Frage zur Selbstständigkeit und den Steuern
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Frage zur Selbstständigkeit und den Steuern

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  #1  
Alt 11.01.2009, 16:01
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phatair befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Frage zur Selbstständigkeit und den Steuern


Hallo,

da ich es in Betracht ziehe mich Selbstständig zu machen würde ich gern eine Sache zu den Steuern wissen.
Habe schon etwas gesucht aber so ganz verstanden hab ich es noch nicht.

Wenn ich erstmal das ganze als Nebengewerbe laufen lasse bin ich ja von der Umsatzsteuer bis zu einem bestimmten Wert befreit, richtig?Wenn ich als Kleinunternehmen arbeite.
Die Einkommenssteuer muss ich immer zahlen. DAnn kommt vielleicht noch die Kirchensteuer und die Gewerbesteuer dazu.

Mich würde nun interessieren ob man zu den einzelnen Steuersätzen einen Prozentsatz sagen kann mit dem man ein bisschen Rechnen kann? Ich würde eben gerne etwas rum kalkulieren und sehen was mir am Ende übrig bleibt wenn ich diesen oder jenen STundenlohn nehme.

Kann man dies sagen wie hoch die jeweiligen Steuersätze sind pro Monat?

Vielen Dank schon mal.
Gruß
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  #2  
Alt 23.01.2009, 07:59
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hi,

du kannst es auch Haupberuflich machen das Finanzamt ist es egal.entscheident sind deine umsätze

bis 17.500 euro ist kein vorsteuerabzug auf rechnungen bzw. keine mwst ausweisbar.

gewerbesteuer ist auch nicht immer zu zahlen gibt es wohl eine grenze.....

Geändert von Aqarium (23.01.2009 um 08:11 Uhr)
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  #3  
Alt 23.01.2009, 08:17
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tomtom69 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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bei Kleinunternehmerregelung § 19 UStG, Umsatz bis 17500 €
Umsatzsteuerbefreit
keine MWST ausweißbar, keine Vorsteuer absetztbar

Einkommenssteuer bei alleinstehenden ( ab 2009 ) bis 8004 € Einkommen steuerfrei
Einnahmen sind Zuflüsse von Geld
Einkünfte Einnahmen - Ausgaben
Einnahmen Einkünfte - weitere steuerwirksame Ausgaben.

Gewerbesteuer unwichtig ( Gewinn ab 25000 € / Umsatz 250000 € )
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  #4  
Alt 24.06.2011, 15:12
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Frage AW: Frage zur Selbstständigkeit und den Steuern

Hallo ich habe das gerade mal mitgelesen und hab da auch gerade mal eine Frage ! Wird der gehalt vom Hauptberuf zu den 17500 Verdienstgrenze mit eingerechnet ! Oder wird das getrent behandelt ?

Danke
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  #5  
Alt 27.07.2011, 22:22
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Aqarium befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Frage zur Selbstständigkeit und den Steuern

Also,da ich in meinem leben schon fast überall mein Kurt gegeben habeund meine Erfahrungen gemacht habe,ist es am Besten einen sehr guten Steuerberater zu haben bevor man Selbständig wird.Mit dem Finanzamt habe ich bisher immer sehr Gute erfahrungen gemacht mit Rückruf und sehr gute Beratung.

Ich habs zwar in nachinein so gemacht und meine Steuern selber,aber wer ganz ganz viel zu tun hat wurde ich in Zukunft auch einen Steuerberater in erwägung ziehen.Mein Steueramt im Potsdam sind Super und die nettesten die ich als Behörde kenne und wenn ich das sage, dann ist da ma really so.<ihr lieben Beamten ihr seid dolle.

aso,also ich weiß net warum viele immer ohne Vorsteuer ihr Gewerbe anmelden.Mit Vortseuer machte ich sehr gute Erfahrungen denn wenn man mal mehr bestellt als man verkauft bekommt man es wieder! Ich habe so einige die mit der Regelung eher mehr Prüfungen haben als ich mit Vorsteuer.Das Finanzamt weiß alles meine Erfahrungen nach- und wenn man mir dehnen Ehrlich umgeht sind sie auch Fair zu einen.Ich kann mich net beklagen, und wurde mich da mehr für aufklärungen wünschen für ander..

Geändert von Aqarium (27.07.2011 um 22:39 Uhr)
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  #6  
Alt 28.07.2011, 08:58
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Standard AW: Frage zur Selbstständigkeit und den Steuern

Zitat:
Zitat von Mallcom Beitrag anzeigen
Hallo ich habe das gerade mal mitgelesen und hab da auch gerade mal eine Frage ! Wird der gehalt vom Hauptberuf zu den 17500 Verdienstgrenze mit eingerechnet ! Oder wird das getrent behandelt ?

Danke
Die 17.500 sind relevant für die Umsatzsteuer, entsprechend auch nur dann, wenn sie Umsatz sind, nicht Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit.

Nochmal: Die 17.500 sind NICHT die Einkommensgrenze zur Steuerfreiheit! Die liegt bei 8004,- € dieses Jahr. Die 17.500,- sind der Umsatz der maximal erwirtschaftet werden darf, bevor Mwst. ausgewiesen werden muss und entsprechend Umsatzsteuer abgeführt werden muss.

Das ist im Grunde allerdings wurscht, denn die Umsatzsteuer ist ja ein durchlaufender Posten, kein Geld, das ich selbst zahlen muss. Ich stelle die zusätzlichen 19% meinem Kunden mit in Rechnung, weise das auch als Mwst. aus und leite das dann nach Abzug der Vorsteuer an mein Finanzamt weiter.

Mehr nicht.

Da hier übrigens der Eindruck entstand:
Die Befreiung von der Umsatzsteuer ist ein KANN, kein MUSS. Ich kann also durchaus auch Umsatzsteuer ausweisen, wenn ich das möchte. Und das kann grade am Anfang durchaus sinnvoll sein.
__________________
All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move.
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