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#11
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| Habt schon Recht- Bank ist vorerst keine gute Idee. Zur IHK könnt Ihr ruhig gehen- dort wird man Euch sicher auch unangemeldet empfangen. Die MA dort werden Euch erst mal anhören und dann erklären, wie die einzelnen Schritte ablaufen sollten. "Mikro"- und "Makro"- Kredit sollten erst mal gar nicht angedacht werden. Von "Online- Krediten" und "Ohne Schufa"- ganz einfach die Finger weg! Meine MA und ich kennen viele junge Leute, welche sich in derartigen windigen "Angeboten" verstrickt haben. Die Empfehlung des Ganges zur IHK und zum ESF haben fast immer Erfolg gezeigt- sofern das Vorhaben von Entschlussfreudigkeit und Durchhaltewillen geprägt war. Also, Kopf hoch- und durch! Viel Glück! M.l.G.! soisrecht2 |
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#12
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| Danke für diesen tollen Hoffnungsschimmer in der Antwort, das baut auf und bestärkt uns noch mehr unsere Vorstellungen in die Tat umzusetzen. Ich glaub ich werde nächste Woche mal bei der IHK vorbeischauen. Geändert von julianeK. (25.10.2007 um 14:56 Uhr) |
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#13
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| Hallo, auch ich bin neu hier und möchte mich nebenberuflich selbstänmdig machen. Ich bin Ergotherapeutin und zur Zeit in Elternzeit. Um das Finanzloch zu überbrücken möchte ich kurse für Eltern und Kinder anbieten. Nebenher möchte ich diverse Materialien und Spielsachen, die ich empfehle verkaufen. Nun meine Fragen: - Sozialversicherung über Arbeitgeber auch in Elternzeit? - Muss ich mich in der IHK melden ( oder passiert das automatisch) - Gewerbe hab ich angemeldet - Welche Verischerungen brauch ich, vor allem wenn ich mit den kindern arbeite? Vielen Dank im Voraus LG goebel30 |
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#14
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| hallo zusammen, auch wenn dir beiträge hier schon ein wenig älter sind.... ich möchte gerne etwas fragen. ich arbeite vollzeit (40 Std/Wo) als angestellte und würde nun gerne nebenbei noch ein wenig arbeiten, da ich single bin und nur so gerade über die runden komme und noch ein paar altlasten aus scheidung etc mit mir herumtrage. mein job kostet mich aber nerven und zeit, so ist es für mich schwierig noch einen 400 euro-job so einfach nebenher zu betreiben. habe mich lange informiert und hätte nun etwas zur hand. da ich aber bei dieser tätigkeit als selbständig gelten würde, muss ich dies ja dem ordnungsamt melden, gewerbeschein etc. wird das, was ich nebenher selbständig dazu verdiene nun mit versteuert, also wird es zu meinem anderen einkommen dazu gerechnet oder läuft dies neben meinen haupteinkünften? wenn ich mir nebenher noch bis zu 400 euro im angestelltenverhältnis etwas dazu verdiene muss ich das nicht versteuern, mir wurde aber gesagt wenn ich dies auf selbständiger basis mache, wird es mit all meinen einkünften addiert. ist das so richtig? bitte um eine schnelle antwort, danke |
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#15
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| Nein, ist es nicht. Du verwechselst da etwas. DU musst das Einkommen sehr wohl versteuern, der Arbeitgeber der 400,- € Beschäftigung, der hat die üblichen steuervergünstigten Pauschalabgaben. Aber du nicht, für dich fließen diese 400,- € ganz normal in dein Einkommen und fallen unter die entsprechende Steuer. Sonst könnte ja auch ein cleverer Mensch einfach 4 geringfügige Beschäftigungen mit den entsprechenden Miniabzügen ausüben statt einer Festanstellung mit 1600,- Bruttoeinkommen, bei dem die Abzüge natürlich höher sind. Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit stehen auf einem etwas anderen Blatt, weil die sich natürlich durch betriebsbedingte Ausgaben reduzieren können. Aber auch das was da am Ende wirklich bei rauskommt mehrt selbstverständlich dein Einkommen und natürlich muss du auch darauf dann Einkommensteuer zahlen.
__________________ All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move. |
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