Hartz4, Selbständig und 400,- Job
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Hartz4, Selbständig und 400,- Job

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  #1  
Alt 27.10.2011, 12:39
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Hallo zusammen,

ich bin nun seit geraumer Zeit Selbständig, die einnahmen steigen Monatlich aber da meine Intension ist aus dem Bezug zu kommen hab ich mich eindringlichst um einen nebenjob bemüht.
und wer sich bemüht der wird auch belohnt, so hab ich gestern nun die zusage für einen 400 job im büro bekommen, der nicht nur gut Bezahlt wird sondern auch Spaß macht *froi*

Nun ist es so das ich eben noch Hartz4 bekomme, meine selbständigen Einkünfte werden davon abgezogen. Mir ist klar das ich auch von dem Nebenjob abzüge haben werde aber das ist nicht die Frage. Die Frage ist wie das mit der Kranken und Pflegeversicherung dann läuft.
Ich bekomme diese ja im Moment voll Bezahlt vom Amt. Muss jetzt aber mein Arbeitgeber auch die 30% abführen? oder muss er das in dem Falle nicht?

Die Stelle lässt hoffentlich nächstes Jahr in eine Teilzeitstelle ausbauen aber das ist zukunftsmusik.

Ab welchem Einkommen ist die Arge nicht mehr für mich Zuständig?

Vielen Dank!

Gruß
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  #2  
Alt 27.10.2011, 13:00
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Zitat:
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Hallo zusammen,

ich bin nun seit geraumer Zeit Selbständig, die einnahmen steigen Monatlich aber da meine Intension ist aus dem Bezug zu kommen hab ich mich eindringlichst um einen nebenjob bemüht.
und wer sich bemüht der wird auch belohnt, so hab ich gestern nun die zusage für einen 400 job im büro bekommen, der nicht nur gut Bezahlt wird sondern auch Spaß macht *froi*

Nun ist es so das ich eben noch Hartz4 bekomme, meine selbständigen Einkünfte werden davon abgezogen. Mir ist klar das ich auch von dem Nebenjob abzüge haben werde aber das ist nicht die Frage. Die Frage ist wie das mit der Kranken und Pflegeversicherung dann läuft.
Ich bekomme diese ja im Moment voll Bezahlt vom Amt. Muss jetzt aber mein Arbeitgeber auch die 30% abführen? oder muss er das in dem Falle nicht?

Ein Minijob ist nicht sozialversicherungspflichtig, der Arbeitgeber führt aber Beiträge ab, von denen der Arbeitnehmer nichts hat. Genaue Auskunft erteilt die Minijobzentrale.

Hinsichtlich ALGII dürfte sich nichts ändern, ausser dass das Einkommen aus dem Minijob nach den ZUverdienstregeln berücksichtigt wird, früher § 30 SGBII, jetzt §§ 11, 11a, 11b SGBII.


Die Stelle lässt hoffentlich nächstes Jahr in eine Teilzeitstelle ausbauen aber das ist zukunftsmusik.

Wenndu volle 400€ verdienst, solltest du deinen Arbeitgeber ansprechen, ob der Minijob sich in einen Midijob umwandeln lässt (AB 400,01 €). Der wäre sozialversicherungspflichtig, mit KV und RV, für den Arbeitgeber aber ähnlich günstig wie ein Minijob.

Ab welchem Einkommen ist die Arge nicht mehr für mich Zuständig?

Das kann man so genau nicht sagen.

Wenn der Bedarf gedeckt ist.

Also Summe aus Kosten der Unterkunft, Regelsatz und KV.

Ist die Summe überschritten, droht Ausstieg aus ALG II.

Dank!

Gruß
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  #3  
Alt 27.10.2011, 13:30
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Vielen Dank erstmal für die ausführliche Antwort.

Wo bekomm ich den Informationen wegen dem Midijob? Auch über die Minijobzentrale?

Grüße
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  #4  
Alt 27.10.2011, 13:33
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Zitat:
Zitat von Feiner Beitrag anzeigen
Vielen Dank erstmal für die ausführliche Antwort.

Wo bekomm ich den Informationen wegen dem Midijob? Auch über die Minijobzentrale?

Grüße


uskünfte Midijob = Krankenkasse

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  #5  
Alt 28.10.2011, 07:49
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Ich noch mal

Bekomm ich da Auskünfte von MEINER Krankenkasse oder?

Vielen Dank.
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  #6  
Alt 28.10.2011, 08:01
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Ich hab nun bei meiner Kasse angerufen. Die scheinen sich da nicht sonderlich gut auszukennen bzw scheint das mit den Midi-Jobs relativ unbekannt zu sein.

Danke für die Hilfe.
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