Harz IV und Selbständig
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Harz IV und Selbständig

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  #1  
Alt 10.03.2010, 18:13
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Hi@all
habe mal frage ich bekomme HarzIV und habe einen job mit 16,5 std Woche,
ich möchte mich gern selbständig machen und ein Cafe eröffnen .
Hätte dann aber nur noch 9 std woche alls neben job.
Meine Frage ist jetz ob ich von der ARGE noch irgend einen Zuschuss bekommen würde, und wenn welchen .
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  #2  
Alt 10.03.2010, 18:19
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Standard Cafe eröffnen

Erst einmal folgendes:

Zitat:
Hätte dann aber nur noch 9 std woche alls neben job.
Du würdest also Deinen Nebenjob weitermachen, aber der wäre dann nur noch 9 Stunden die Woche?

Zitat:
ich möchte mich gern selbständig machen und ein Cafe eröffnen.
Das braucht enormes Gründungskapital! Hast Du schon ausgerechnet, wie viel?
__________________
Liebe Grüße, Melete

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Geändert von Melete (10.03.2010 um 18:25 Uhr)
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  #3  
Alt 10.03.2010, 20:11
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Ja ich würde meine Nebenbschäftigung weiter machen aber eben nur noch als 9 std woche . Das Gute is das es sich um eine Eisdiele handelt die hier bei mir im Hause ist,und ich keinerlei bestuhlung oder Kühlgeräte besorgen müsste. Allso brauch ich auch kein kapital um eine Erstausstattung zu besorgen , würde mir mein Vermieter alles so mit zugeben

Geändert von Bravo59 (10.03.2010 um 20:19 Uhr)
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  #4  
Alt 13.03.2010, 17:28
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Und was ist mit der erstausstattung an Lebensmitteln, du brauchst Gesundheitszeugnis, einen Kurs zum thema Hygiene,.... und noch einiges Mehr

DU solltest erst mal Berechnen was du noch so brauchst, auch wenn dein Vermieter dir einiges an Austattung stellt...

Was mich zu der Frage bringt, das er das wahrscheinlich nicht tut weil er ein Gutmensch ist, bezahlen mußt du es ja trotzdem irgendwie und seie es über die Miete...

Bist du dir über die Kosten und Co. im Klaren, rede mit deinem Fallbearbeiter, du kannst Einstiegsgeld beantragen, und dann gibt es auf Antrag auch noch diverse zinslosen bzw, sehr günstige Darlehen vom Amt, wenn du dich aus HartzIV heraus selbständig machst.

Problem es sind KANN Leistungen, das Amt ist nicht verpflichtet dir was zu geben...

Auch die Nachfrage nach einem Gründerkurs wäre sinnvoll, fragen kostet nichts...
__________________
Ich schreibe in meinem Blog über meinen Weg in die Selbständigkeit: http://news.ahanit.de
Eigendesignte Spiele-----Historische Spiele
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  #5  
Alt 14.03.2010, 19:08
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Standard Eisdiele

Wird die Eisdiele neu eröffnet oder existiert sie bereits?

Wenn sie bereits existiert: Warum gibt es jetzt einen Inhaber- oder Pächterwechsel?

Liegt der Grund womöglich darin, dass sie für den vorherigen Betreiber wirtschaftlich nicht tragfähig war?

Du brauchst unbedingt einen Überblick über Kosten und mögliche Einnahmen. In der Selbstständigkeit kann es ansonsten schnell zu offenen Rechnungen und Verschuldung kommen.

Ein Existenzgründerseminar solltest Du UNBEDINGT besuchen.

Ich habe mal auf der Homepage der ARGE meiner Stadt nachgesehen und dort zu Existenzgründung folgendes gefunden:

Zitat:
Sie überlegen, sich selbständig zu machen?

Eine Existenzgründung sollte vorausschauend geplant werden. Wenn Sie dabei von der ARGE gefördert werden möchten, sind einige Abläufe und Formalitäten zu beachten.

Und so könnte Ihr Weg in die Selbständigkeit aussehen:

Eignungsfeststellung
  • Die Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee und Ihre persönliche Eignung werden in einer zweitägigen Eignungsfeststellung bei einem Weiterbildungsträger überprüft. Die Anmeldung nimmt die ARGE vor.
  • Je nach Ergebnis der Eignungsfeststellung entscheidet die ARGE, ob eine realistische Perspektive besteht, dass Sie durch eine selbständige Tätigkeit Ihre Hilfebedürftigkeit zeitnah beenden können. Sollte dies der Fall sein, kann Ihre geplante Selbständigkeit durch ein Gründungsseminar gefördert werden.
Existenzgründungsseminar
  • Das Seminar unterstützt Sie dabei, die vermittelten Kenntnisse so einzusetzen, dass Sie die richtigen Entscheidungen für Ihre Existenzgründung treffen können.
  • Dauer und Umfang des Seminars: sechs Wochen, Vollzeit.
Unsere Leistungen:

Die ARGE xy übernimmt sowohl für die Eignungsfeststellung als auch das Existenzgründungsseminar die kompletten Kosten.

Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung
  • Nach Abschluss des Gründerseminars müssen Sie Ihr Geschäftskonzept in einem Businessplan schriftlich darstellen und diesen beim Amt für Wirtschaftsförderung vorlegen
  • Das Amt für Wirtschaftsförderung überprüft, ob Ihr Businessplan stimmig und tragfähig ist, und verfasst eine Stellungnahme dazu. Wird die Existenzgründung perspektivisch günstig eingeschätzt, erhalten Sie eine Tragfähigkeitsbescheinigung.
  • Die ARGE xy bewertet Ihr Existenzgründungsvorhaben auf Basis des Businessplans und der Tragfähigkeitsbescheinigung.
  • Befürwortet die ARGE xy die Existenzgründung, können Sie Ihre Selbständigkeit beginnen.
Realisierung der Selbständigkeit

Zu Beginn Ihrer Selbständigkeit schließen Sie mit der ARGE eine Eingliederungsvereinbarung ab, aus der Ihre Pflichten und unsere Leistungen hervorgehen.

Ihre Pflichten:
  • Sie erstellen eine Gewinnvorschau für die ersten sechs Monate.
  • Sie legen betriebswirtschaftliche Monatsauswertungen vor. Bei den Umsatzerlösen und beim Betriebsergebnis muss ein positiver Trend innerhalb von 6 Monaten nach Gründung erkennbar sein.
Unsere Leistungen:
  • Weitergewährung des Arbeitslosengeldes II in der Gründungsphase
  • Förderung mit Einstiegsgeld
Anrechnung von Einkommen
  • Das Einkommen aus Selbständigkeit wird nach Abzug von Freibeträgen auf Ihre Arbeitslosengeld II-Leistungen angerechnet.
  • Eine vorläufige Anrechnung erfolgt auf Basis Ihrer Gewinnvorschau. In jedem Bewilligungszeitraum wird der monatliche Durchschnittsgewinn angerechnet.
Bei Interesse fragen Sie bitte Ihren persönlichen Ansprechpartner in der ARGE.
Erkundige Dich also bei Deiner ARGE nach der Vorgehensweise.
__________________
Liebe Grüße, Melete

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