Nebengewerbe angemeldet
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Existenzgründung und Selbstständigkeit > Existenzgründung allgemein


Nebengewerbe angemeldet

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 15.12.2009, 10:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.06.2009
Beiträge: 4
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Freetz befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Nebengewerbe angemeldet


Hallo,

ich habe gerade ein Nebengewerbe rückwürckend zum 1.12.09 angemeldet und bin im Bereich Webdesign tätig. Ich weiß das ich in naher zukunft Post vom Finanzamt bekommen werde, bei der ich dann auch die Ust Befreiung bekommen kann. Jetzt meine Fragen:

Worauf muss ich bei der Buchführung achten? Das heißt Rechnungserstellung, Quittungen aufheben etc. Gibt es vielleicht eine art anleitung worauf man achten muss.

Meine Rechnungen werde ja dann ohne Mehrwerrtsteuer ausgewiesen, wenn ich von der Umsatzsteuer befreit worden bin oder täusche ich mich da?

Vielen Dank schonmal

Freetz
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 21.12.2009, 17:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.12.2009
Beiträge: 4
Bedankte sich: 1
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
arién befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

du solltest in den nächsten tagen tatsächlich post vom finanzamt bekommen, und zwar den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung". Dort kannst du Angeben, dass du Kleinstunternehmer nach §19 UStG werden willst. viel mehr muss da gar nicht rein. und entweder bereits in diesem brief oder in einem weiteren, teilt dir dann das finanz amt deine steuernummer mit. nicht zu verweckseln mit der umsatzsteueridentifikationsnummer. wenn du die bekommst, hast du irgendetwas falsch gemacht.

das war es dann erstmal zum thema finanzamt.

bei der rechnungsstellung mußt du darauf achten, dass deine rechnung folgende dinge beinhaltet
  1. name und anschrift des kunden
  2. ein gültiges datum
  3. eine fortlaufende rechnungsnummer
  4. deine steuernummer
  5. die art der verübten arbeit
  6. datum (zeitraum) der verrichtung
  7. Hinweis, dass in der Rechnung KEINE Umsatzsteuer enthalten ist (nach §19 (1) UStG

und richtig, du darfst auf deiner rechnung keine mehrwertsteuer ausweisen.


NACHTRAG: (zum thema buchführung)

solang du kleinstunternehmer bist, ist das sehr einfach. mach einfach eine tabelle und liste deine einnahmen und ausgaben auf. am besten monatsweise. neben die ausgaben machst du jeweils belegnummern, die du dann auch auf die jeweiligen belege (kassenzettel, quittungen, usw) notierst. somit ist alles nachvollziehbar und toll. diese liste kannst du dann theoretisch so wie sie ist beim finazamt abgeben. ich empfehle dir aber dringend, dennoch einen steuerberater hinzu zu ziehen. der kostet zwar geld, aber kann im ernstfall sehr viel geld sparen. möchte auf meinen nicht verzichten, obwohl meine kosten und einnahmen sehr überschaubar sind. aber es gibt mir sehr viel innere ruhe, dass ich weis, dass da jemand ist, der sich um die steuern kümmert. ich hoffe er verdient dieses vertrauen auch aber bis jetzt ging immer alles gut.

Geändert von arién (21.12.2009 um 18:11 Uhr)
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
alg 2 und nebengewerbe rubensfrau45 ALG II/Hartz IV 2 09.07.2009 21:51
fristlose Kündigung wegen Nebengewerbe @salie Kündigung 7 05.04.2009 12:16
ALG1, Nebengewerbe, Teilzeitjob Minna Arbeitslosengeld ALG I 3 29.08.2008 13:21
Was passiert mit dem Nebengewerbe bei Arbeitslosigkeit Schnecke Existenzgründung allgemein 1 23.11.2007 14:38
Job + 400€ Minijob + Nebengewerbe TobiasB Existenzgründung allgemein 1 10.08.2007 09:43




Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:56 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.