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#1
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| Hallo erstmal! Ich könnte als Dozent bei der VHS anfangen. Die Übungsleiterpauschale von 2.100 EUR pro Jahr würde ich überschreiten. Muss ich mich dann beim Finanzamt als Selbstständiger / Freiberufler anmelden? Muss ich ein Gewerbe anmelden? Ich hoffe, hier kann mir jemand helfen. vielen Dank schonmal. |
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#2
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| Hallo Tobias, ich nehme an, dass die Tätigkeit nur nebenberuflich ist. Für nebenberufliche Lehrtätigkeit hat der BFH am 24.4.1959 (BStBL. III S. 193) festgestellt, dass es sich um die Ausübung eines freien Berufes handelt. Für freie Berufe ist m.W. nach eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich. Du musst eben nur die Beträge oberhalb der Pauschale als selbständige Einnahmen mit Anlage S in deiner Steuererklärung versteuern. Gruß Woko |
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