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#1
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| Hallo ! Ich war gestern bei einem Termin auf der ARGE Völklingen es ging um meine Selbständigkeit als Handelsvertreer und Techniker für Kabel Deutschland ! Ein tragfähiges Konzept (was mir der Steuerberater bestätigte) hatte ich dabei und wollte einen Antrag auf unterstützung und ein KFZ stellen um meine Tätigkeit anzutreten. Das einzigste was ich bekommen habe ich ein Gutschein für die Handelskammer wo ich mein Konzept überprüfen lassen muss ob es tragfähig ist !!! Was doch mein Steuerberater schon gemacht hat!!!! Dazu kommt noch das der Termin in einem Monat ist ! Auf meine Frage was denn mit dem KFZ wäre bekam ich Folgende Antwort : Die Gelder der ARGE für solche Unterstützungen wären aufgebraucht und er könne mit kein KFZ Finanzieren ! Meine Frage an euch wäre !? Stimmt das ? Und wenn nicht wo bekomme ich das schriftlich ! Danke euch schonmal für eure hilfe ! gruss Dirk |
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#2
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| Stelle den Antrag schriftlich, dann müssen sie Dir auch schriftlich darauf antworten. Mündlich ist schnell vieles dahergesagt, was man nicht unbedingt schriftlich aufsetzen würde. Als Handelsvertreter und Techniker benötigst Du ein Auto. Der Stand ist dann, dass Du Deine Hilfebedürftigkeit mit einem Kfz beenden kannst, während sich diese Selbstständigkeit ohne nicht aufnehmen lässt. Das dürfte nur mit guten Gründen ablehnbar sein.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#3
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| Was du ansprichst, sind "Kann"-Leistungen, keine "Muss"-Leistungen. Es entscheidet also der Sachbearbeiter unter Prüfung der vorhandenen Mittel, ob eine wie immer geartete Förderung stattfinden kann. Wenn dein Begehren nicht bewilligt wird, kann man da nicht wirklich juristisch gegen angehen. Du kannst natürlich gegen einen Ablehnungsbescheid vorgehen, nur wirst du da aller Voraussicht nach völlständig scheitern, weil deine Erfolgsaussichten unter Null liegen. Ich halte persönlich übrigens nichts von einer Existenzgründung auf der Basis von AG II. Das ist wie auf Sand gebaut, es würde mich wundern, wenn du da keine Schieflage erleidest. Es geht schon damit los, dass Finanzamt und Arge nicht im Gleichschritt gehen, sondern deine Buchhaltung mit unterschiedlichen Augen betrachten. Bitte lasse dich örtlich beraten: Adressen — Tacheles Adressdatenbank Beispiel: Projekt Job-Perspektive - Förderung wird weitergehen - www.arbeitsagentur.de rlp.de|900 Millionen Euro wieder freigeben|Willkommen in Rheinland-Pfalz
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| Zitat:
Ein Hiilfebedürftiger kommt schon als Arbeitnehmer, der eine Arbeit aufnehmen will, nicht oder nur unter sehr erschwerten Bedingungen in den Genuss eines Darlehens, um ein Fahrzeug zu kaufen und Mobilität herzustellen. Eine Selbstständigkeit muss von der Arge nicht finanziert werden, ein Fahrzeug erst recht nicht. Selbst wenn es finanziert werden würde, wäre das nur eine "angemessene" alte Schüssel, bei der man nur noch beten kann, dass man nicht fern jeder Telekommunikationsmöglichkeit in einem Funkloch liegenbleibt und man zu pleite ist, um wieder flott zu werden. Wenn Kabel Deutschland der einzige Auftraggeber ist, müsste geprüft werden, ob nicht eine Scheinselbstständigkeit vorliegt.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Als ich mich selbsständig gemacht habe, habe ich von der Arge alles bekommen, ausser das Auto :-) Gruß |
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#6
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| Zitat:
... was natürlich ausserordentlich intelligent ist, ein Selbstständiger, der nicht mobil ist. Eine Selbstständigkeit auf der Basis von ALG II kann im Einzelfall eine Lösung sein, im übrigen soll aber jeder, der sich mt dem Gedanken an Selbstständigkeit trägt, in sich gehen und seine unternehmerischen Fähigkeiten prüfen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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