März, Arbeitsverhältnis wurde durch Auflösungsvereinbarung beendet und war kürzer als ein Jahr, verdiene selbstständig aktuell 700 Euro (Pressearbeit) monatlich. Leider ist das große Problem nun die Krankenkasse, jene will mich natürlich jetzt neu einstufen und ich fürchte als "hauptberuflich selbstständig" zu gelten. Bei meinem geringen Verdienst wären die enormen Beiträge natürlich für mich nicht bezahlbar. Ist es auch möglich, dass ich als arbeitssuchend oder Geringverdiener eingestuft werde? Mache mir derzeit aktuell große Sorgen. Als einzige Alternative sehe ich aktuell nur meine freiberufliche Tätigkeit aufzugeben und mich ganz auf Hartz IV zu verlassen fürchte da aber auch, dass die mich erstmal grundsätzlich ablehnen werden, wenn sie meine letzten Kontoauszüge sehen, da ich ja selbstständig zu viel verdient habe. Außerdem habe ich immer versucht nicht ALG II zu beantragen, denn ich fühle mich selbst dabei einfach unwohl. Ist also eine ziemliche Zwickmühle... Viele Grüße Rockutus Geändert von Rockutus (03.02.2012 um 19:19 Uhr) |
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#2
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| Du kannst dich drehen und wenden wie du willst, es besteht eine Krankenversicherungspflicht mit der Pflicht Kassenbeiträge zu zahlen und spätestens nächsten Monat brauchst du eine eigene Wohnung mit Mietzahlungspflicht, also wird dir garnichts anderes übrig bleiben als ALG II zu beantragen. Schiebe dass nicht weiter vor dir her. Der Gesetzgaber hat die Verhältnisse, so wie sie sind, geschaffen, und du kannst daran nichts ändern.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
Rockutus (04.02.2012) | ||
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#3
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| Danke für die Antwort erstmal! Das Problem ist aber nicht nur das Geld zu beantragen, aktuell dürfte ich ohnehin keine Ansprüche haben und somit eh bei dem Amt herausfallen - wie gesagt würden mein Bezug ja durch die Auflösungsvereinbarung beschnitten und dann zahle ich aktuell keine Miete. Sprich aktuell wäre die Antragsstellung vermutlich ohne Ergebnis. Warum brauche ich unbedingt eine eigene Wohnung? Das ändert an der Lage ja relativ wenig, außer, dass der ALG-II-Anspruch steigt. Auf die Krankenkassenbeiträge hat das aber keinen Einfluss. Ich habe jetzt herausgefunden, dass der günstigste Betrag für Selbstständige wohl bei ca. 210 Euro liegt - das wäre zumindest übergangsweise noch bezahlbar. Sobald ich allerdings wieder eine eigene Wohnung habe, reicht das Geld natürlich hinten und vorne nicht. Dann hast du wohl leider Recht und ich muss in den sauren Apfel beißen und ALG II beantragen. Oder habe mit Glück bis dahin irgendeinen Job gefunden. Geändert von Rockutus (04.02.2012 um 13:10 Uhr) |
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#4
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| Wenn du weitestgehend vermögenslos bist, die Schonvermögensgrenzen bei ALG II nicht überschreitest und du so verdienst, dass dein "Bedarf" nicht gedeckt ist, wobei bei der Bedarfsberechnung auch deine KV-Beiträge berücksichtigt werden müssen, solltest du ALG II beantragen. Bitte keine Beitragsrückstände entstehen lassen, Beitragsrückstände haben ausgesprochen fiese Folgen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Ja, vermutlich werde ich da nicht mehr drumherum kommen, sobald ich wieder eine eigene Wohnung beziehe. Vorher dürfte es wegen dem Auflösungsvertrag und meinem Verdienst wohl scheitern, da ich dann knapp drüber liege. Vielleicht habe ich bis dahin aber auch wieder etwas gefunden, um mich über Wasser zu halten und sei es nur ein zusätzlicher 400-Euro-Job als Übergangslösung. Beitragsrückstände lasse ich nicht entstehen, ich habe der Krankenkasse schon alles ordnungsgemäß gemeldet, sowas möchte ich auch nicht. |
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