Hallo zusammen,
ich habe meinen Job zu Ende März 2009 selbst gekündigt und befinde mich derzeit noch in der Sperrfrist, die allerdings in den nächsten Tagen endet. Danach beziehe ich Arbeitslosengeld 1 - für 9 Monate.
Ich plane, mich als freie PR-Texterin selbstständig zu machen, und habe ab August auch schon erste Aufträge. Nun frage ich mich, ob es besser wäre, wenn ich möglichst schnell den Gründungszuschuss beantrage, oder ob ich lieber erst einmal weiter Arbeitslosengeld beziehe und mich für die Tage, an denen ich für meine Aufträge tätig bin, beim Arbeitsamt abmelde.
Sollte ich zunächst weiter arbeitslos bleiben und mich tageweise abmelden, hätte dies Auswirkungen auf die Höhe des Gründungszuschusses, den ich dann zu einem späteren Zeitpunkt beantragen würde? Ich habe hierzu Widersprüchliches gehört.
Für einen Rat wäre ich sehr dankbar.