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#1
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| Hallo, bin seit längerem arbeitslos(Arbeitslosengeld I). Nun bin ich vor kurzem Vater geworden. Da mein Arbeitslosengeld damals ohne Kind berechnet wurde, tut sich nun für mich die Frage auf, ob ich nun mehr Geld bekomme, da ich ja nun ein Kind habe und somit nicht mit 60 %, sondern mit 67 % des Nettogehaltes mein Arbeitslosengeld berechnet werden müsste. Liege ich da richtig, oder gilt bei der Berechnung nur die Verhältnisse (ohne Kind) ab Antragstellung. Bitte um Hilfe |
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#2
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| Kläre das mit deiner Arbeitsagentur, ich bin der Meinung, dass der Prozentsatz geändert werden muss. Vor allem aber solltest du prüfen, ob du ALG II beantragen kannst, in Aufstockung zu ALG I. Ein ALG II - Rechner aus dem Internet kann dir dabei helfen, deinen Anspruch grob auszurechnen. Beispiel: ALG2-Rechner Bei ALG II wird dein ALG I voll angerechnet. Bitte informiere dich VOR Antragstellung ALG II ausführlich über ALG II, insbesondere zum Thema Schonvermögen. BMAS - Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II)
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |