Gründung einer " Werbeagentur "
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Gründung einer " Werbeagentur "

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  #1  
Alt 18.04.2010, 17:50
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Standard Gründung einer " Werbeagentur "


Hallo,

Ich bin neu hier im Forum und habe ein Idee mit der ich Werbung für andere Firmen machen möchte.

Ich möchte das ganze Nebenbei betreiben mit einer zweiten Person, d.h. ich bin bei einer Firma angestellt und möchte diesen Job auch behalten.

Jetzt habe ich ein paar Fragen und hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

1. Muss ich zusätzlich noch Sozialabgaben oder Krankenversicherung bezahlen ?
Kann ich ein "normales" Angestelltenverhältnis zu meinem Arbeitgeber behalten ?

2. Ich erwarte Einnahmen von ca. 1000 € im Monat, muss ich irgendwelche Steuern zahlen wenn ich nichts einnehmen ?
bzw. welche weiteren Kosten kommen auf mich zu ?

3. Wie gehe ich vor ? Rechtsberatung, dann Gewerbe anmelden ? und welche Gewerbeform melde ich dann an ?
Welche Ämter muss ich besuchen ?

4. Benötige ich ein bestimmtes Kapital ?

5. Gibt es sonst noch etwas was in euren Augen wichtig ist ?


Vielen Dank schonmal für's durchlesen.
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  #2  
Alt 18.04.2010, 19:01
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Standard Nebenberufliche Selbstständigkeit

Deinen Fragen entnehme ich, dass Dir noch sehr viele, grundlegende Informationen fehlen. Deshalb gebe ich Dir zunächst die folgenden:


Nebenberufliche Tätigkeit:

Steht dazu etwas in Deinem Arbeitsvertrag? - Checken!

Für eine nebenberufliche Tätigkeit solltest Du möglichst eine Einwilligung des Arbeitgebers einholen, evtl. ist dies sogar per Arbeitsvertrag vorgeschrieben.

Verschiedene Punkte sind auf jeden Fall zu berücksichtigen:
  • So darfst Du z.B. Deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen (bzw. nur, wenn er es erlaubt, und das wird er kaum tun).
  • Auch sonst darf der Nebenjob Deine Hauptarbeitsstelle nicht negativ beeinträchtigen, z.B. Arbeitszeiten, die sich mit denen Deines Hauptjobs überschneiden etc.
  • Und selbstverständlich darfst Du an Deinem Arbeitsplatz keine Tätigkeiten für Deine nebenberufliche Selbstständigkeit ausführen (Telefonate, E-Mails, was auch immer).
Du solltest im Rahmen Deiner Planung feststellen, ob sich Dein Vorhaben überhaupt nebenberuflich realisieren lässt.


Planung der Selbstständigkeit / des Gründungsvorhabens:

Wertvolle Informationen über Gründungsweg, Planung, Formalitäten etc. gibt Dir diese Broschüre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie:

http://www.bmwi.de/Dateien/BMWi/PDF/...e,rwb=true.pdf

Auch wenn Du Dich zunächst nur nebenberuflich selbstständig machen willst, empfiehlt sich dringend der Besuch eines Existenzgründerseminars.

Es gibt diverse Kurse, Seminare und Workshops. Google mal danach. Empfehlenswert ist es durchaus, ein ausführliches Angebot wahrzunehmen. Dort solltest Du erfahren, wie Du in der Planung vorgehen kannst, was alles zu berücksichtigen ist und bereits Antwort auf viele Fragen, die sich spontan und später stellen, erhalten.

Schau Dir auf jeden Fall das Angebot der IHK zum Thema Existenzgründung an. Oftmals gibt es für Gründer von Seiten der IHK nicht nur Seminare, sondern umfangreiche Infos, Existenzgründerstammtische zum Erfahrungsaustausch und vieles mehr.

Deine örtliche IHK findest Du hier:

DIHK - IHK-Finder


Gründung zu zweit:

Wenn Du die selbstständige Tätigkeit mit einer zweiten Person betreiben willst, so solltet Ihr Euch sehr eingehend mit dem Thema Rechtsformen beschäftigen.

Arbeitet Ihr einfach drauflos, so seid Ihr automatisch eine GbR. Infos z.B. hier:

BMWi Existenzgründungsportal | GbR

Unter dem Link findet Ihr auch Hinweise, welche Dinge Ihr vertraglich regeln solltet und wo Ihr dafür Musterverträge finden könnt.

Außerdem findet Ihr Kurzinfos über Geschäftsführung und Vertretung, Haftung (nach außen jeder von Euch vollumfänglich für alles) und Steuern.

In der Leiste rechts daneben finden sich weitere Rechtsformen, die Ihre Euch einmal ansehen solltet.

Im Rahmen der gemeinsamen Information, Planung und Vorbereitung könnt Ihr auch gleich feststellen, wie die Zusammenarbeit läuft (oder ob die Planungsarbeit am Ende an einem von Euch beiden hängenbleibt).
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Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

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Geändert von Melete (18.04.2010 um 20:03 Uhr)
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  #3  
Alt 18.04.2010, 19:39
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Standard Freiberufliche Tätigkeit?

Je nachdem, welche Dienstleistungen Ihr im Bereich Werbung anbieten wollt, könnte dies auch unter die Freien Berufe (freiberufliche Tätigkeit) fallen.

Schaut bitte auf dieser Liste nach, ob Ihr dort Eure Tätigkeit finden könnt:

Katalogberufen ähnliche Berufe

Aus einer freiberuflichen Tätigkeit würden sich einige Unterschiede zur gewerblichen Tätigkeit ergeben, Infos hier:

http://www.freie-berufe.de/fileadmin...urzgewerbe.pdf

Zu zweit könntet Ihr dann eine Partnergesellschaft (PartG) gründen:

BMWi Existenzgründungsportal | PartG
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  #4  
Alt 18.04.2010, 20:37
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Wir wollen die Werbung gestalten und ausführen, d.h. eine Art Plakatwerbung, und die Plakate bringen wir dann auch gleich an.

Welche kosten kommen denn auf uns zu ? ( einmalige und laufende Kosten )

Wenn ich für größere Firmen Werbung machen will ist es doch gut wenn ich die Steuer ausweisen kann, damit die Firma das absetzen kann oder ?

Unter Freiberuflich finde ich den Beruf nicht.

Welche Geschäftsform währe denn für unser vorhaben am besten ?

Vielen Dank für die guten Antworten.
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  #5  
Alt 18.04.2010, 21:46
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Hallo Pumi,

Zitat:
Wir wollen die Werbung gestalten und ausführen, d.h. eine Art Plakatwerbung, und die Plakate bringen wir dann auch gleich an.
Zitat:
Unter Freiberuflich finde ich den Beruf nicht.
Das könnte evtl. unter Grafiker und/oder Designer laufen. Ist auf der Liste.

Ich kann jedoch nicht beurteilen, inwiefern die Herstellung (Vervielfältigung) und das Anbringen der Plakate aus dem Rahmen fällt und die Freiberuflichkeit unzutreffend machen könnte.

Da müsstet Ihr Euch beim Finanzamt erkundigen.

Sollte Eure Tätigkeit in Richtung Kunst gehen, dann sage mir bitte Bescheid. Dann gibt es noch etwas anderes anzumerken.

Zitat:
Wenn ich für größere Firmen Werbung machen will ist es doch gut wenn ich die Steuer ausweisen kann, damit die Firma das absetzen kann oder ?
Das stimmt.

Wenn Eure Tätigkeit freiberuflich sein sollte, so ist das allerdings etwas, das die Firmen sehr gut kennen. Steuerberater und Rechtsanwälte sind z.B. auch meist Freiberufler.

Die Kosten für die Dienstleistung (also Eure Rechnung) können die Unternehmen ebenso als Betriebsausgabe absetzen wie die Kosten für Dienstleistungen von Nicht-Freiberuflern. Da ergibt sich für die Unternehmen kein Unterschied.

Zitat:
Welche kosten kommen denn auf uns zu ? ( einmalige und laufende Kosten )
Das kann Dir anhand der jetzt vorliegenden Infos absolut niemand auch nur im Entferntesten geschätzt beantworten.

Deshalb solltet Ihr einen Business-Plan erstellen. Arbeitet mal die Broschüre durch. Da ist beschrieben, was alles hineingehört.

Wenn Ihr das richtig angeht, sag' mir Bescheid, dann gebe ich Euch noch ein paar gute Links dazu.

Du wirst sehen, dass Euch das höchstwahrscheinlich schwerfällt. Unter anderem deshalb ist das Existenzgründerseminar so wichtig. Dort gibt man Euch auch viele Antworten auf Fragen, auf die Ihr jetzt zum Teil noch nicht einmal gekommen seid (so sollte das Seminar jedenfalls sein). Deshalb: nicht das kürzeste wählen und lieber ein paar Euro ausgeben. Die bei der IHK sind z.B. bestimmt nicht allzu teuer. Das lohnt sich wirklich.

Zitat:
Welche Geschäftsform währe denn für unser vorhaben am besten ?
Rechtsform:

Ihr müsst und solltet das noch nicht ad hoc entscheiden. Wichtig ist erst einmal, dass Ihr wisst: so eine Entscheidung steht auf jeden Fall an.

Wie gesagt: arbeitet Ihr einfach so los, seid Ihr vor dem Gesetz eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts - auch wenn Ihr im Leben noch nie etwas davon gehört habt. Dann gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen für Euch und Unwissenheit schützt im Geschäftsleben vor Haftung nicht (bei Privatleuten ist es manchmal anders geregelt, z.B. im Verbraucherschutz, nicht aber bei Geschäftsleuten).

Sollte Eure Tätigkeit unter die Freien Berufe fallen, wäre die PartG vermutlich eine gute Lösung, wenn Ihr nicht das Kapital für eine Kapitalgesellschaft aufbringen könnt.

Ohne Kapital dürfte es sonst eine GbR werden.

Damit nicht jeder von Euch für alles haften muss, könntet Ihr evtl. auch über zwei Einzelgründungen nachdenken und dann mit Kooperationsverträgen für einzelne Kundenaufträge arbeiten oder auf Subunternehmerbasis.

Eine Mini-GmbH ist meistens eine wackelige Angelegenheit, könnte im Einzelfall aber vielleicht auch mal Sinn machen. Aber bitte nicht direkt einplanen, weil es sich spontan gut anhört (!).

Stellt erst einmal fest, ob Freiberuflichkeit infrage kommt. Wenn nicht, dann geht von einer GbR aus und überprüft die Frage der Rechtsform noch einmal, nachdem Ihr Euren Business-Plan erstellt habt. Dann könnt Ihr die Risiken Eures Vorhabens, die geplante Geschäftstätigkeit und Euer beider Rollen darin besser einschätzen. Erst dann lässt sich wirklich über eine geeignete Rechtsform nachdenken.

Zitat:
Vielen Dank für die guten Antworten.
Gern geschehen!

Lest Euch jetzt mal die Broschüre vom Ministerium durch und bucht ein Existenzgründerseminar.

Würde mich freuen, wenn Ihr darüber hier im Forum berichtet (wo und wie gefunden und wie war es?). Das ist auch für andere Gründer sehr wichtig.

Außerdem könnt Ihr mir gerne weitere Fragen stellen. Ich kann Euch keine Existenzgründerberatung geben, aber Tipps, wo Ihr was findet und wie Ihr vorgehen könnt.
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Geändert von Melete (18.04.2010 um 22:11 Uhr) Grund: Ergänzung Absetzbarkeit für Unternehmen
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