Nebenberufliche Selbständigkeit?
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Nebenberufliche Selbständigkeit?

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  #1  
Alt 22.09.2007, 14:46
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malu befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Nebenberufliche Selbständigkeit?


Hallo,

ich habe vor, mich nebenberuflich selbständig zu machen (Schreibarbeiten).
Ich arbeite z.Z. hauptberuflich sozialversicherungspflichtig und habe einen 400-EUR Job.
Was muss ich nun beachten/ändern/berücksichtigen, wenn ich eine nebenberufliche Selbständigkeit ausüben möchte:
Meine Frage an euch Profis

- Ich denke mal nebenberuflich selbständig + Hauptjob + 400 EUR Job geht nicht. Da würden wohl auch für den 400 EUR Job saftige Steuern anfallen, oder?

- Ich habe in meinem Nebenjob kaum Ausgaben und möchte ein Auto finanzieren. Ist dies voll abzugsfähig (Zweitauto) für den Nebenerwerb?

- Bis wie viel EUR kann ich monatlich/jährlich nebenberuflich verdienen, damit ich noch als "Kleinunternehmer" zähle. (Möchte keine Umsatzsteuer abführen)

- Jetzt noch das Problem mit meinen 3 Jobs: Ist es möglich, den Nebenerwerb auf meinen Mann anzumelden. Oder sollte ich mit dem 400-EUR-JOB-Chef nachfragen, ob ich ihm auch auf selbständiger Basis (= mit Rechnung) arbeiten kann?

Ich danke euch für eure Antworten
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  #2  
Alt 24.09.2007, 10:39
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Standard Hallo malu - Willkommen in unserem Forum!

Zitat:
- Ich denke mal nebenberuflich selbständig + Hauptjob + 400 EUR Job geht nicht. Da würden wohl auch für den 400 EUR Job saftige Steuern anfallen, oder?
Warum soll das nicht gehen? Die erste geringfügige Beschäftigung (bis 400 Euro) bleibt versicherungsfrei und wird nicht zur Hauptbeschäftigung dazu gerechnet. Mit einer zweiten geringfügigen Beschäftigung wäre die 400 Euro Grenze überschritten, weshalb die Gleitzonenregelung (zwischen einem Arbeitsentgelt von 400,01 und 800,00 Euro) Anwendung findet. Um die Kranken,- Renten,- Pflegeversicherung brauchst Du Dir keine Gedanken machen, da Du über Deinen Hauptberuf versichert bist. Einkommen unter 7.664 Euro bleibt steuerfrei, alles darüber ist zu versteuerndes Einkommen. Bei der Selbständigkeit kannst Du Dich entscheiden, ob Du Dich zwischen einem Gewerbe mit Umsatzsteuerpflicht oder frei von Umsatzsteuer entscheiden. Bei keiner Umsatzsteuerpflicht, kannst Du jedoch auch keine MwSt. aus anderen Rechnung (zum Bsp. von Lieferanten, Bestellungen, o.a. ) geltend machen. Entscheidet man sich für ein Gewerbe mit Umsatzsteuerpflicht und hatte im vorausgegangenen Jahr nicht mehr als 16.620 und im laufenden Jahr (schätzungsweise) nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz, kann man sich wiederum von der Umsatzsteuer befreien lassen. Holle Dir dazu unbedingt Rat von einem Steuerberater, bevor Du Dich entscheidest.


Im übrigen, solange Du Deinen Arbeitgebern keine Konkurrenz machst oder durch die selbständige Arbeit Deine eigentliche Arbeit nicht vernachlässigst, bräuchtest Du dem Arbeitgeber noch nicht einmal etwas von Deinem Vorhaben zu erzählen bzw. um Erlaubnis fragen. Anders ist es wenn im Arbeitsvertrag dazu eine Vereinbarung festgelegt wurde. Aber auch wenn nichts dazu im AV geschrieben steht, sollte man sicherheitshalber (um seinen Job nicht zu gefährden) den Arbeitgeber informieren.
__________________
Liebe Grüße Ratgeberin
http://arbeits-abc.de/

Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT!

Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen.

Geändert von Ratgeberin (24.09.2007 um 10:45 Uhr)
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  #3  
Alt 24.12.2010, 12:02
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Standard AW: Nebenberufliche Selbständigkeit?

Ich hätte auch noch zu diesem Thema ein paar fragen...

wie verhält sich die NS im Bezug zu:

- Arbeitslosengeld
- Bezahlte Qualifizierungsmaßnahmen durch die Arbeitsagentur
- Kindergeld

Ist das egal oder wird sich da von der AA dafür interessiert bzw. aufgrund NS eine absage erteilt?

Hintergrund Infos:
Vorbildung: Realschule, Ausbildung, Arbeit, und jetzt Fachabitur
NS weil ich die 400 Euro grenze vermutlich überschreiten würde
zukünftig Hauptberuflich Studium

danke schon mal, und frohe Weihnacht!
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