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#1
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| Hallo an das Forum, ich bin ganz neu hier und habe da mal eine Frage: Ich mache für meine Frau (selbständig) die Buchhaltung (bin kein ausgebildeter Buchhalter). Jetzt stellt sich mir die Frage von welchem Konto soll/muss der Beitrag zu ihrer Krankenversicherung abgebucht werden? Vom Privat- oder Geschäfts-Konto? Ich bin mir nicht so sicher und war bisher immer der Meinung dass dies zu den privaten Ausgaben zählt, habe aber jetzt Zweifel bekommen. Gibt es hier jemanden der darüber Bescheid weiß? Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe. Gruß Jörg |
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#2
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| Hallo jaderbass, woher kommen denn deine Zweifel? Hat sich da irgendetwas geändert? Also laut meinem Informationsstand: Die private Krankenversicherung ist, wie die private Alterssicherung, selbst zu finanzieren... Auch besteht die Möglichkeit, in die staatliche freiwillige Krankenversicherung einzuzahlen... Grüße! |
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#3
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| Hallo Luzi, danke für deine Antwort. Meine Zweifel kommen daher, dass man ja um einen Quasi-Nettolohn des Selbständigen angeben zu können (für diverse Behörden) die Krankenversicherungsbeträge abziehen muss. Also lag ich doch richtig mit meiner Annahme, dass die KV (egal ob privat oder gesetzlich) vom privaten Konto bezahlt werden muss. Es geht ja im Prinzip nur darum, dass im Rahmen einer korrekten Buchführung die privaten von den geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben getrennt werden müssen. Meine Frau hat nämlich bei Abschluss ihrer Versicherung das Geschäftskonto für den Lastschrifteinzug angegeben. Ich war nun der Meinung, dass dies so nicht richtig ist, war mir aus o.g. Gründen dann aber doch nicht mehr so sicher. Gruß Jörg |
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#4
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| Und nochmal Hallo Jörg, nun, dass die KV zu den Privatausgaben und nicht zu den Geschäftsausgaben gerechnet wird, hätten wir ja... Mir fiel nur noch etwas in diesem Zusammenhang ein: Ihr wisst, dass die KV-Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können? Es wäre sicher sehr günstig für Euch, dies bei Eurer Steuererklärung zu beachten. Sorry, wenn dies eine alte Kiste für Euch ist. Mir ist nur häufiger aufgefallen, dass dieser Fakt nicht sehr bekannt ist... Ab 2010 wird es dazu günstige Änderungen geben... (bei weiterem Interesse)... Grüße & |
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#5
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| Hi Luzi, vielen Dank für die Hinweise. Aber wie du schon richtig vermutet hast wusste ich das schon. Allerdings war der Beitrag mit den steuerlichen Vergünstigungen ab 2010 für mich neu. ![]() Danke und Gruß Jörg |
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#6
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| Da die KV seit dem 01.01.09 zu Pflicht geworden ist, bin ich mir da nicht mehr so ganz sicher!?
__________________ Wer weiß schon alles! |