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#1
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| Hallo, mich beschäftigt folgendes, und hoffe auf Hilfe im Forum, da ich schon an vielen Stellen gescheitert bin. Ich möchte einen kleinen Laden auf meinem Grundstück (bzw. Grundstück meines Vermieters) eröffnen. Der Vermieter hat absolut nichts dagegen, was ich auch schriftlich bekomme, wenn ich es brauche. Räumlichkeiten sind ebenfalls vorhanden, es ist ein Blockbohlenhaus, wie man es aus Gärten kennt, nur etwas größer. Ich habe es selbst finanziert. EDIT: In dem Laden werden keine Lebensmittel und Getränke verkauft!! Nur Geschenkartikel, Bücher und Fanartikel, teils aus Eigenproduktion!! Daher entfallen Küche, Sanitär- und Kühlräume. Jetz meine Frage: Darf ich dieses Häuschen überhaupt als Laden nutzen, laut Stadt nämlich nicht, sie nannten Gründe wie fehlende Isoleirung, Feuerschutz usw.. Aber unsere Stadt ist leider dafür bekannt, Leuten Steine in den Weg zu werfen, wenn es um gute Geschäftsideen geht. Und falls es doch als Laden nutzen könnte, was muss ich alles beachten? Spielt z. B. die Dämmung des Häuschen eine Rolle? Muss ich irgendwelche Vorschriften beachten, was Nachbarn angeht usw.? Im Internet kann ich nichts zu dem Thema finden, was mir weiterhilft. Wäre schön, wenn ihr es könntet. LG Erdbeerengel Geändert von Erdbeerengel (01.08.2009 um 11:45 Uhr) |
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#2
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| Hast du denn entsprechende Lager und Kühlmöglichkeiten? Was willst du denn in deinem "HOfladen" verkaufen? Zu einem Hofladen gehört normalerweise auch ein Hof :-) und die Direktvermarkter haben da nochmal eine ganz andere Argumentationsmöglichkeit als der normale Einzelhandel... |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu tartufo für den nützlichen Beitrag: | ||
Erdbeerengel (01.08.2009) | ||
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#3
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| Warst du schon bei der Gemeindeverwaltung? Die müssten dir da auch Auskunft geben können. In Bezug auf Gewerbeanmeldung und Informationen, u.a. zu den Hygienevorschriften bist du da jedenfalls richtig. Wenn die Stadt aber nicht genehmigt, das Grundstück für dein Vorhaben zu nutzen, könnte es Probleme geben, wenn du es trotzdem tust. Wenn du zum Bsp. auch Marmelade einkochen willst, musst du dich auch bei der Gewerbeaufsicht erkundigen, was zu beachten ist. Da werden Anforderungen gestellt, wie die Küche auszusehen hat usw. Bei zuständigen Landwirtschaftskammer könntest du dich auch mal erkundigen.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Ratgeberin für den nützlichen Beitrag: | ||
Erdbeerengel (01.08.2009) | ||
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#4
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| Zitat:
Also in dem Laden werden nur sowas wie Geschenkartikel, Bücher und Kleidung aus eigener Produktion verkauft. Also absolut nichts mit Lebensmittel, von daher fällt eine Küche und der gleichen schon mal weg! Meine Kellerräume dienen als werkstatt und Lagerraum(Beides ist beheizt) und der Hof ist natürlich auch da, das heißt, das dazugehörende Grundstück zum Haus bietet genügend Platz für Parkmöglichkeiten^^. |
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#5
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| Zitat:
![]() Ich glaube ich hab mich wegen des Hofladens etwas doof ausgedrückt^^ Also ich bin ja momentan schon nebenberuflich selbstständig, doch zur Zeit nutze ich einen Teil meines Mietshauses als Gewerbefläche. Da es aber einfach zu eng ist, möchte einen kleinen Laden auf dem dazugehörenden Grundstück eröffnen. Wie gesagt, würde das Blockbohlenhaus als Lädchen bereit stehen. In dem Laden werden keine Lebensmittel verkauft!! Daher entfallen auch die Küchen- und Sanitärräume, sowie Kühlräume. Meine Kellerräume dienen als Lagerraum und Werkstatt(beides beheizt), da ich ja nur Geschenkartikel, Bücher und ein bisschen Fanartikel, teils aus eigener Produktion verkaufen möchte. Daher verstehe ich nicht, warum die Stadt so artikuliert, zwecks Isolierung, Feuerschutz(<-dieses wäre ja über Versicherung auch abgedeckt) usw.. Mir würde ja auch schon ein Saisongeschäft reichen, im Winter wirds halt wieder in den Raümlichkeiten meines Mietshauses weitervertrieben. Vielen dank für Deine Hilfe |
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