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#1
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| Hallo, ich bin hauptberuflich angestellt. Da ich noch was dazuverdienen möchte habe ich mir vor kurzem ein Gewerbe eröffnet mit folgenden Aufgaben. Umzüge, Entsorgungen Lkw Fahrten und Dienstleistungen jeglicher Art. Nun mein Problem. Ich habe erfahren wenn ich jetzt zum Beispiel einen Auftrag von my-hammer übernehme wie Wohnung zur Übergabe streichen dann bräuchte ich einen Malermeister Titel. Stimmt dass kann mir da jemand helfen??? Ich habe halt gedacht mein Gewerbe läuft auf Hausmeistertätigkeiten hinaus und dass ich wenn keine Qualifikation als Maler verlangt wird vom Kunden dass ohnen weiteres annehmen kann. Wie mache ich dass am besten??? Kann ich in meiner Rechnung einfach den Text der ausgeübten Tätigkeit ändern???? Weiß jemand bescheid über Malerarbeiten(kleine Aufträge) jetzt keine Fassaden oder so sondern nur Wohnungen streichen?? Kann mir jemand helfen??? Vielen dank |
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#2
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| Hi, mit dem Meisterzwang ist das so eine Sache. Es gibt eine Ausnahme die ich von den Malern kenne, das nennt sich "Baudekoration" aber funktioniert nicht in jedem Bundesland. LG Bärli P.s. zum Thema Meisterzwang findest du auch im Internet gute Info´s, wo genau der greift und welche Berufsgruppen inzwischen rausgenommen wurden.
__________________ Bärli Leben ist das, was wir daraus machen. |
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