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#1
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| Hallo, ich habe vor, mich nebenberuflich selbständig zu machen (Schreibarbeiten). Ich arbeite z.Z. hauptberuflich sozialversicherungspflichtig und habe einen 400-EUR Job. Was muss ich nun beachten/ändern/berücksichtigen, wenn ich eine nebenberufliche Selbständigkeit ausüben möchte: Meine Frage an euch Profis ![]() - Ich denke mal nebenberuflich selbständig + Hauptjob + 400 EUR Job geht nicht. Da würden wohl auch für den 400 EUR Job saftige Steuern anfallen, oder? - Ich habe in meinem Nebenjob kaum Ausgaben und möchte ein Auto finanzieren. Ist dies voll abzugsfähig (Zweitauto) für den Nebenerwerb? - Bis wie viel EUR kann ich monatlich/jährlich nebenberuflich verdienen, damit ich noch als "Kleinunternehmer" zähle. (Möchte keine Umsatzsteuer abführen) - Jetzt noch das Problem mit meinen 3 Jobs: Ist es möglich, den Nebenerwerb auf meinen Mann anzumelden. Oder sollte ich mit dem 400-EUR-JOB-Chef nachfragen, ob ich ihm auch auf selbständiger Basis (= mit Rechnung) arbeiten kann?Ich danke euch für eure Antworten |
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#2
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| Zitat:
Im übrigen, solange Du Deinen Arbeitgebern keine Konkurrenz machst oder durch die selbständige Arbeit Deine eigentliche Arbeit nicht vernachlässigst, bräuchtest Du dem Arbeitgeber noch nicht einmal etwas von Deinem Vorhaben zu erzählen bzw. um Erlaubnis fragen. Anders ist es wenn im Arbeitsvertrag dazu eine Vereinbarung festgelegt wurde. Aber auch wenn nichts dazu im AV geschrieben steht, sollte man sicherheitshalber (um seinen Job nicht zu gefährden) den Arbeitgeber informieren.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. Geändert von Ratgeberin (24.09.2007 um 10:45 Uhr) |
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#3
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| Ich hätte auch noch zu diesem Thema ein paar fragen... wie verhält sich die NS im Bezug zu: - Arbeitslosengeld - Bezahlte Qualifizierungsmaßnahmen durch die Arbeitsagentur - Kindergeld Ist das egal oder wird sich da von der AA dafür interessiert bzw. aufgrund NS eine absage erteilt? Hintergrund Infos: Vorbildung: Realschule, Ausbildung, Arbeit, und jetzt Fachabitur NS weil ich die 400 Euro grenze vermutlich überschreiten würde zukünftig Hauptberuflich Studium danke schon mal, und frohe Weihnacht! |
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