Erst Selbstständig dann Arbeitslos !
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Erst Selbstständig dann Arbeitslos !

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  #1  
Alt 07.02.2008, 20:35
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KoelscheJeck befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Erst Selbstständig dann Arbeitslos !


Nabend zusammen,

ich habe da ein kleines problem und hoffe das mir hier vielleicht jemand helfen kann und zwar bin ich zur zeit selbstständig mit einem Kurierdienstunternehmen muss aber direkt dazu sagen das ich nur für eine einzige firma als subunternehmer arbeite und so wie es aussieht ende März dort aufhören muss.

meine frage nun wo im internet kann man sich informationen reinholen ob und wie und von wem man unterstützt wird ?

ich habe gehört das wenn man selbstständig ist/war man kein anspruch auf arbeitlosengeld hat.

und ich muss auch sagen das ich in dieser hinsicht keinerlei erfahrung habe da ich noch nie arbeitslos war.

hoffe zwar das ich bis ende märz noch einen job finde aber man weiß ja nie und deswegen wollte ich schonmal vorsorgen.

also wäre super wen sich jemand damit auskennt oder mir tipps und ratschläge geben kann was man da so alles machen kann oder halt internetseiten nennt wo man sich informieren kann

sage schonmal danke im vorraus

mfg
KoelscheJeck
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  #2  
Alt 08.02.2008, 06:43
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soisrecht2 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Moin nach Köln!

Selbständig gewesen und aufhören (müssen)?

Nun, in deinem Falle könnte und sollte es so sein, dass du dich zuerst "Arbeitsuchend" auf der Arbeitsagentur melden mußt. Diese lehnt dir die Unterstützung ab, weil du keinen Anspruch auf ALG erworben hast.

Zweiter Schritt:

"Amt für Grundsicherung"- besser bekannt unter Hartz IV- Amt. Das kann- so glaube ich, bei dir in K nur eine ARGE sein.

Dort beantragst du ALG II und erhälst auf Antrag H4 damit du überleben kannst und nicht unterhalb vom Dom betteln mußt.

Übrigens:

Es geht vielen (schein-) selbständigen Kurierfahrern so wie dir. War selber vor vielen Jahren mal bei einer solchen "Fa." in Hanau mit einen 7,5 Tonner Plane "selbständig" im Einsatz. Bundesweit und grenzüberschreitend.

M.l.G.!

soisrecht2
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  #3  
Alt 27.03.2008, 12:53
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Mulmig befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,

du mußt dich beim Arbeitsamt immer sofort melden, wenn arbeitslosigkeit angesagt ist.
Als Selbstständiger bekommt man kein ALG weil man ja nicht einbezahlt.

War mit meinem Mann zusammen 19 Jahre Selbstständig im Einzelhandel.
Ich bekam die vom AA die Aussage: 12 Monate Versicherungspflichtig arbeiten dann hat man Anspruch auf ALG.

Wenn Du mehr Wissen willst schreibe mir.
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  #4  
Alt 27.03.2008, 15:24
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Mulmig:

Wir müssen unterscheiden zwischen ALG I (Agentur für Arbeit) und ALG II (ARGE/Jobcenter).

Für ALG I muss man in eine Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben.

ALG II jedoch ist steuerfinanziert und diese Unterstützungsleistung steht jedem Bedürftigen zu, auch Selbständigen.
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  #5  
Alt 27.03.2008, 22:46
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Mulmig befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ausrufezeichen Frage

habe heute Nachmittag eine Aussage einer Bekannten gehört und zwar:
ALG II ist wie ein Offenbarungseid stimmt das??
Zweitwagen muß weg!
Einnahmen vom Partner wird angerechnet!
usw.
Wer kann mir etwas genaueres sagen was da dran ist??
Bin sehr verunsichert.

Danke
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  #6  
Alt 27.03.2008, 23:39
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Zitat:
Zitat von Mulmig Beitrag anzeigen
habe heute Nachmittag eine Aussage einer Bekannten gehört und zwar:
ALG II ist wie ein Offenbarungseid stimmt das??
... so ungefähr ....

Zweitwagen muß weg!
... nicht unbedingt ... wenn das eine alte Karre ist mit ein paar Pfennigen Restwert, dann muss nicht verwertet werden bzw. wird dem "Schonvermögen" zugeschlagen. Die Frage ist vielmehr, ob man sich zwei Fahrzeuge dann noch leisten kann. Wohl eher nicht.

Einnahmen vom Partner wird angerechnet!
Ja!
usw.
Wer kann mir etwas genaueres sagen was da dran ist??
Bin sehr verunsichert.

Danke
ALG II ist eine STEUERFINANZIERTE Leistung für Bedürftige. Eigentlich Sozialhilfe für Arbeitsfähige.

Man darf ein bestimmtes nach Alter gestaffeltes Schonvermögen besitzen, ein angemessenes Fahrzeug im Gegenwert von 7.500,-- €, sogar ein kleines angemessenes SELBSTBEWOHNTES Haus. Im Gegenzug ist man verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen.

Die Unterstützung sieht wie folgt aus:

Einzelperson 347€ monatlich, ein Paar bekommt 312€ pro Person, damit ist ALLES abgegolten.
Dazu die Miete in angemessener Höhe (die überhaupt im Ort mögliche niedrigste Miete), evtl. muss aus dem Regelsatz ein Mietanteil zugezahlt werden.

Auch die Krankenversicherung ist mit ALG II abgedeckt.


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  #7  
Alt 27.03.2008, 23:46
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Vielen DANKE!!
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