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#1
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| Hallo hab mal ne Frage, ich komme aus Augsburg und Arbeite im Amt, kann ich mich nebenbei Selbständig machen mit einer GmbH, ich wäre dann Geschäftsführer und würde nur meinen Namen hergeben.... für den Internetauftritt, hinter mir würden noch 2 Investoren stehen die das alles regeln und die Firma leiten, es ist keine Scheinfirma oder so, das sind nur paar Kumpels, die aber nicht Namentlich in der Öffentlichkeit stehen wollen die Firma handelt mit Süsswaren im Großhandel danke im vorraus |
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#2
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| Hallo, du weißt, dass du als Beamter in jedem Falle eine Genehmigung für eine Nebenbeschäftigung oder Nebentätigkeit brauchst. Hast du die Genehmigung, dann sollte es keine Probleme geben. Allerdings gibt es da immer noch den Passus, dass sich der Beamte hauptsächlich seinem Dienst widmen soll und deshalb alimentiert wird. Auch wenn es zum Dienst keine Verbindung gibt, kann sich das schnell durch unzufriedene Kunden oder Konkurrenten ändern. Dann kann schnell mal ein Dienstverfahren herauskommen, da du auch im Privatleben immer Vorbild sein solltest. Gruß Woko |
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#3
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| sind die tragenden Säulen des Staates ![]() Wenn die zusätzlich Arbeit die man hier machen möchte zu Interessenskonflikten mit ihrer Tätigkeit als Beamter führt wäre das nicht so gut. Eine Absprache mit dem Dienstherren sollte hier erfolgen ![]() Vielleicht will der sogar auch mit einsteigen Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu wellen für den nützlichen Beitrag: | ||
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#4
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| der dienstweg wird auf jeden Fall eingehalten...... Die investoren sind alle privat.... Und es wird auch keine Förderung oder ä beantragt |
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#5
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| sehe ich keinen Grund warum du das nicht machen könntest. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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