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#1
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| Hallo Community! Nachdem ich hier mal so ein bisschen durchgestöbert habe, bin ich echt überrascht was hier für kompetente Leute angemeldet sind. Aus diesem Grund möchte ich mal meine Situation vorstellen und ich hoffe ich bekomme Hilfe von euch. Mein Situation:
Ich möchte mich nun nebenberuflich über das Internet selbstständig machen. Ich habe schon einige konkrete Konzepte, die schon sehr weit durchdacht sind. Da ich keinen Einkauf habe und keine Vorsteuer zahle, möchte ich auf jeden Fall als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer abzuführen tätig werden. Wie gesagt, es werden mehrere kleine Projekte, wobei die Umsätze vor allem im ersten Jahr monatlich im 2 Stelligen Bereich liegen sollten (auf jeden Fall unter 400€ monatlich). Wenn alles klappt werden sie sich auf jeden Fall steigern aber das soll erstmal nicht Thema sein. Ich weiß ich benötige die Einverständniserklärung meines Arbeitgebers, diese bekomme ich auch wenns in dem Rahmen bleibt. Meine Fragen:
Ich hoffe einer kann mir die vielen Fragen beantworten :-P Schon mal vielen Dank für die Mühe. |
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#2
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| weiß keiner was? |
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#3
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| ... NICHT WIRKLICH. ![]() Am Internet kann man sich ordentlich die Finger verbrennen, es setzt fundamentale juristische Kenntnisse voraus, z.B. auch hinsichtlich Gewährleistung, Haftung usw. Ich behaupte einfach mal, dass ein Existenzgründerseminar bei der IHK unerlässlich ist. Deine IHK Industrie- und Handeslkammer sollte in der Lage sein, dir erste fundierte Informationen zukommen zu lassen, ebenso deine Krankenkasse.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#4
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| Zu 1 Keine Unternehmensform, einfach nur ein eingetragenes (Klein)Gewerbe. Zu 2 Ja und die 400€ haben damit nichts zu tun. Der gesamte Jahresumsatz sollte bloß nicht 17.500€ übersteigen damit man als Kleingewerbetreibender gilt. (Stichwort hier Vorsteuer/Umsatzsteuerfreiheit auf Wunsch) Zu 3 Kindergeld gibt es wenn das gesamte Jahreseinkommen (also aus Haupt- und Nebenberuf) 8004€ jährlich nicht übersteigt. Geschieht das, droht eine komplette Rückzahlung des Kindergeldes für das ganze Jahr. Also Vorsicht hierbei. Zu 4 Gewinn wird versteuert, sonst nichts. Zu 5 Von der Krankenkasse abhängig. Bei mir verändert sich nichts, da mein Zweiteinkommen niedriger ist als mein Haupteinkommen. Zu 6 Die IHK meldet sich von selbst, einer Berufsgenossenschaft muss man nicht beitreten. Irgendwelche Zusatzversicherungen müssen auch nich abgeschlossen werden, wenn man niemanden einstellt. Alles in allem kann man sagen, dass es keine große Sache ist wenn man ein paar Grundprinzipien beachtet. Zumindest gilt das für Dienstleistungen (hatte geschrieben, dass ich kein Einkauf habe, also biete ich Dienstleistungen). Immer ein bisschen vom Gewinn an die Seite legen für die Steuer und mit dem Kindergeld aufpassen. Dann geht alles problemlos. Bei Rückfragen gebe ich auch genaue Auskunft und Quellen lg Geändert von Franky (16.09.2011 um 05:45 Uhr) |
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#5
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| @barodscheff Du solltest froh sein, dass man sich mit Deiner Frage befasst und nicht den Helfenden noch pampig kommen. Bitte beachte, die hier Ratgebenden antworten hier, um anderen Menschen zu helfen und opfern dafür ihre Freizeit.
__________________ Beste Grüße Franky Moderator arbeits-abc.de Folge uns auf Facebook Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen. |
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