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#1
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| Hallo, ich habe ganz frisch ein Nebengewerbe (Gewinn nicht über 4300,-€ pro Jahr) angemeldet. Ich überführe gelegentlich für verschiedene Firmen Fahrzeuge. Nun möchte aber die Berufsgenossenschaft auf einmal, dass ich ihr beitrete und stuft mich in der BG-Verkehr Tarifstelle 550 ein (Klasse10,29) – das sind gut über 420,-€ Beitrag. Gibt es da keine besondere Tarifklasse für NEBENGEWERBE? Dieser Beitrag wäre ja nicht tragbar. Es gab auch schon Kommentare, dass der Beitritt bei Kleinunternehmen ohne Angestellte freiwillig ist. Doch gilt das überall, bzw. bei meinem Gewerbe auch? Wer könnte mir dort eine gute Antwort geben? ![]() Ran |
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#2
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| Hier ist deren Satzung: http://www.bg-verkehr.de/service/dow...ag_Jan2011.pdf Da steht beispielsweise: Zitat:
Aber § 44 geht weiter: Zitat:
Ich verstehe das so, dass Du Dich von der Versicherungspflicht laut Satzung befreien lassen müsstest. Vermutlich muss dafür ein Antrag gestellt werden. Vielleicht finden sich in der Satzung noch weitere Hinweise.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#3
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| Zitat:
SGB 7 - Einzelnorm SGB 7 - Einzelnorm
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#4
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| Vielen Dank für deine Antworten - sie haben mir geholfen. Das Ergebnis: man muss tatsächlich darüber einen Antrag stellen, denn man sich online unter dieser Link ausdrucken kann (telefonisch von BG bestätigt): http://www.bg-verkehr.de/service/dow...rsicherung.pdf den dann der BG zuschicken (besser mit Einschreiben) und fertig. Liebe Grüße Ran |
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#5
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| Hallo Ran, es freut mich, dass ich Dir weiterhelfen konnte. Vielen Dank für Deine Rückmeldung, die auch anderen weiterhilft, die sich selbstständig machen wollen. Die meisten haben den Beitrag für die Berufsgenossenschaft gar nicht auf dem Plan. Bei Angestellten wird der Beitrag zu 100 % vom Arbeitgeber bezahlt. Deshalb wissen viele, die sich selbstständig machen, nichts davon und denken nur an Kranken- und Rentenvers. Nur zur Erklärung für diejenigen, die sich noch nicht damit beschäftigt haben: Die Berufsgenossenschaft ist für die Unfallvers. zuständig. Aufgabe der Unfallvers. ist es,
Die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft ist für alle zuständig, die irgendwie mit Straßenverkehr, Luft- oder Seefahrt zu tun haben. Dazu gehören auch sämtliche LKW-Fahrer, Umzugsunternehmen, Taxifahrer, Kuriere usw. Unternehmer in diesem Bereich sind oftmals ganz einfach selbstständige Fahrer, Transporteure etc., die mit ihrem eigenen Kraftfahrzeug unterwegs sind (egal, ob sie nun außerdem noch Angestellte haben oder nicht). Wer ständig im Verkehr unterwegs ist, hat natürlich ein viel höheres Unfallrisiko als jemand, der viel am Schreibtisch sitzt. Und die Unternehmer in diesen Berufen verdienen sehr oft nicht so viel, dass sie von ihren Rücklagen leben könnten, wenn etwas passiert (Unternehmer haben ja meist auch keine Arbeitslosenversicherung). Im Gegenteil - wer dann (eine Zeit lang oder überhaupt) nicht mehr fahren kann, hat meist ein riesen Problem. Deshalb macht es Sinn, dass auch Unternehmer in der BG Verkehr Mitglied sein müssen. Aber für Leute, die nur nebenberuflich etwas dazuverdienen, wird dann der Beitrag sehr schnell zu hoch. Jetzt wissen wir, dass man sich dann mit einem Antrag von der Versicherung befreien lassen kann.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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