Hallo!
Habe ein paar Fragen:
meine Frau (Grafikerin) überlegt Gründungszuschuss zu beantragen. Sie möchte selbst kündigen. Ich habe gelesen dass sie zwar eine Sperre bekommt von 3 Monaten aber nach diesen 3 Monaten die volle Förderung rückwirkend erhält. Stimmt das?
Ich selbst (ebenfalls Grafiker) überlege auch Gründungszuschuss zu beantragen. Ich bin momentan noch fest angestellt aber meine Firma hat Insolvenz angemeldet... Ich habe über ein Jahr dort gearbeitet und somit Anspruch auf Alg1. Davor war ich allerdings selbständig tätig und das Finanzamt hat mir meine Steuernummer gelassen, da ich sagte, dass ich evtl. irgendwann ja wieder mal was auf Rechnung arbeite. Gelte ich jetzt immernoch als selbständig und habe deshalb keinen Anspruch auf Gründungszuschuss?
Hoffe hier kann mir jemand helfen...
Grüße Uwe