Berufsgenossenschaft und Nebengewerbe
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Berufsgenossenschaft und Nebengewerbe

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  #1  
Alt 04.04.2011, 19:58
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Hallo,
ich habe ganz frisch ein Nebengewerbe (Gewinn nicht über 4300,-€ pro Jahr) angemeldet. Ich überführe gelegentlich für verschiedene Firmen Fahrzeuge. Nun möchte aber die Berufsgenossenschaft auf einmal, dass ich ihr beitrete und stuft mich in der BG-Verkehr Tarifstelle 550 ein (Klasse10,29) – das sind gut über 420,-€ Beitrag.
Gibt es da keine besondere Tarifklasse für NEBENGEWERBE? Dieser Beitrag wäre ja nicht tragbar.
Es gab auch schon Kommentare, dass der Beitritt bei Kleinunternehmen ohne Angestellte freiwillig ist. Doch gilt das überall, bzw. bei meinem Gewerbe auch?
Wer könnte mir dort eine gute Antwort geben?
Ran
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  #2  
Alt 05.04.2011, 20:04
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Hier ist deren Satzung:

http://www.bg-verkehr.de/service/dow...ag_Jan2011.pdf

Da steht beispielsweise:

Zitat:
§ 44
Kreis der Versicherten

(1) Die Versicherung wird auf die Unternehmer/innen der in § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 der Satzung genannten Betriebe erstreckt (§ 3 Absatz 1 SGB VII) sowie auf patentierte Binnenlotsinnen und Binnenlotsen, die ein amtliches Lotsenpatent besitzen und den Lotsendienst auf der im Patent bezeichneten Strecke versehen.
Und laut § 3 dürfte Dein Unternehmen zu der dort genannten Art von Betrieben gehören, weshalb Du laut § 44, Abs. 1 zum Kreis der Versicherten zählst.

Aber § 44 geht weiter:

Zitat:

[...]

(4) ...nach Absatz 1 versicherten Personen können befreit werden, wenn sie nach ihren Angaben im Unternehmen dauernd nicht oder nur geringfügig tätig werden.

(5) Eine geringfügige Tätigkeit im Sinne von Absatz 4 kann angenommen werden, wenn die wöchentliche Arbeitszeit weniger als 15 Stunden beträgt oder wenn die jährliche Tätigkeit zwei Monate oder 50 Arbeitstage nicht überschreitet.
Das ist das, was Du vermutlich mit der nebenberuflichen Tätigkeit gemeint hast.

Ich verstehe das so, dass Du Dich von der Versicherungspflicht laut Satzung befreien lassen müsstest. Vermutlich muss dafür ein Antrag gestellt werden.

Vielleicht finden sich in der Satzung noch weitere Hinweise.
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  #3  
Alt 05.04.2011, 20:15
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Zitat:
Zitat von randschid Beitrag anzeigen
Es gab auch schon Kommentare, dass der Beitritt bei Kleinunternehmen ohne Angestellte freiwillig ist. Doch gilt das überall, bzw. bei meinem Gewerbe auch?
Es gibt eine Mitgliedschaft per Gesetz oder per Satzung. Je nach Beruf und zuständiger Berufsgenossenschaft kann es demnach sein, dass auch Unternehmer pflichtversichert sind - je nach der entsprechenden BG-Satzung (unter Berufung auf den zweiten Paragraphen da unten):

SGB 7 - Einzelnorm
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  #4  
Alt 09.04.2011, 07:20
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Vielen Dank für deine Antworten - sie haben mir geholfen.

Das Ergebnis: man muss tatsächlich darüber einen Antrag stellen, denn man sich online unter dieser Link ausdrucken kann (telefonisch von BG bestätigt):

http://www.bg-verkehr.de/service/dow...rsicherung.pdf

den dann der BG zuschicken (besser mit Einschreiben) und fertig.

Liebe Grüße

Ran
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  #5  
Alt 09.04.2011, 12:23
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Hallo Ran,

es freut mich, dass ich Dir weiterhelfen konnte.

Vielen Dank für Deine Rückmeldung, die auch anderen weiterhilft, die sich selbstständig machen wollen.

Die meisten haben den Beitrag für die Berufsgenossenschaft gar nicht auf dem Plan. Bei Angestellten wird der Beitrag zu 100 % vom Arbeitgeber bezahlt. Deshalb wissen viele, die sich selbstständig machen, nichts davon und denken nur an Kranken- und Rentenvers.

Nur zur Erklärung für diejenigen, die sich noch nicht damit beschäftigt haben: Die Berufsgenossenschaft ist für die Unfallvers. zuständig. Aufgabe der Unfallvers. ist es,
  1. mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten,
  2. nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen (z.B. Rehabilitationsmaßnahmen, Umschulung, Rente, Zahlungen an Hinterbliebene etc.)

Die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft ist für alle zuständig, die irgendwie mit Straßenverkehr, Luft- oder Seefahrt zu tun haben. Dazu gehören auch sämtliche LKW-Fahrer, Umzugsunternehmen, Taxifahrer, Kuriere usw.

Unternehmer in diesem Bereich sind oftmals ganz einfach selbstständige Fahrer, Transporteure etc., die mit ihrem eigenen Kraftfahrzeug unterwegs sind (egal, ob sie nun außerdem noch Angestellte haben oder nicht).

Wer ständig im Verkehr unterwegs ist, hat natürlich ein viel höheres Unfallrisiko als jemand, der viel am Schreibtisch sitzt.

Und die Unternehmer in diesen Berufen verdienen sehr oft nicht so viel, dass sie von ihren Rücklagen leben könnten, wenn etwas passiert (Unternehmer haben ja meist auch keine Arbeitslosenversicherung). Im Gegenteil - wer dann (eine Zeit lang oder überhaupt) nicht mehr fahren kann, hat meist ein riesen Problem.

Deshalb macht es Sinn, dass auch Unternehmer in der BG Verkehr Mitglied sein müssen.

Aber für Leute, die nur nebenberuflich etwas dazuverdienen, wird dann der Beitrag sehr schnell zu hoch. Jetzt wissen wir, dass man sich dann mit einem Antrag von der Versicherung befreien lassen kann.
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