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#1
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| hallo also ich war die ganzen jahre zuhause mit meinen 3 kindern die große ist 6 die mittlere ist 4 und der kleine wird im juni 3 , nun habe ich mich ab dem 1.3. selbsttändig mit einer reinigungsfirma gemacht. so nun mein problem mein mann wurde nach 10 jahren arbeit gekündigt ist nun seit 6 monaten zuhause und bekommt arbeitslosengeld weil alles nicht reicht bekommen wir hilfe zum lebensunterhalt und das geld geht sofort an die miete ( wohnungsgesellschaft) das haben wir nicht . so nun haben wir kindergeld klar und noch einige monate erzoehungsgeld . bis jezt waren wir mit meinen mann über das job-center kranken und renten versichert. wie sieht das jezt aus wenn ich selbstständig bin fällt das für mich und die kinder nun alles weg dachte ich wäre weiterhin mit dem amt und mein mann versichert , bin da seit heute voll durcheinander . denn mich und die 3 kleinen krankenversichern dafür hab ich nicht genügend aufträge das würde nie reichen. kennt sich da jemand aus?? übrigends habe ich mich ohne zuschüsse vom amt her selbstständig gemacht ich selber bekomme auch sonst nichts vom amt das heißt ich hab nichts beantragt !! vielen dank für eure antworten grüße anna |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Anna333 für den nützlichen Beitrag: | ||
Terence89 (06.03.2009) | ||
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#2
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| Hallo Anna, in der Familienversicherung ist der Ehegatte nicht mehr versichert, wenn er hauptberuflich selbständig tätig ist. Was dabei als hauptberuflich gilt, wird unterschiedlich ausgelegt. Grundsätzlich geht man von einem Hauptberuf aus, wenn für andere Berufstätigkeiten keine 18 Stunden in der Woche mehr übrig bleiben (gerechnet von einer 40-Stunden-Woche). Die Stundenzahl ist aber bei Selbständigen nur schwer festzustellen. Wenn dein Gewinn monatlich die Grenze von 360 € übersteigt, fällst du in jedem Falle aus der Familienhilfe raus. Die Kinder sind weiterhin bei dem Vater versichert. Es sei denn, dein Gewinn übersteigt im Monat den Betrag von 3.675 €. Dann fallen auch die Kinder raus. Mein Rat, wenn dein Gewinn = (Einnahmen minus Betriebsausgaben) monatlich unter 360 € bleibt, dann kannst du auch die Krankenkasse überzeugen, dass du das nicht hauptberuflich machst. Soblad du aber Arbeitnehmer beschäftigst, wird es wieder eng. Gruß Woko |
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