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#1
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| Hallo Zusammen, ich habe ein Angebot bekommen, neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit 2 mal die Woche in einer Galerie für ein paar Stunden auszuhelfen. Allerdings soll ich die Stunden in Rechnung stellen, was für mein Verständnis auf eine selbstständige Nebenberuflichkeit hinausläuft. Mein Verdienst wären nicht mehr als ca. 320,-€/Monat. Was ist zu tun? Steuernummer beantragen und Steuern auf diesen niedrigen Verdienst zahlen oder gibt es eine Art Steuerfreibetrag der hier greift? Oder sollte ich die Galerie von einer Anstellung auf Minijobbasis überzeugen? Ich danke schon mal im voraus für die Hilfe. ![]() Eure Mare |
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#2
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| Minijobbasis wäre besser. Dann hättest Du brutto = netto. Ansonsten ist Dein Verdienst bei der Einkommenssteuererklärung als selbstständige Tätigkeit auf einer separaten Anlage anzugeben. Womöglich müsstest Du auch noch ein Gewerbe anmelden. Erkundige Dich dazu mal beim Finanzamt. Allerdings (!): Dort kannt Du nicht nachfragen, was besser für Dich wäre. Dann wird man Dir sagen, dass man keine Steuerberatung erteilt. Auch sind die nicht für Minijob-Fragen zuständig. Du könntest Dich lediglich erkundigen, was für das Finanzamt erforderlich ist, falls Du dieses kleine Geld monatlich auf selbstständiger Basis hinzuverdienst.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#3
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| Vielen Dank für die Antwort. Das hilft ungemein weiter. Der Aufwand für so eine geringfügige Beschäftigung wie ich Sie in der Galerie hätte lohnt sich einfach nicht auf selbständigen Basis. Ich bin mit meinen Überlegungen auch schon soweit, die Galerie von einem Minijob zu überzeugen. Alles andere macht keinen Sinn. Viele Grüße! |
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