Bewilligungsbescheid ändern oder aufheben bei selbstständigkeit
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Existenzgründung und Selbstständigkeit > Existenzgründung allgemein


Bewilligungsbescheid ändern oder aufheben bei selbstständigkeit

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 22.01.2009, 16:50
Benutzer
 
Registriert seit: 22.01.2009
Beiträge: 22
Bedankte sich: 0
1 Danksagung in 1 Beitrag
tomtom69 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Bewilligungsbescheid ändern oder aufheben bei selbstständigkeit


Hallo ans Forum,

nach erfolgloser Suche hoffe ich hier auf Anworten oder Erfahrungsberichte.




Folgender Fall:

X hat Bewilligungsbescheid für den zeitraum 01.12.2008 - 31.05.09.
X ist nebenberuflich selbstständig seit Mitte 2008.
X möchte hauptberuflich starten am 01.04.2009

Frage:

Wird der Bescheid am 01.04. geändert und läuft dieser dann weiter bis 31.05.2009
oder
wird der Bescheid aufgehoben und ein neuer ab dem 01.04.2009 für 6 Monate erstellt.


Antworten vom Jobcenter sind wiedersprüchlich, im Forum noch nichts gefunden

Freue mich sehr über jede Antwort ????
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 23.01.2009, 05:26
Benutzerbild von Aqarium
Profi
 
Registriert seit: 18.11.2007
Ort: Home Sweet Home,Potsdam voll die Preussen
Beiträge: 267
Bedankte sich: 11
7 Danksagungen in 7 Beiträgen
Aqarium befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Ich hoffe du hast jetzt schon eine Ahnung auf was du dich einläßt!

1.Papiergram ohne Ende von der Arge
2.weiter bewerbungen schreiben(bei nebenberuf)
3.rechenschaften ablegen
4.dich um dein geschäft kümmern
5.änderungsbescheide ohne ende.
6.Einnahmen erstellen für jede 6 Monate
7.usw
Das sagt dir dort Natürlich niemand!

Dein Bewilligungsbescheid läuft bis 05 weiter..du hast die Pflicht die grundsicherung zu mindern und nicht zu erhöhen...öhm naja. jedenfalls steht jeden die Grundsicherung zu und Punkt...alles andere anfechten, einreichen.. solltest du mehr als 100 Euro verdienen musst du angeben sonst ARGE Probleme. Ich bin immer so gewesen habe es schon immer freiwillig eingereicht. dort sagt keine sau etwas ..meine beraterin will meine Einnahmen Ausgaben sehen...haben die schon alles dort.. trotzdem schreib sie mir noch 2 Briefe. Hintern Mond gleich links

Haubtberuflich solltest du dann von heute auf morgen am besten Geld verdienen sonst bekommst du Arge Probleme.

Aso, die werden dich in einen Seminar stecken unter den deckmantel existenzseminar ..man wird davon ausgehen :duu selbständig -> gleich sozialbetrugs verdacht

Fragen nach Einkommen,schulden,Verbindlichkeiten,Steuernummer, Förderrungen wirst du ausgefragt und alles an die ARGE geleitet...ob auch alles seine Rechmäßige Ordnung hat..

ARGE und Selbständig sein oder sich machen ist mit Vorsicht zu genießen. Die haben was gegen Selbständigkeit (warum auch immer)...und viele wollen sie da rausjagen um die Selbständigkeit aufzugeben.In einigen Forum kann man das sogar lesen.Ich habs selbst Erfahren.

Aso, angeblich gibts kein Hartz4 mehr für Leute die sich Selbständig machen wollen oder sind?! So genau hat mans mir nicht an Kopf geknallt.

Viel Spaß!
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 23.01.2009, 06:16
Benutzer
 
Registriert seit: 22.01.2009
Beiträge: 22
Bedankte sich: 0
1 Danksagung in 1 Beitrag
tomtom69 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

hab den ganzen spass schon mitgemacht.

Super aufwendig , tw.kaum nachzuvollziehen was das jobcenter macht.

zum Glück bin ich vom Bewerbungen schreiben befreit.

Aber ich hab auch den Eindruck, das weder der Gesetzgeber / das Jobcenter /
Existenzgründungsberatungen wirklich daran glauben und den Existenzgründern wirklich helfen wollen.

Inzwischen habe ich mehr mit dem Papierkram zu tun als mit der Arbeit

Nachtrag
Ich habe natürlich die Anlage EKS ( Einkommen aus selbstständiger Arbeit ) mit Schätzung der nächsten 6 Monate eingereicht
( 01.12.2008 bis 31.05.2009 ) .
Berücksichtigt habe ich natürlich nicht nur die nebenberufliche sondern auch die hauptberufliche selbstständige Tätigkeit.

Aus meiner Sicht sollte das dann bis zum 31.05.2009 ohne Änderungen weiterlaufen.Oder nicht ?
Das danach eine abschließende EKS eingereicht werden muß ( innerhalb von 2 Monaten ) ist klar.

Gibt es eine juristische Grundlage, das bei Änderungen mit hauptberuflich selbstständigen Charakter der Bescheid weiterläuft.
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 23.01.2009, 07:01
Benutzerbild von Aqarium
Profi
 
Registriert seit: 18.11.2007
Ort: Home Sweet Home,Potsdam voll die Preussen
Beiträge: 267
Bedankte sich: 11
7 Danksagungen in 7 Beiträgen
Aqarium befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Also Juristisch kann und werde ich dich nicht beraten. ich kann dir nur meine erfahrung miteilen die daraus resultiert

Ich weiß garnet ...mir hat niemand gesagt das ich befreit von bewerbungen bin. liegt wohl wieder an meiner superberaterin *motz*

habs einfach nicht mehr getan. hatte ja genug arbeit geschaut nach arbeit hatte ich trotzdem

Nach 2 Monaten eine geänderte EKS ..keine ahnung davon wurde ich auch nicht informiert.ich werde nur bei sanktionen gerade so informiert

Lass das so laufen.und gebe jeden Monate deine einahmen und ausgaben ab. verlangen die angeblich sowieso jeden Monat bei mir nicht... Hatte es trotzdem abgegeben weil ich von anderen gelesen hatte.

Darf ich wissen was du machst?
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 23.01.2009, 07:06
Benutzerbild von Aqarium
Profi
 
Registriert seit: 18.11.2007
Ort: Home Sweet Home,Potsdam voll die Preussen
Beiträge: 267
Bedankte sich: 11
7 Danksagungen in 7 Beiträgen
Aqarium befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Achsoo, die Gesetze machen wohl die ARGE selber, den eindruck habe ich oft.

du solltest dich einmal mit SGBII beschäftigen dort steht einiges auch zu deinen Fragen.

Wenn du das Hauptberuflich machen willst und dabei noch ALG2 bekommst.mach dich dann auf einiges gefaßt...kommt natürlich auf dem Umfeld des Amtes an..die werden dich schon rannehmen.

Tjoar, das ist schlecht wenn du nicht zu arbeiten kommst.War bei mir auch so vielleicht ist das auch deren Ziel.ka.mir gings auch so.. aber papier ist bei mir auch geduldig

Mir fällt schon bald garnichts mehr ein zur ARGE.

reden immer von SIE müssen das ALGII mindern

Sie werden Sanktioniert wenn sie dies und das nicht machen.Wird man Sanktioniert interessiert es dort niemand wie man von leben kann.##

Macht man sich Selbständig .. sie können sich doch nicht einfach selbständig machen.. sie müssen doch von irgendwas leben lool...

jedes mal wird man bei den trägern überredet die selbständigkeit aufzugeben bevor man angefangen hatte oder sich über die köpfe hinweg gesetzt hatte.

Ahnung von Selbständigkeit hatte meine beraterin auch nicht. sie musste erstmal fragen was sie mit mir macht.

ich hoffe mal für dein Geschäft das duu schnell geld verdienst und da weg bist.

Es gibt Leute die müssen vorher den Arbeitsberater fragen wenn sie anschaffungen fürs geschäft tätigen wollen. die wollen genau alles wissen ....

Geändert von Aqarium (23.01.2009 um 07:35 Uhr)
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Selbstständigkeit im Handwerk andreman3 Existenzgründung allgemein 4 01.10.2010 21:38
mit AlgII in die Selbstständigkeit SA77 ALG II/Hartz IV 8 19.09.2009 16:19
Arbeitslosengeld II und Selbstständigkeit d-zera ALG II/Hartz IV 2 08.04.2009 19:21
Hilfe! Arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit oder was? coco_23 Existenzgründung allgemein 9 28.03.2009 09:21
Selbstständigkeit als Tanzlehrer und DJ(Teilzeit) cowboy70 Karriere & Job 2 30.01.2009 21:53


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Existenzgründung und Selbstständigkeit > Existenzgründung allgemein


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 21:57 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.