| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hi@all habe mal frage ich bekomme HarzIV und habe einen job mit 16,5 std Woche, ich möchte mich gern selbständig machen und ein Cafe eröffnen . Hätte dann aber nur noch 9 std woche alls neben job. Meine Frage ist jetz ob ich von der ARGE noch irgend einen Zuschuss bekommen würde, und wenn welchen . |
|
#2
| ||||
| ||||
| Erst einmal folgendes: Zitat:
Zitat:
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. Geändert von Melete (10.03.2010 um 18:25 Uhr) |
|
#3
| |||
| |||
| Ja ich würde meine Nebenbschäftigung weiter machen aber eben nur noch als 9 std woche . Das Gute is das es sich um eine Eisdiele handelt die hier bei mir im Hause ist,und ich keinerlei bestuhlung oder Kühlgeräte besorgen müsste. Allso brauch ich auch kein kapital um eine Erstausstattung zu besorgen , würde mir mein Vermieter alles so mit zugeben Geändert von Bravo59 (10.03.2010 um 20:19 Uhr) |
|
#4
| |||
| |||
| Und was ist mit der erstausstattung an Lebensmitteln, du brauchst Gesundheitszeugnis, einen Kurs zum thema Hygiene,.... und noch einiges Mehr DU solltest erst mal Berechnen was du noch so brauchst, auch wenn dein Vermieter dir einiges an Austattung stellt... Was mich zu der Frage bringt, das er das wahrscheinlich nicht tut weil er ein Gutmensch ist, bezahlen mußt du es ja trotzdem irgendwie und seie es über die Miete... Bist du dir über die Kosten und Co. im Klaren, rede mit deinem Fallbearbeiter, du kannst Einstiegsgeld beantragen, und dann gibt es auf Antrag auch noch diverse zinslosen bzw, sehr günstige Darlehen vom Amt, wenn du dich aus HartzIV heraus selbständig machst. Problem es sind KANN Leistungen, das Amt ist nicht verpflichtet dir was zu geben... Auch die Nachfrage nach einem Gründerkurs wäre sinnvoll, fragen kostet nichts...
__________________ Ich schreibe in meinem Blog über meinen Weg in die Selbständigkeit: http://news.ahanit.de Eigendesignte Spiele-----Historische Spiele |
|
#5
| ||||
| ||||
| Wird die Eisdiele neu eröffnet oder existiert sie bereits? Wenn sie bereits existiert: Warum gibt es jetzt einen Inhaber- oder Pächterwechsel? Liegt der Grund womöglich darin, dass sie für den vorherigen Betreiber wirtschaftlich nicht tragfähig war? Du brauchst unbedingt einen Überblick über Kosten und mögliche Einnahmen. In der Selbstständigkeit kann es ansonsten schnell zu offenen Rechnungen und Verschuldung kommen. Ein Existenzgründerseminar solltest Du UNBEDINGT besuchen. Ich habe mal auf der Homepage der ARGE meiner Stadt nachgesehen und dort zu Existenzgründung folgendes gefunden: Zitat:
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Selbständig als 2. Standbein | Steffenk | Existenzgründung allgemein | 19 | 08.01.2010 22:29 |
| Hartz IV und nebenberuflich selbständig | C.C.Conny | ALG II/Hartz IV | 1 | 16.10.2007 12:48 |