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#1
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| Hallo, und zwar habe ich als Hobby das Holzschnitzen (Bildhauer), jetzt habe ich folgende Frage: Und zwar aufgrund von mehreren Nachfragen, möchte ich einmal im Monat einen Schnitzkurs anbieten. Kosten pro Teilnehmer 5€. Fällt sowas unter Gewerbe oder darf ich das als Hobby machen. In den 5€ sind die Materialgebühren pro Teilnehmer beinhaltet, also man verdient daran im Prinzip nix- ist halt Hobby. Muss ich dies jetzt beim Gewerbeamt und Handwerkskammer anmelden ? Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich ab und zu kleine Auftragsarbeiten mache, vielleicht einmal im Monat oder wenn ich meine geschnitzten Werke verkaufen will- wie sieht es da aus ? Darf ich das ohne Anmeldung ? Über Hinweise wäre ich dankbar. Gruß Simon |
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#2
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| Also ich würde sagen, Du rufst einfach mal beim Gewerbeamt an oder gehst persönlich hin und trägst Dein Anliegen direkt vor. Ich mein, wenn Du Dich einmal im Monat mit "Freunden" triffst und ihr zusammen einen "Bastelnachmittag" veranstaltet, wo jeder einen Obolus dazu gibt, weil ja von irgendetwas auch das Material bezahlt werden muss, würde ich das nicht gleich als Gewerbe betrachten. Wenn Du allerdings Deine Ware verkaufst und dadurch Einnahmen generierst, könnte das schon wieder anders aussehen. Aber wie gesagt, erkundige Dich einfach mal.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. Geändert von Ratgeberin (02.05.2008 um 21:12 Uhr) |
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#3
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| Hallo, danke für die Info. Habe heute beim Gewerbeamt nachgefragt, ja wäre ein Gewerbe. Sehe ich persönlich aber nicht ein, da fast keine Einnahmen erzielt werden. Gruß Simon |
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#4
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| Was wäre ein Gewerbe, die Treffs oder wenn Du die Ware verkaufst?
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#5
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| Hallo, der Schnitzkurs, natürlich auch der Verkauf der erstellten Werke- sofern nicht auf einem Hobbymarkt etc. diese verkauft werden. Ganz genau, konnte das Gewerbeamt es mir nicht sagen, sehr kompetent waren die leider nicht. Ich habe mir jetzt überlegt, ich biete den Schnitzkurs einfach an und verkaufe ab und zu mal und der Gewinn nach Abzug von Materialkosten etc. gebe ich einfach in der Einkommenssteuererklärung an. Ich denke es wird wahrscheinlich auch niemanden stören, bis auf die Handwerkskammer vielleicht. ![]() Gruß Simon |
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#6
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| Ansätze eines Gewerbes sind schon zu erkennen. Denn die Ware wird anscheinend nicht zum Eigennutz, sondern tatsächlich für den Verkauf hergestellt. Wenn Du Lust und Zeit hast, kannst Du Dir die Gewerbeordnung zu Gemüte ziehen: Gewerbeordnung (GewO)
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#7
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| Hallo, nein die "Ware" wird nicht zum Verkauf hergestellt, in aller erster Linie wird sie zum Spaß hergestellt (Hobby). Das Schnitzen ist aber natürlich kein billiges Hobby bzw. braucht man auch mal wieder Platz für neue Werke, deshalb verkauf. Gruß Simon |
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