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#1
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| Ich habe folgendes Problem. Ich habe für einen Bekannten Flyer, Plakate und zudem noch eine komplette Webseite für seinen Laden erstellt. Jetzt kommt er mit dem versprochenen Honorar nicht rüber. Eigentlich Peanuts, aber er wollte mich immerhin für den Zeitaufwand entschädigen. Als Privatperson darf ich doch eine Rechnung schreiben, wenn der Betrag einen bestimmten Euro-Satz nicht übersteigt und ich auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichte. Ich habe mit der Erstellung der Sachen ja keinen Gewinn erzielen wollen und regelmäßig mache ich das ja auch nicht. War eine einmalige Sache. Müsste es dann nur in der Einkommenssteuererklärung angeben, habe ich das richtig verstanden? Gibt es eine Möglichkeit, irgendwie an das Geld zu kommen? Hört sich so an als ginge es nur ums Geld, aber ich komme mir nach all den Versprechungen ein wenig "verkohlt" vor, und wenn man bedenkt wieviel Zeit und Arbeit ich in die Sachen investiert habe.. OK, es ist nur ein Hobby, aber trotzdem.. Zur Zeit bin ich noch Hartz4-Empfängerin in Elternzeit, da stellt sich doch dann die Frage wie ich der ARGE das mit dem Geld erklären sollte, oder? Einkommen ist Einkommen. Hartz4-Empfänger, aber Rechnungen schreiben? Geht das überhaupt? Irgendwelche Tipps...? Bin für sämtliche Antworten sehr dankbar...!! |
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#2
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| Ich sehe das eher so, dass du ein Gewerbe hättest anmelden müssen. Ausserdem würde dein Einkommen nach den Zuverdienstregeln angerechnet werden und es würde nur ein Freibetrag nach § 30 SGB II verbleiben. Ich glaube, es ist günstiger, du vergisst deine "Rechnung" und futterst dem Bekannten den Kühlschrank leer ... ![]() Man möge mich berichtigen, wenn ich falsch liege ...
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| ...ist man immer schlauer, ich weiß... Aber ein anderer Bekannter hat mich auf die Idee mit der Steuernummer gebracht und ich dachte mir, fragste mal in einem Forum nach... Hier beim Finanzamt fühlt sich dafür keiner zuständig, die hatten keine Lust mir genau zuzuhören und sagten immer nur "einen Moment" -- und schwupps! war ich in der Verbindungsschleife.. Die haben mich 3 mal weiterverbunden und sagten, dass ich das mit dem Arbeitsamt besprechen soll.. Dabei ist für mich - wenn überhaupt - die Arge zuständig.. Doch ich werde einen Sch*** tun und dort schlafende Hunde wecken.. Hat vielleicht noch jemand hier einen Rat für mich? |
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#4
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| Zitat:
Du spazierst da messerscharf an der Schwarzarbeit entlang, übst eine selbständige Arbeit aus ohne dies der ARGE zu melden. Wisse, dass du nicht mehr arbeitslos bist, wenn du 15 Stunden und mehr pro Woche arbeitest! Auf ALG II bezogen kann das bedeuten, dass du möglicherweise nicht mehr vermittelbar warst, denn du sagst ja selber, dass du da eine Menge Zeit und Arbeit investiert hast. Zitat:
Ausserdem würde dein Einkommen vollständig [ausser ggf. Freibetrag] berücksichtig werden, und zwar in dem Monat, in dem es dir als Einkommen zufliesst. Du solltest dir wirklich überlegen, ob du jetzt ein Fass aufmachst oder ob du das als Lehrgeld abbuchst.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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