Was gibst noch vom Staat für Existensgründung??
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Was gibst noch vom Staat für Existensgründung??

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  #1  
Alt 04.09.2006, 22:17
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hey

Als leidenschaftlicher Motorsportler möchte ich nach Ausbildung zum Kfz-Mechaniker mein Hobby zum Beruf machen. Um das zu relisieren, wage ich den Schritt in die Selbständigkeit. Aufgrund neuer Richtlinien, was den Existensgründerzuschuss betrifft, bin ich nicht mehr auf dem aktuellsten Stand. Ich brauche eine Auffrischung in Bezug der neuen Richtlinien. Was gibt es noch, wie lange und wer hat Anspruch? Kann mich einer Aufklären??

Vielen Dank im Voraus.

good night Mattes
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  #2  
Alt 05.09.2006, 21:00
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Gründungszuschuss oder auch das zwei Phasen Modell

Bis zum 1.8.2006 konnte man wählen zwischen dem Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) und dem Überbrückungsgeld. Durch Zusammenführung dieser beiden Förderinstrumente entstand der sogenannte Gründerzuschuss, der nur noch gewährt wird, wenn die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus entsteht. Für Extistenzgründer die bereits Überbrückungsgeld oder Existenzgründerzuschuss erhalten, ändert sich nichts. Der Grüdnungszuschuss ist in zwei Phasen gegliedert und wird daher auch das 2 Phasen Modell genannt. Beide Modellphasen zusammen ergeben eine max. Förderdauer von 15 Monaten.
Auf die erste Phase hat der Gründer, wenn er alle Voraussetzungen erfüllt, einen Rechtsanspruch. Diese Phase der Förderung ist nochmals in zwei Punkte gegliedert. Zum einen erhält der Arbeitslose weiterhin sein jeweiliges Arbeitslosengeld zur Sicherung seiner Lebenshaltungskosten und zum zweiten einen monatlichen Pauschalbetrag von 300 Euro, die dem Gründer zur Finanzierung seiner Sozialabgaben zur Verfügung stehen sollen. Die Förderdauer für diese Pahse des Modelles beträgt 9 Monate. In der zweiten Phase hat der Gründer keinen Rechtsanspruch. Vielmehr handelt es sich bei dieser Phase um eine "Kann-Leistung" der Arbeitsagenturen. Für diese Förderphase muss der Existensgründer einen gesonderten Antrag stellen. Sollte der Antrag bewilligt werden, erhält der Gründer weitere 6 Monate die 300 Euro Pauschale. Allerdings entfällt in dieser Phase die Zahlung des Arbeitslosengeldes.
Interessant zu wissen ist eventuell noch, das der Gründungszuschuss steuerfrei ist .
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  #3  
Alt 06.09.2006, 08:18
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GOOD Morning

Nach dieser Antwort habe ich gesucht. Wenn ich dazu gleich mal eine Frage stellen könnte. Welche Voraussetzungen müssen denn Erfüllt werden?
Arbeitslos bin ich, scheint ja eine gute Voraussetznung zu sein. Was wäre noch zu beachten?
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  #4  
Alt 06.09.2006, 20:21
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Hey, bin gerade erst zum lesen gekommen. Die Frage von GONZOler ist gut. Kannst Du die noch beantworten (wiel Du gerade online bist )

wow HUT ab und DANKE für diese ausführliche Antwort.
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  #5  
Alt 07.09.2006, 09:21
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Wer den Gründerzuschuss beantragen möchte, sollte vorab prüfen ob er folgende Voraussetzungen erfüllt:

1. Der Gründer muss mindestens einen Tag Arbeitslos gemeldet sein. Ein Anspruch besteht nicht, wenn der Gründer die Selbständigkeit aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus plant.

2. Der Gründer sollte zudem noch mindestens 90 Tage Anspruch auf sein Arbeitslosengeld haben.

3. Wenn sich eine Person in einem Arbeitsverhältnis befindet und ohne Grund den Arbeitsplatz von selbst kündigt, bekommt er eine Sperrfrist von drei Monaten verhängt. Während dieser Zeit hat die Person keine Möglichkeit den Gründerzuschuss zu beantragen. Er muss warten bis die Sperrfrist vorrüber ist.

4. Es werden nur hauptberufliche selbständige Tätigkeiten gefördert. Nebenberufliche selbständige Tätigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

5. Wie bei den zwei alten Förderinstrumenten (Überbrückungsgeld und Existensgründerzuschuss), muss der Existenzgründer auch beim Gründerzuschuss eine positve Beurteilung einer fachkundigen Stelle (wie z.B. einem Steuerberater) einholen und der Agentur für Arbeit vorlegen. Damit diese Beurteilung positiv gewertet wird, muss der Gründer einen ausführlichen Unternehmensplan erarbeiten (Art der selbständigen Tätigkeit, Verlauf, Ziele, Finanzierung, ...).

6. Der Fallmanager der jeweiligen ARGE wird in einem Gespräch mit dem Existenzgründer feststellen, ob dieser durch seine persönlichen und fachlichen Kompetenzen geeignet ist, ein Unternehmen zu gründen und aufzubauen. Wenn diese Beurteilung negativ ausfällt, kann es sein, das der Fallmanager auf die Teilnahme an einem Existenzgründerkurs besteht.

7. Und zu guter letzt. Den Gründerzuschuss können nur Arbeitslosengeld-Empfänger beantragen. Personen die ALG 2 beziehen haben auf diese Förderung keinen Anspruch. Diese Personen können bei Existenzgründung wie bisher das Einstiegsgeld beantragen.
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Alt 07.09.2006, 13:39
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Damit kann ich was anfangen.
Bin mir ziemlich sicher, das ich die Förderung bewilligt bekomme, weil ich meinen Businessplan schon fertig habe und meine Geschäftsidee von von bis hinten gut durchdacht ist. Ich wohne noch im Haus meiner Großeltern, meine Eltern sind leider nicht mehr (Gott behüte sie) und mein Großvater hat eine größere alte Garage, die er aber nicht mehr nutzt. So dachte ich mir, dort werde ich eine kleine Kfz-Werkstatt einrichten. Weil ich in der gegend viele Bekannte und Freunde hab, bin ich bekannt für meine Motorradleidenschaft und jeder weiß eigentlich das ich gern rumschraube und der gleichen. Naja, mit der Zeit wird sich mein Kundenkreis vergrößern. Sogar einen Kostenplan habe ich erstellt. Die Werbekosten habens auch ganz schön in sich. Doch Werbung ist wichtig, gerade am Anfang. Da ich (dank Dir Ratgebe) Zahlen habe, weiß ich mit was ich rechnen kann, muss ich also nochmals überarbeiten.

Eine Sache macht mir aber noch Kopfschmerzen. Ich mein davon gehe ich keinesfalls aus, doch ich möchte gern wissen, was mich erwartet wenn die Geschäftsidee scheitert. Was steht mir dann zu. Ich würde nach der Ausbildung Arbeitslosengeld kriegen. Wenn ich Selbständig bin, kriege ich das dann nicht. Nach dem Scheitern, was könnte ich dann beantragen? Möchte das nur mal wissen, glaube alledem fest an meine Geschäftsidee.
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  #7  
Alt 08.09.2006, 13:41
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Anders wie beim Existensgründerzuschuss und dem Überbrückungsgeld wird durch jeden Tag den man Gründerzuschuss erhält, ein Tag für den Anspruch auf Arbeitslosengeld abgezogen. Anders augedrückt, an dem Tag wo man den Gründerzuschuss erhält, verliert man einen Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wenn also die Förderung der Selbständigkeit abgeschlossen ist und das Gewerbe scheitert, kann es gut möglich sein, das der Anspruch auf Arbeitslosengeld dann vorbei ist. Absichern kann sich jedoch jeder Selbständige, indem er während der Selbständigkeit, freiwillig einen monatlichen Beitrag in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzahlt.
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  #8  
Alt 13.09.2006, 21:06
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Das ist ein Wort. Möchte mich herzlichst bedanken, weil es mir sehr weiter geholfen hat.
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