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#1
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| hallo community ![]() ich hoffe ich kann mich mit meinen fragen hier her wenden. ich habe seit ein paar jahren ein nebengewerbe und auch gut zu tun. im moment bekomm ich öfters anfragen zwecks praktikum oder sogar aushilfestellen. bisher hab ich mich mit meine rechten, pflichen und vorraussetzungen aber noch nicht auseinander gesetzt wenn es um eine einstellung geht. darf ich das überhaupt? wo muss sowas dann noch gemeldet werden? mit sicherheit beim finanzamt. vielleicht hat da ja noch jemand ne anlaufstelle für mich wo man sich da schlau machen kann. liebe grüße peter |
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#2
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| Hier geht es in erste Linie um die Sozialversicherungspflicht. Sachkundige Anlaufstellen wären die Krankenkasse und die IHK. Jenachdem, wie das Praktikum gestrickt ist, wäre auch die Agentur für Arbeit eine Anlaufstelle, die Agentur erteilt Erlaubnisse für Probearbeit nach § 46 SGB III. Es hindert dich auch niemand daran, dich mit einer Gewerkschaft zu unterhalten, es gibt zwar Politiker, die eine Gewerkschaft als grösstmögliches Unglück ansehen, aber warum sollte eine fruchtbare Zusammenarbeit nicht möglich sein? In diesem Segment - Praktikum, Probearbeit - laufen die dollsten Dinge ab, die erleben da täglich und nonstop einfach Unglaubliches, du solltest demzufolge entsprechend sensibel auftreten und dich nicht daran stören, wenn die Gewerkschaft zunächst etwas reserviert erscheint. Sei dir im klaren darüber, dass niemand wirklich umsonst arbeiten kann, die Leute brauchen mindestens eine Busfahrkarte und eine angemessene Verköstigung, Kaffee und belegte Brote sollten in deinem Etat drin sein, evtl,. auch Arbeitskleidung (Kittel?). Ein Arbeitszeugnis ist wichtig, du solltest also bereit sein, dir bei der Abfassung von Arbeitszeugnissen Mühe zu geben. In kleineren Betrieben wäre es üblich, die Personalabwicklung an den Steuerberater zu geben.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| vielen dank für die rasend schnelle antwort :-) |
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#4
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| Für Aushilfen könnten auch Minijobs (bis 400 €) und Midijobs (bis 800 €) für Dich interessant sein. Schau mal hier: Minijob-Zentrale - Startseite Abgesehen von einigen Vereinfachungen und Vergünstigungen, die Du der Homepage entnehmen kannst, gelten jedoch dieselben Bedingungen wie für Vollzeitarbeitsstellen (Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen etc.). Auch darüber gibt aber die Homepage Auskunft. Dort ist auch eine Info-Telefonnummer angegeben.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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