Hallo
Ich beziehe seit 06/2009 ALG1. Nun hat mir mein ehemaliger Arbeitgeber folgenden Vorschlag gemacht: Ich soll ein Gewerbe anmelden und dann kann ich Ihn Rechnungen schreiben die er mir dan bezahlt. Nun habe ich schon im Internet recherchiert und herausgefunden, dass ich dann ein „Arbeitnehmerähnliche Selbständiger“ wäre . Ich würde das auch nur als Überbrückung ansehen, bist ich etwas anderes gefunden habe oder die Firma meine Rechnungen nicht mehr zahlen kann.
Nun die Fragen:
1. Wenn ich nun nach ca. 3 Monaten keine Einnahmen mehr habe, kann ich dann mein Gewerbe wieder abmelden und bekomme ich dann mein ALG1 wieder oder rutsch ich gleich in ALG2?
2. Bekomme ich eine Förderung vom Arbeitsamt wenn ich von ALG1 als „Arbeitnehmerähnliche Selbständiger“ aufsteige?
Gruß