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#1
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| Nabend zusammen, ich habe da ein kleines problem und hoffe das mir hier vielleicht jemand helfen kann und zwar bin ich zur zeit selbstständig mit einem Kurierdienstunternehmen muss aber direkt dazu sagen das ich nur für eine einzige firma als subunternehmer arbeite und so wie es aussieht ende März dort aufhören muss. meine frage nun wo im internet kann man sich informationen reinholen ob und wie und von wem man unterstützt wird ? ich habe gehört das wenn man selbstständig ist/war man kein anspruch auf arbeitlosengeld hat. und ich muss auch sagen das ich in dieser hinsicht keinerlei erfahrung habe da ich noch nie arbeitslos war. hoffe zwar das ich bis ende märz noch einen job finde aber man weiß ja nie und deswegen wollte ich schonmal vorsorgen. also wäre super wen sich jemand damit auskennt oder mir tipps und ratschläge geben kann was man da so alles machen kann oder halt internetseiten nennt wo man sich informieren kann sage schonmal danke im vorraus mfg KoelscheJeck |
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#2
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| Selbständig gewesen und aufhören (müssen)? Nun, in deinem Falle könnte und sollte es so sein, dass du dich zuerst "Arbeitsuchend" auf der Arbeitsagentur melden mußt. Diese lehnt dir die Unterstützung ab, weil du keinen Anspruch auf ALG erworben hast. Zweiter Schritt: "Amt für Grundsicherung"- besser bekannt unter Hartz IV- Amt. Das kann- so glaube ich, bei dir in K nur eine ARGE sein. Dort beantragst du ALG II und erhälst auf Antrag H4 damit du überleben kannst und nicht unterhalb vom Dom betteln mußt. Übrigens: Es geht vielen (schein-) selbständigen Kurierfahrern so wie dir. War selber vor vielen Jahren mal bei einer solchen "Fa." in Hanau mit einen 7,5 Tonner Plane "selbständig" im Einsatz. Bundesweit und grenzüberschreitend. M.l.G.! soisrecht2 |
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#3
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| Hallo, du mußt dich beim Arbeitsamt immer sofort melden, wenn arbeitslosigkeit angesagt ist. Als Selbstständiger bekommt man kein ALG weil man ja nicht einbezahlt. War mit meinem Mann zusammen 19 Jahre Selbstständig im Einzelhandel. Ich bekam die vom AA die Aussage: 12 Monate Versicherungspflichtig arbeiten dann hat man Anspruch auf ALG. Wenn Du mehr Wissen willst schreibe mir. |
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#4
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| Mulmig: Wir müssen unterscheiden zwischen ALG I (Agentur für Arbeit) und ALG II (ARGE/Jobcenter). Für ALG I muss man in eine Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben. ALG II jedoch ist steuerfinanziert und diese Unterstützungsleistung steht jedem Bedürftigen zu, auch Selbständigen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| habe heute Nachmittag eine Aussage einer Bekannten gehört und zwar: ALG II ist wie ein Offenbarungseid stimmt das?? Zweitwagen muß weg! Einnahmen vom Partner wird angerechnet! usw. Wer kann mir etwas genaueres sagen was da dran ist?? Bin sehr verunsichert. Danke |
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#6
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| Zitat:
Man darf ein bestimmtes nach Alter gestaffeltes Schonvermögen besitzen, ein angemessenes Fahrzeug im Gegenwert von 7.500,-- €, sogar ein kleines angemessenes SELBSTBEWOHNTES Haus. Im Gegenzug ist man verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Die Unterstützung sieht wie folgt aus: Einzelperson 347€ monatlich, ein Paar bekommt 312€ pro Person, damit ist ALLES abgegolten. Dazu die Miete in angemessener Höhe (die überhaupt im Ort mögliche niedrigste Miete), evtl. muss aus dem Regelsatz ein Mietanteil zugezahlt werden. Auch die Krankenversicherung ist mit ALG II abgedeckt. Hartz IV Forum | Startseite
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#7
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| Vielen DANKE!! |
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