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#1
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| Hallihallo allerseits, vielleicht kann mir ja jemand beim Beantworten von ein paar Fragen helfen. Ich bin Industriemeister Elektrotechnik und würde mich gerne nebenberuflich selbständig machen. ( Verkauf von Elektroartikeln + verkauf, inbetriebnahme und reparatur von PC-Systemen). 1. Was passiert, wenn ich erst mal keine Einkünfte aus dieser Tätigkeit habe oder schlimmer, wenn ich erst mal Verlust mache --> im Bezug aufs Finanzamt 2. Wird dann mein Einkommen aus meinem Hauptberuf und das aus dem Nebenberuf zusammen bei der steuer veranlagt ? 3. Gibt es Freibeträge im Bezug auf Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer oder ab wann muss man diese bezahlen ? 4. Was darf ich als Industriemeister an Gewerben anmelden, da man ja für manche Tätigkeiten einen Handwerksmeisterbrief benötigt ? (z.B. Reparaturen) Wenn jemand Antworten auf diese Fragen hat, wäre ich sehr dankbar JPMorgan Geändert von jpmorgan (20.10.2008 um 22:43 Uhr) |
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#2
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| 1. Was passiert, wenn ich erst mal keine Einkünfte aus dieser Tätigkeit habe oder schlimmer, wenn ich erst mal Verlust mache --> im Bezug aufs Finanzamt Verluste sind die ersten jahre kein Problem. Ermittlung des Gewinns nach § 4 Abs.3 EStG. Wird dann mein Einkommen aus meinem Hauptberuf und das aus dem Nebenberuf zusammen bei der steuer veranlagt. Alle Einnahmen werden zusammengefügt. Im Einkommenssteuergesetz nachsehen ( nichtselbstständige und selbstständige Einkunfte werden zusammengefügt. 3. Gibt es Freibeträge im Bezug auf Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer oder ab wann muss man diese bezahlen ? Falls Kleinunternahmerregelung 17500 € Umsatz als Freibetrag ( § 19 UStG ), falls nicht keine Freibeträge. Gewerbesteuer Freibetrag etwa so 25000 € Gewinn oder mindestens 250000 Umsatz also völlig unwichtig. |
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