Nachhilfe als Nebengewerbe
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Nachhilfe als Nebengewerbe

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  #1  
Alt 02.02.2009, 20:30
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Kaldi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Nachhilfe als Nebengewerbe


Hallo,

Gemeinsam mit einem Klassenkameraden, bin ich auf die Idee gekommen Nachhilfe anzubieten. Da wir dies nicht "schwarz" tun wollen, möchten wir dazu ein Gewerbe eröffnen. Was wir anbieten wollen ist jegedlich ein wenig Nachhilfe und vielleicht ein paar Kurse im Präsentieren. Wir wollen dies nur neben der Schule bzw. anschließend neben dem Studium tun.

Da die Einkünfte sicher nicht über die 17.500€ und höchstwahrscheinlich auch nicht über die 7664€ gelangen werden, handelt es sich ja um ein Kleingewerbe, das von der Umsatzsteuer freigestellt wird.

Laut unseren Informationen kann man ein Gewerbe zu gerade mal 12€ eröffnen, und auch die Steuererklärung hält sich in Grenzen mit einer einfachen Kosten/ Ausgaben Kalkulation, was uns aber noch interessiert, ist was dass für folgen auf Bereiche wie:

- Krankenversicherung
- Kindergeld
- Sonstige Versicherungen

hat. Hat ein solches Nebengewerbe im allgemeinen überhaupt Einflüsse auf diese Bereiche, insofern es die oben genanten Summen nicht übertritt, und wenn welche?

mfg
Kaldi
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  #2  
Alt 10.07.2009, 12:08
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Erolena befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Nachhilfe Einnahmen und Kindergeld

Es gelten die üblichen Einkommensgrenzen beim Kindergeld, die nicht überschritten werden dürfen. Anzurechnen ist wie richtig gesagt nicht jede Einnahme sondern nur nach EÜR, also nach Abzug der Ausgaben.
Nachhilfe dürfte kein Gewerbe sein, sondern freiberufliche Tätigkeit, insofern keine Ust. usw. M.E. sind es einfach gelegentliche Nebeneinnahmen. Fraglich ob dazu Extra-Anmeldung beim FA nötig ist. Zum Finanzamt gehen, persönlich Auskunft einholen.
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  #3  
Alt 10.07.2009, 14:18
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Woko befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo,

die unterrichtende Tätigkeit ist kein Gewerbe, sondern eine freiberufliche Tätigkeit. Hierfür ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Allerdings sind Einkommenssteuern zu zahlen, wenn die Einkünfte insgesamt den Grundfreibetrag übersteigen. Der Hinweis auf das Kindergeld wurde schon gemacht. Hier liegt die Einkommensgrenze bei 7.680 €. Allerdings sollte auch der Familienhilfeanspruch in der GKV beachtet werden. Hier liegt die Grenze bei 360 € mtl. Für Interessierte, die während des Studiums arbeiten:
Erwerbstaetige_Studenten_und Sozialversicherung

Gruß Woko
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