Hilfe! Arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit oder was?
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Hilfe! Arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit oder was?

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  #1  
Alt 27.03.2009, 12:47
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coco_23 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,

ich stehe gerade vor einem echten Problem: ich habe ein Praktikum bei einer Firma gemacht, woraufhin ich eigentlich eingestellt werden sollte. Nun hat die Firma aber echte wirtschaftliche Probleme und kann mich deshalb nicht einstellen, möchte mich aber weiterhin behalten. Mir wurde jetzt der Vorschlag gemacht, dass ich auf Rechnung arbeite. Ich habe gerade mein BWL Studium abgeschlossen und möchte ca. ein halbes Jahr (bis ich eine Stelle gefunden habe) bei dieser Firma bleiben. Wie funktioniert das mit dem Rechnung schreiben? Muss ich dafür ein gewerbe anmelden, mich selbstständig machen, oder wie?

Ich habe auch etwas über arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit gelesen, aber ich bin echt überfordert...was passt den bei meiner Situation am besten und was muss ich dafür tun??? Ich habe echt keine Ahnung...bitte klärt mich auf.

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
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  #2  
Alt 27.03.2009, 19:57
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Woko befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Coco,

wenn du Rechnungen schreibst, bist du Gewerbetreibender und musst dein Gewerbe anmelden. Du musst Einkommensteuer zahlen, als Kleinunternehmer eine Einnahme-Überschuss-Rechnung machen. Wegen der Umsatzsteuer kannst du ebenfalls die Option als Kleinunternehmer ziehen und die Steuer auf deiner Rechnung nicht ausweisen.

Jezt zur Sozialversicherung.
Aus der Krankenversicherung scheidest du aus, musst dich also selbst freiwillig bei der GKV oder in der PKV versichern.

In der Rentenversicherung wirst du wohl versicherungspflichtig bleiben:
Zitat § 2Nr. 9 SGB VI:
...versicherungspflichtig sind Selbständige, die
a. keine Arbeitnehmer beschäftigen und
b. auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist.

Eine andere Frage ist die der Scheinselbständigkeit. Liegen weiter die klassischen Merkmale eines Arbeitnehmers vor wie Weisungsgebundenheit der Firma, Bestimmung des Ortes, Zeit und Art der Arbeit, dann besteht weiter Arbeitnehmereigenschaft und Versicherungspflicht.

Ich habe jetzt einmal unterstellt, dass das Praktikum eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit Entgeltzahlung war.

Gruß Woko
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  #3  
Alt 27.03.2009, 20:07
Benutzerbild von wellen
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Standard Eine Menge Leute

schreiben derartige Rechnungen auf 400 euro Basis -
oder erledigen das unter der Hand.

Gruss


wellen
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  #4  
Alt 27.03.2009, 20:19
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coco_23 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Zitat:
Zitat von Woko Beitrag anzeigen

Eine andere Frage ist die der Scheinselbständigkeit. Liegen weiter die klassischen Merkmale eines Arbeitnehmers vor wie Weisungsgebundenheit der Firma, Bestimmung des Ortes, Zeit und Art der Arbeit, dann besteht weiter Arbeitnehmereigenschaft und Versicherungspflicht.

Ich habe jetzt einmal unterstellt, dass das Praktikum eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit Entgeltzahlung war.
Hallo Woko, vielen Dank für deine Antwort! Deine Annahme zu dem Praktikum war richtig. Und das mit den klassichen Merkmalen eines Arbeitnehmers trifft auch zu. Ich werde ganz normal weiter arbeiten gehen. Nur hab ich leider nicht ganz verstanden, was das mit der Versicherungspflicht auf sich hat...
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  #5  
Alt 27.03.2009, 20:26
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Hallo,

Zitat von wellen:

Zitat:
schreiben derartige Rechnungen auf 400 euro Basis -
oder erledigen das unter der Hand.
Was hier so alles vorgeschlagen wird.

Beschäftigung auf 400 € Basis ohne Krankenversicherung, ohne sonstiges Einkommen?

"Unter der Hand" Woher nimmt eine klamme Firma das Geld ? Spätestens wenn der Konkursverwalter auf die Zahlung stösst, bekommst du Schwierigkeiten.

Lass dich gar nicht erst auf solche dubiosen Ratschläge ein.

Gruß Woko
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  #6  
Alt 27.03.2009, 20:31
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Hallo coco,

Zitat:
was das mit der Versicherungspflicht auf sich hat...
das mit der Versicherungspflicht war nur für den Fall gemeint, dass du selbständig tätig wirst für deine jetzige Firma.
In diesem Falle besteht die Gefahr, dass Scheinselbständigkeit festgestellt und Versicherungspflicht eintritt.

Wenn du aber weiter als AN arbeitest ist dieser Hinweis hinfällig.

Gruß Woko
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  #7  
Alt 27.03.2009, 21:42
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Standard Hallo - keine falschen Anschuldigungen bitte

Zitat:
Zitat von Woko Beitrag anzeigen
Hallo,

Zitat von wellen:



Was hier so alles vorgeschlagen wird.

Beschäftigung auf 400 € Basis ohne Krankenversicherung, ohne sonstiges Einkommen?

"Unter der Hand" Woher nimmt eine klamme Firma das Geld ? Spätestens wenn der Konkursverwalter auf die Zahlung stösst, bekommst du Schwierigkeiten.

Lass dich gar nicht erst auf solche dubiosen Ratschläge ein.

Gruß Woko

Das ist kein Ratschlag - das ist eine Feststellung !!
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  #8  
Alt 28.03.2009, 07:41
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Standard Das wichtigste

nach deinem BWL Studiumsende ist für dich nun eine Festanstellung.
Darauf musst du dich konzentrieren und Stellengesuche erstellen.
Auch ein Umzug in eine andere Stadt ist hier in Betracht zu ziehen.
Das Angebot des Betriebes, der dich nach Praktikumsende nicht einstellen will,
kannst du vergessen.
Was bringen dir diese paar Euros für Rechnungen schreiben ? Letztendlich gar nichts. Der Betrieb hat dich als Praktikant nur kurz benutzt und will das nun weiterhin tun mit seinem kleinen Angebot.
Klar ist es für Studiumsabgänger erst mal wichtig irgendetwas zu machen auch wenn das nicht dem erlernten Metier enstspricht.
Mein Sohn ( Dipl. Ing. Gartenbau) jat nach Studiumsende als ganz einfacher Helfer in einem Landschaftsbauunternehmen gearbeitet und die Gehwege eines Stadtviertels gepflastert bevor er endlich ( 3/4 Jahr) eine ihm genehme Stelle fand.


Geh zur Arbeitsagentur das musst du sowieso, weil nur eine Arbeitssuchendmeldung dir auch rentenrechtliche Zeiten nicht verloren gehen lässt. Eventuell haben die auch einen Fortbildungskurs für dich.

Natürlich ist mein ersteres Posting keine Aufforderung zur Schwarzarbeit
sondern ich will darauf hinweisen, dass mitunter es so gemacht wird.
Firmen lassen sich Arbeiten von versierten Leuten erledigen und zahlen sie unter der Hand dafür aus. Das taucht nirgendwo auf und ist eine Tatsache.
Immer am Ball bleiben und viel Glück dazu.

Gruss

wellen
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Geändert von wellen (28.03.2009 um 07:46 Uhr)
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  #9  
Alt 28.03.2009, 08:27
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Hallo wellen,

wenn das so gemeint war ist es ok.
Nichts für ungut.

Gruß Woko
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  #10  
Alt 28.03.2009, 09:21
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Standard Klar Woko

--keine Ursache

ist ne schlimme Situation, dass derzeit unsere Joungsters und durchaus engagierten Leute noch nicht mal nach langer Studienzeit einen Arbeitsplatz finden. Hoffentlich wird das bald anders.

Gruss


wellen
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