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#1
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| Hallo Forum, folgende Situation: Habe vor einigen Monaten nebenberuflich eine GbR gegründet. Bisher haben wir damit noch keine Umsätze erwirtschaftet, da die hauptberufliche Tätigkeit in den letzten Monaten so arbeitsintensiv wurde, dass keine Zeit für die nebenberufliche Tätigkeit war. Nun ist folgendes eingetreten: Mir wurde heute betriebsbedingt gekündigt. Werde also gleich morgen früh zum Arbeitsamt gehen und mich melden. Nun überlege ich, das nebenberufliche Vorhaben in ein hauptberufliches umzuwandeln. Meine Fragen: 1. Muss ich bei der Arbeitslosenmeldung mein nebenberufliches Gewerbe angeben? Muss ich es evtl. sogar vorübergehend abmelden? 2. vermindert sich dadurch mein Anspruch auf ALGeld? 3. Wieviel Arbeit darf ich in den Aufbau der Selbständigkeit legen, während ich ALGeld beziehe? 4. Kann ich bei der Umwandlung in Vollexistenz Überbrückunsggeld beziehen? 5. Mein Kollege verbleibt in seinem Arbeitsverhältnis. Hat das Auswirkungen auf eventuelles Überbrückungsgeld? Vielen Dank im Voraus! Horst Geändert von Horst1 (19.04.2007 um 15:12 Uhr) |
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#2
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| Hier ein Link zu einem Thread, indem das Thema schon mal behandelt wurde. Wenn Du noch Fragen hast, gerne! Nebenberufl. selbständig, Anspruch auf ALG?
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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