Existenzgründungszuschuss und Rücktritt. Seltsame Situation
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Existenzgründungszuschuss und Rücktritt. Seltsame Situation

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Alt 27.10.2009, 08:57
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Hallo,
ich bin seit Mitte Juli arbeitslos und hatte recht schnell einen Kontakt(Zeitungsanzeige) zu einem Versicherungsmakler.
Der bot mir eine selbstständige Mitarbeit an ohne Fixum aber mit dem Vorschlag bei der Arbeitsagentur einen Existenzgründungsszuschuss zu beantragen.
Der Kontakt überhaupt mit der Arbeitsagentur läuft schleppend und ich musste oft an die Auskunft und bitten, dass ich wegen Rückfragen meinerseits zurückgerufen werde.
In der zweiten August-Hälfte habe ich dann eine fachkundige Beurteilung durch einen Steuerberater machen lassen und dies eingereicht bei der Arbeitsagentur zur Prüfung.
Beim einem telefonischen Kontakt in der zweiten Septemberhälfte habe ich etwas falsch verstanden, bzw. der Makler und ich gingen von anderen Dingen aus.
Wir meinten bis vor zwei Wochen, dass wir den Bewillingungsbescheid abwarten müssen um den Vertrag und die Gewerbeanmeldung zu machen.
Aber durch einen Anruf von der Hauptstelle erfuhr ich dass wir den Vertrag und den Gewerbeschein zusenden müssen um den Becsheid zu bekommen.
Laut meiner eigenen Sachbearbeiterin(für ALG 1) kann ich aber wenn ich merke dass ich Zweifel bekomme an dieser Selbstständidgkeit , dass ich jederzeit wieder kommen kann.
Nur wir haben ja noch keinen Vertrag geschlossen und ich habe in langen Gesprächen mit einem alten Schulkamerad(seit Jahren bei AXA) und meinem eigenen Versichrungsvertreter, durchaus Zweifel bekommen für einen Makler tätig zu sein.
Mein Versicherungsvertreter hat mir auf jedenfall ein Angebot gemacht für ihn nebenberuflich arbeiten zu könnnen.
Aber ohne bisherige Stellenzusage von meinen Bewerbungen in meinem bisherigen Beruf müsste ich die Provisionen mit dem ALG 1 verrechnen.
Ein vollzeitlicher Einstieg in seine Agentur bieter er mir grundsätzlich auch an, aber rät mir eigentlich zu einem nebenberuflichen Einstieg bevor man es hauptberuflich versucht. Wir wollen bis MItte Dezember abwarten und dann doch die Hauptberufliche Tätigkeit abschliessen.
Für eine hauptberufliche Tätigkeit ist natürlich die gleichzeitig laufende Ausbildung zum Versicherungsfachmann(IHK) unentbehrlich.
Jetzt habe ich mich aber noch parallel woanders beworben in meinem Beruf und ein Angebot von einer ZA-Firma gehabt, habe dem Versicherungsmakler wegen hauptberuflicher Tätigkeit abgesagt und zwei Stunden später von der ZA erfahren, dass sie den schon zugesagten Vertragsabschluss mit mir wegen Umdispositiion wieder abgesagt haben.
Ich habe wieder meinen Makler kontakiert, aber ein neuer Termin kam noch nicht zustande, weil er jetzt gerade auf Geschäftsreise ist und er wieder Montag da ist. Ich weiss auch noch nicht so recht ob er auch wieder zurückspringt.
Mein eigener Versicherungsvertreter hat mit seinem Direktionsleiter beratschlagt und die empfehlen mir vorerst wieder zu versuchen, mit dem Makler vorerst wieder einig zu werden und jetzt mit Vertrag und dann innerhalb von 2 - 3 Monaten(bevor ich etwas zurückzahlenmüsste wergen zu später Stornierung der Ausbildung bei der Akademie für die Versicherungsfachmannausbildung) und dann bei Nicht bekommen einer normalen Arbeitstelle bei meinem Versicherungsvertreter dann zum 01.01.10 anfangen zu können.
Der Mann von der Bezirksdirektion(meines Versicherungsvertreters) sagte mir auch einmal am Telefon, dass das Maklergeschäft noch härter ist als das Ausschließlichkeitsgeschäft und die Haftung für Makler noch zunehmen wird.
Ich habe bewerbungsmaßig noch ein paar interessante Bewerbungen die sich zum Teil nächste Woche schon entscheiden werden.
Dann müsste ich Dienstag oder schon Montag einen Vertrag mit dem Makler abschliessen, um den dann am Freitag wieder zu kündigen(Aufhebungsvertrag) oder auf nenberuflicher Basis weiter laufen zu lassen und dann halt nur als einfacher Kontakter(Mit Differenzprovisionen) zu arbeiten.
Nur damit ich am 01.November nicht in der Luft hänge, denn ich bekäme dann ja weder ALG 1(weil schon abgemeldet) und auch kein Existenzgründungszuschuss(Summe des ALG 1 und 300 € für soziale Absicherung).
Oder sollte ich mir überlegen nach dem der Oktober jetzt schon 3 Wochen läuft den kompletten Rückzug zu machen(schon am Montag?) mit der Gefahr vielleicht langzeitarbeitslos zu werden oder es doch mit dem direkten hauptberuflichen Einstieg bei meinem Versicherungsvertreter zu versuchen, wenn ich nichts finde. Ich werde mit diesem nochmal am Montag telefonieren.
Was mache ich in dieser Situation nur?

Mfg

Heiko
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  #2  
Alt 27.10.2009, 09:44
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Du bist erst im Juli arbeitslos geworden und hast vermutlich einen Anspruch auf ALG I für insgesamt 12 Monate. Davon hast du jetzt einige Monate verbraucht, und da du derzeit kein ALG I mehr beziehst, besteht noch Restanspruch.

Deine Erfolgsaussichten hinsichtlich deiner Geschäftsabsichten kann ich nicht wirklich beurteilen, meine persönliche unmassgebliche Meinung wäre aber, dass sich das, was du geschrieben hast, nicht sehr erfolgversprechend anhört und von einem hohen Misserfolgspotential geprägt ist.

Was machst du, wenn dein ALG I aufgebraucht ist und dein Geschäft miserabel läuft?

Wie alt bist du?

Hast du dich bereits mit ALG II und den damit verbundenen Vermögensfreibeträgen beschäftigt?
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #3  
Alt 27.10.2009, 09:58
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Also nochmal ich bin seit 01.10. schon offiziell abgeschlossen, habe aber wegen meinen Überlegungen noch keinen Vertrag abgeschlossen ich muss diese Woche noch irgendwas machen.
Vertrag abschliessen und zum Jahresende wieder kündigen.
Das Maklergeschäft ist gerade für einen Neueinsteiger härter als die Ausschließlichkeit über eine Versicherungsgesellschaft.
Dazu kommt die Haftung bei Fehlberatungen auch wenn es eine Vermögenshaftpflicht gibt dafür. Solange ich aber die Prüfung noch nicht abgelegt habe zum Versicherungsfachmann IHK bin ich über die anderen Selbstständigen die für den Makler arbeiten versichert, da ich bis dahin nur den Staus eines Kontakters bzw. eines Analysenerstellers habe.
Ich habe derzeit wieder diverse Bewerbungen in meinem bisherigen Bereich laufen.
Aber diese Woche muss ich etwas machen.
Ich habe das in meinem ersten Beitrag schon ausführlich beschrieben.
Ich bedanke mich schonmal für hilfreiche weitere Beiträge.
Und übrigens diese Angst vor ALG 2, ist es die mich in manchen Bewerbungssituationen schon hat, gehetzt wirken lassen.
Da muss man mir doch nicht wiederholt wieder Angst machen.
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