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#1
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| Hallo zusammen, bin neu hier und habe ein paar Fragen. Ich bekam gestern einen Anruf der zuständigen Agentur für Arbeit, mir würde mein Existenzgründerzuschuss gewährt werden. Ich also hin gedüst, Formulare geholt. Die zuständige Dame machte mir alle Hoffnungen und freute sich mit mir. Heute rief ich bei der IHK an, bezüglich der Anerkennung, um eine Terminvereinbarung bittend. So, nun war diese Dame wohl etwas schlecht gelaunt. Ich nehme nun an einem Seminar teil und trotz dass das Arbeitsamt mir sagte, der Zuschuss sei sicher, mag die IHK sich dazu nicht äußern. Vielleicht ein paar Dinge zu mir und meinem Beruf. *gelernte Kauffrau für Bürokommunikation mit Abitur *Ausbildung bei Reiseveranstalter absolviert. *Darüberhinaus 10 Jahre Berufserfahrung als Reiseleiterin *habe 3-4 Unternehmen, für die ich tätig wäre (würde das komplette Jahr an Aufträgen abdecken) *ich kann mir aussuchen für wen ich unterwegs bin, bestimme mein Einkommen selbst *hab Gewerbe angemeldet Was muss ich denn noch für Richtlinien erfüllen, damit mein Beruf anerkannt wird? Leider gibt es in D keine Ausbildung zu meinem Beruf. Ich hab alles während meiner Ausbildung vermittelt bekommen. Sowie autodidaktisch. Ist das ein Fehler? In meinem Beruf bin ich erfolgreich. Die Unternehmen haben einen Namen auf dem deutschen Reisemarkt... Was setzt denn die IHK für Einkommen voraus im Jahr, dass ich den Zuschuss bekomme? Mit der Dame heute war absolut nicht zu reden. Möchte aber vorbereitet an das Gespräch demnächst gehen. LG Bäumchen |
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#2
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| Hallo! Hier noch mal ein Link IHK Koblenz - Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit. Die Dame wollte Dir wahrscheinlich am Telefon keine genaue zusagen geben, dass ist aber anderen Dingen auch so. Warst Du schon bei diesem Termin?
__________________ Beste Grüße Franky Moderator arbeits-abc.de Folge uns auf Facebook Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen. |