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#1
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| Hallo, habe mich vor 6 Monaten mit einem kleinen Geschäft selbständig gemacht. Am Anfang lief es auch super an, Unkosten waren gut gedeckt und es war noch etwas über. Aber seit Anfang diesem Jahres ist es wie abgestorben. Scchaffe nicht mal mehr mien Unkosten von daher habe ich nun beschlossen das Geschäft wieder zu schließen, denn ich hafte ja sonst wenn ich ricchtig baden geh mit meinem Privatvermögen und dafür möchte ich das Haus nicht verlieren. SO nun meine Fragen: was muss ich beachten, kann ich einfach schließen oder muss ich die Ware die noch vorhanden ist aufnehmen und dem Finanzamt melden Was muss ich sonst noch beachten, ich hab mir gedacht den Laden schließen erstmal alles raus und irgendwann mal nach und nach verkaufen. Ist ja mein privatbesitzt. Wäre ganz toll wenn ihr mir dort irgendwie weiterhelfen könnt, meinem Büroservice habe ich um Rat gefraagt, da er Existenzberatungs sowieso ist, aber nun verdient er ja nicht mehr viel und lässt mich wohl sitzen. Sage erstmal Danke |
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#2
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| Hallo sonnenschein1, wenn das Schiff am sinken ist, sollte man ins Beiboot wehcseln. Das hast Du schon gemacht. Viele warten leider bis das Beiboot auch schon am sinken ist. Du kannst natürlich Deinen Laden schließen und dann Dein Gewerbe abmelden. Steuerechtliche Angelegenheiten bleiben Dir natürlich erstmal erhalten. Dein Steuerberater wird sich natürlich darum kümmern und will bezahlt werden. Die Waren sind doch schon in Deinem Besitz oder? Ich würde, solange der Laden noch angemietet ist, die restlichen Waren und Möbel gleich verkaufen. Dann brauchst Du nicht noch alles umlagern.
__________________ Beste Grüße Franky Moderator arbeits-abc.de Folge uns auf Facebook Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen. |
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#3
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| hallo, danke dir klar sind die waren alle bezahlt und in meinem besitz also kann ich jetzt zu shen das ich alles verkauf und das auch noch wenn ich das gewerbe abgemeldet habe. komme nur leider nicht so schnell aus meinem mietvertrag, werde ich wohl dann auch nicht mehr zahlen können, mal schauen was mir dann passiert oh je..... krankenkasse sieht auch schlecht aus.... erst recht oh je na ja muss ich nun durch danke. |
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#4
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| Hallo. Das Gewerbe kannst du so wie du es angemeldet hast auch wieder abmelden. Anfallen wird dann noch die Steuererklärung des letzten Geschäftjahres. Das was du noch an Waren hast kann ins Privateigentum übergehen und bedeutet dann eine Privatentnahme, die gebucht und versteuert werden muss. Die Waren werden mit dem Einkaufswert und Zeitwert notiert und gehen zum Zeitwert in deinen Privatbesitz. Ein Steuerberater oder der Lonhsteuerhilfeverein kann dir da genaustens Auskunft geben was du beachten musst. Ein Alternative zur Aufgabe des Gewerbes wäre dem Finanzamt mitzuteilen das es für einen gewissen zeitraum ruht. Wenn du das Gewerber später weiterführen möchtest weil sich die Lage entspannt und sich wieder was tut kommst du damit günstiger. Was du auch machst die Belege müssen auch nach Schließung des Gewerbes noch 10 Jahre aufgehoben werden! |
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