Nebenberufliches Gewerbe bei ALG II?
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Nebenberufliches Gewerbe bei ALG II?

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  #1  
Alt 25.11.2011, 09:46
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Dennis030 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Nebenberufliches Gewerbe bei ALG II?


hallo und guten tag,

ich überlege, mich mit einem büro- und buchhaltungsservice (buchen laufender geschäftsvorfälle) selbstständig zu machen. zur zeit beziehe ich alg II. geht das überhaupt bei alg II? muss ich in die pkv? gibt es fördermöglichkeiten/überbrückungsgeld bis die ersten einnahmen fließen?

für antworten bin ich dankbar:-)
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  #2  
Alt 25.11.2011, 11:20
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Standard AW: Nebenberufliches Gewerbe bei ALG II?

Zitat:
Zitat von Dennis030 Beitrag anzeigen
hallo und guten tag,

ich überlege, mich mit einem büro- und buchhaltungsservice (buchen laufender geschäftsvorfälle) selbstständig zu machen. zur zeit beziehe ich alg II. geht das überhaupt bei alg II? muss ich in die pkv? gibt es fördermöglichkeiten/überbrückungsgeld bis die ersten einnahmen fließen?

für antworten bin ich dankbar:-)
Grundsätzlich geht das, schliesslich bist du nach § 2 SGB II gehalten, deine Bedürftigkeit auf jede nur denkbare Weise zu mindern oder zu beseitigen.

Allerdings streut eine Selbständgkeit/Nebengewerbe Sand in das Getriebe, weil dein Einkommen und damit deine ALG II - Aufstockung errechnet werden muss.
__________________
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Dennis030 (25.11.2011)

  #3  
Alt 28.11.2011, 17:15
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Dennis030 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Nebenberufliches Gewerbe bei ALG II?

danke erstmal für die antwort. gibt es denn förderung/zuschuss vom jobcenter? bis das erste geld verdient ist, dauert es ja auch ein wenig.
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  #4  
Alt 07.12.2011, 16:30
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dereos befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Nebenberufliches Gewerbe bei ALG II?

Hi,

geh doch einfach mal zum Amt und stelle denen deine Idee mit dem Büro und Buchhaltungsservice vor.

Die werden dem ganzen bestimmt positiv gegenüber stehen da du dich ja aktiv um ein neues Einkommen bemühst.

Kannst ja mal schreiben was draus geworden ist

Gruß
Tanja

Geändert von derWolf (07.12.2011 um 17:22 Uhr) Grund: Werbung entfernt
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Dennis030 (09.12.2011)

  #5  
Alt 08.12.2011, 13:47
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balsam befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Nebenberufliches Gewerbe bei ALG II?

Zitat:
Zitat von Dennis030 Beitrag anzeigen
... zur zeit beziehe ich alg II. geht das überhaupt bei alg II? muss ich in die pkv? gibt es fördermöglichkeiten/überbrückungsgeld bis die ersten einnahmen fließen?:-) ...
Nach meinen Informationen ist eine Förderung in eine nebenberufliche Selbständigkeit nicht möglich, da es ja Ziel ist, Dich in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.

Um nebenberuflich ein Gewerbe auszuüben, benötigst Du keine Zustimmung des JC. Allerdings ist eine Gewerbeanmeldung unumgänglich und dem JC gegenüber (ich rate an vorher) mitteilungspflichtig. Falls Du eine EGV unterschrieben hasst, so ändert sich gegenüber dem JC hinsichtlich der eingegangenen Verpflichtungen nichts.

Das JC wird von Dir darüber hinaus und zusätzlich, die regelmäßige Abgabe einer EKS verlangen, was vielen ähnlich Betroffenen erhebliche Kopfschmerzen bereitet. Sollten über die Grundfreibeträge hinaus Einkommen aus der nebenberuflicher Tätigkeit erziehlt werden, so wird dies natürlich angerechnet. Allein der Papierkram, unabhängig von möglichen Einnahmen, ist nicht zu unterschätzen. Aber versuchen kannst Du es ja mal.

Überlege doch einmal ob es nicht besser ist ein hauptberufliches Gewerbe in Angriff zu nehmen, um daraus dann den Versuch zu unternehmen dem ALG-Status zu entfliehen. Ich kann dies nur empfehlen. Denn, sofern dies richtig und ernsthaft angegangen wird, sind auch Förderungungen über 16 c SGB II, bzw. auch weitere Zuschüsse möglich. Allerdings sind diese an bestimmte Vorausaussetzungen gekoppelt.

Ich schlage vor, das Du zunächst mit dem zuständigen JC sprichst. Gut organisierte Jobcenter haben dafür eigenes Beratungspersonal, so sollte es jedenfalls sein. Alternativ kannst Du auch auch die kostenlose Beratung der zuständigen IHK in Anspruch nehmen.

Ich persönlich habe vor 3 Jahren, und ebenfalls aus ALG 2 heraus, den Weg in die Selbständigkeit eingeschlagen nach dem Motto; richtig oder garnicht - und es bis heute nicht bereut.
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Dennis030 (09.12.2011)

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