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#1
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| Hallo zusammen, Ich spiele mit dem gedanken, mich Nebenberuflich Selbstständig im Sicherheitsdienst zu machen und brauche von euch n paar tipps & Antworten. 1. Kann ich mich Selbständig machen ohne den §34 a der Gewerbeordnung? 2. Wieviele Mitarbeiter darf ich einstellen und Wie errechnen sich die Löhne mit Sozialversicherungen, Nachtschicht Zuschlag, Wochenend und Feiertags Arbeit?? 3. Kann ich diese Mitarbeiter als Vollzeit, Halbtags oder 400€ so wie Minijob einstellen? 4. Brauch ich eine Haftpflicht Versicherung für diesen Betrieb? 5. Wie siehst mit Steuern aus? Finanzamt.... Umsatz & Körperschaftssteuer? Gruß Schworzi |
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#2
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| Wenn du einen Sicherheitsdienst betreiben willst, hast du zahlreiche Verpflichtungen zu erfüllen. Ausserdem bist du dann einem starken Wettbewerb ausgesetzt. Auf den Internetseiten jeder grösseren IHK findest du dazu ausführliche Informationen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Zitat:
Ein Sicherheitsdienst ist kein Krämerladen, du brauchst noch ganz andere Vorraussetzungen als für ein normales Gewerbe und eine spezielle Genehmigung, der § 34a ist das geringste Problem und nicht nur für dich, sondern auch für deine Angestellten in der Regel verpflichtend. Zitat:
Zitat:
Ja, ob jetzt Haftpflicht weiß ich nicht genau, aber du brauchst eine spezielle Versicherung, die Schäden durch deine Angestellten usw. abdeckt. Naja, nicht anders wie bei einem normalen Gewerbe. |
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