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#1
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| Hallo Foren - Mitglieder, ich bin selbstständig (GbR) und beziehe auf Grund zu geringer momentaner Einnahmen ALG 2. Durch einen größeren Auftrag, den ich glücklicherweise ergattern konnte, bin ich nun in folgender Situation: Meine Einnahmen werden im nächsten Monat vorerst einmalig erheblich steigen. Ich will diese Einnahmen nun aber für Folgeinvestitionen nutzen. Nun meine Frage: Besteht irgendwie die Möglichkeit unter ALG 2-Bezug trotzdem geschäftliche Ansparungen oder Rücklagen zu bilden und somit die Investitionen (Ausgaben müßen vom Jobcenter bewilligt werden) zeitlich etwas zu verschieben ? Oder sollte ich die Investitionen direkt in dem Monat tätigen, in dem ich auch die höheren Einnahmen verzeichne? Was für andere Möglichkeiten habe ich um diesen Gewinn für das Jobcenter zu strecken? Danke schonmal für eure Antworten! Grüße |
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#2
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| Hallo Hans Peter, das Bilden von Rücklagen oder Ansparen ist leider bei ALG2 nicht möglich. Du müsstest also das Geld sofort investieren. Wenn es eine größere Anschaffung ist, frage lieber vorher, ob Du das auch darfst. Das Jobcenter oder die ARGE kann darüber bestimmen, ob Du etwas kaufen darfst für Dein Geschäft oder nicht. Wenn Du erheblich Gewinn machst in diesem Monat, kannst Du auch überlegen, Dich für diese Zeit von ALG 2 abzumelden. |
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| Geförderte Existenzgründung mit ungewöhnliche Konstellation. | *schnuppe | Existenzgründung allgemein | 4 | 12.05.2009 11:46 |