Existenzgründung nach Arbeitsunfähigkeit ohne Sperrzeit?
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Existenzgründung und Selbstständigkeit > Existenzgründung allgemein


Existenzgründung nach Arbeitsunfähigkeit ohne Sperrzeit?

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 06.03.2009, 19:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.02.2009
Beiträge: 7
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
jelefaz befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Existenzgründung nach Arbeitsunfähigkeit ohne Sperrzeit?


Hallo,

meine Frau hat schwere psychische Probleme und kann bei ihrem Arbeitgeber (Werbeagentur) nicht weiter beschäftigt sein. Sie wird von ihrem Psychiater alle Hilfe bekommen die sie benötigt und so wird er ihr auch ein Attest schreiben, damit sie wenn sie selbst kündigen muss einer Sperrzeit beim Arbeitsamt entgehen kann (hoffentlich). Anschließend möchte sie Gründungszuschuß erhalten und selbständig arbeiten als Freelancerin in der Hoffnung sich dann ihre Arbeit flexibler einteilen zu können. Da sie dies bereits getan hat vor ihrer Festanstellung sind die Chancen darauf aus Erfahrung auch nicht schlecht. Da ich selbst in der gleichen Branche tätig bin hätte ich sogar schon einen Auftrag, den sie innerhalb eines ganzen Jahres abarbeiten könnte und sie zusätzlich andere kleinere Jobs annehmen könnte.

Meine Fragen:
kann die Arbeitsagentur die Förderung durch Gründungszuschuss verweigern, weil sie vor hat weiterhin in der gleichen Branche selbständig zu arbeiten in der sie sich gerade noch ein Attest hat schreiben lassen um keine Sperrzeit zu bekommen? Wenn sonst alle Voraussetzungen auf Gründungszuschuss vorhanden sind sollte das doch kein Problem darstellen, zumal ich bereits desöfteren gelesen habe, dass quasi ein Recht besteht auf Gründungszuschuss... Komisch finde ich dann aber, dass ein Berater vom Arbeitsamt mit letztens noch gesagt hat, dass ich den Termin den ich persönlich bald beim Arbeitsamt habe (arbeitssuchend gemeldet) lieber nicht verschieben sollte, da diese Beraterin darüber entscheidet ob ich Gründungszuschuss bekomme...habe nämlich auch vor evtl. den Zuschuss zu beantragen.

Hoffe es wurde klar, was ich wissen möchte...ansonsten schonmal vielen Dank für Antworten!
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 06.03.2009, 23:41
Guru
 
Registriert seit: 02.09.2008
Beiträge: 519
Bedankte sich: 30
75 Danksagungen in 69 Beiträgen
FreiBir befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Da in diesem Fall weder Arbeitsunfähigkeit noch Berufsunfähigkeit gegeben sind, denke ich mal dass sie sanktioniert wird.

Bei Arbeitsunfähigkeit könnte sie wie der Name schon sagt, nicht mehr arbeiten. Und wäre dadurch kein Fall für das Arbeitsamt, sondern für die Rentenkasse.

Bei Berufsunfähigkeit, wäre es es nicht mehr möglich in dem 'Beruf' weiter zu arbeiten. Eine schlechte Basis um eine Existenz gerade auf dieser Grundlage gründen zu wollen.
__________________
Viele Grüße,

FreiBir

Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben.
Georg Christoph Lichtenberg
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 07.03.2009, 13:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.02.2009
Beiträge: 7
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
jelefaz befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Also entweder hab ich mich wieder schlecht ausgedrückt oder Du liegst einfach falsch denke ich...
mir geht es darum, dass meine Frau keine Sperrzeit bekommt. Mit einem Attest Gutachten oder was auch immer ihres Psychiaters sollte das kein Problem sein. Zumindest wenn ich mir andere Fälle anschaue bei denen das geklappt hat. Krank schreiben lassen bis sie das Jahr voll hat sollte auch nicht das Problem sein. Meine eigentliche Frage ist, ob meine Frau Probleme wegen dem Gründungszuschuss bekommen kann wenn sie weiter in Ihrem Beruf arbeiten möchte...Eigentlich gibt es dafür keinen Grund, da ja gerade der Betrieb in dem sie momentan arbeitet der Grund ist für die psychischen Probleme und nicht ihre Arbeit an sich die sie sehr gerne macht...
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 07.03.2009, 14:31
Guru
 
Registriert seit: 02.09.2008
Beiträge: 519
Bedankte sich: 30
75 Danksagungen in 69 Beiträgen
FreiBir befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Dann habe ich wohl was missverstanden, da du in der Überschrift von Arbeitsunfähigkeit schreibst.
__________________
Viele Grüße,

FreiBir

Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben.
Georg Christoph Lichtenberg
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Befristeter ABVertrag endet, - jetzt ALG 1? manu13 Arbeitslosengeld ALG I 7 15.07.2009 18:32
Fragen zu Sperrzeit, nebenberuflich Selbständig etc. etc. jelefaz Finanzen und Fördermittel 4 06.03.2009 17:45
AA Sperrzeit kann man da Minijob annehmen? shanouk Arbeitslosengeld ALG I 1 02.11.2008 18:20
50% Chance zur Sperrzeit trotz Kündigung des AG in der Probezeit / Stellungnahme sonnenfreund75 Arbeitslosengeld ALG I 6 12.10.2007 18:34


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Existenzgründung und Selbstständigkeit > Existenzgründung allgemein


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 22:04 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.