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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallöchen, wie schauts aus, ich habe bereits ein Gewerbe angemeldet und möchte mich nun Selbständig machen in einer neuen Richtung, ALG I ist abgegeben und meine Frage ist, ob ich nun auch Anspruch auf Existenzgründung habe.? Die Arge ist über meine Selbständigkeit informiert und ich muss auch ein Schreiben ausfüllen, dass die Einkünfte 165 € nicht übersteigen. Grüsse Nina |
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#2
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| Mögliche Förderprogramme findest Du hier Existenzgründung: BMWi Existenzgründungsportal | Förderprogramme genaueres zum Gründungszuschuss hier Existenzgründung: BMWi Existenzgründungsportal | Gründungzuschuss Hoffe das hilft Dir weiter!
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#3
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| Hallo, du hast ein Gewerbe bereits angemeldet und möchtetst Dich Selbstständig machen? Wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast dann bist Du doch Selbstständig. Das NEUE muß nur im Gewerbeschein mit eingetragen werden. Kannst ruhig weiterfragen, wir sind Selbstständig. |
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