Existenzgründung - Mitarbeiter / Beteiligter
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Existenzgründung - Mitarbeiter / Beteiligter

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  #1  
Alt 21.04.2010, 13:20
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Hallo,

da ich zur Zeit leider arbeitslos bin, mein Bruder aber vor kurzem eine OHG gegründet hat, würde er mich gerne dort mit arbeiten lassen.

Die Frage ist jetzt folgende:

Er verdient nicht sonderlich viel, so ca. 300 Euro im Monat - Hat aber auch keine Ausgaben, da er nebenbei und am Computer arbeitet im Moment.

Er würde mir jetzt monatlich die Hälfte zuschießen.
Wie kann das bewerkstelligt werden?

Es geht mir darum: Das Geld kann ja nicht einfach mir so gegeben werden und das war's - Ich muss doch sicher offiziell irgendwie mit dieser Firma in Verbindung gebracht werden können, oder?

Ich hoffe, die Frage ist halbwegs gut formuliert.

Danke vorab und viele Grüße
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  #2  
Alt 21.04.2010, 14:02
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Eine OHG ist eine Personengesellschaft. Will heißen: sie wurde von mindestens 2 Personen gegründet.

Diese Personen sind Gesellschafter der OHG und alle Geschäftsführer - es sein denn, sie haben Verträge miteinander abgeschlossen, in denen etwas anderes vereinbart wurde.

Wurde nichts Anderslautendes vertraglich zwischen den Gesellschaftern vereinbart, müssen alle zustimmen, wenn Du dort eingestellt werden sollst.

Selbstverständlich brauchst Du einen Arbeitsvertrag, z.B. über einen Minijob, und entsprechende Gehaltsabrechnungen. Die OHG muss ihre Ausgaben schließlich auch irgendwie verbuchen und Dein Gehalt als Betriebsausgabe abrechnen.

Achte darauf, dass Deine Stellung in dieser OHG als Angestellter vertraglich festgehalten wird.

In Deiner Thread-Überschrift steht etwas von "Beteiligter". Für Schulden einer OHG haftet jeder Gesellschafter mit seinem Privatvermögen, und zwar in unbeschränkter Höhe. Eine Beteiligung will also sehr gut überlegt sein.

Solltest Du Dich wirklich am Unternehmen beteiligen wollen, so empfiehlt sich dringend ein schriftlicher Gesellschaftervertrag.

Eine OHG muss in das Handelsregister eingetragen sein (ansonsten wäre das Unternehmen eine GbR). Im Handelsregister wiederum sind die Geschäftsführer angegeben und die Regelung der Vertretungsvollmacht. Beides kannst Du nachsehen, wenn Du auf diesen Link gehst und den Firmennamen eingibst:

https://www.unternehmensregister.de/...ch&test=Suchen
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

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