"Nebengewerbe" wie geht das ??
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"Nebengewerbe" wie geht das ??

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  #1  
Alt 26.01.2009, 23:35
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Der Metallformer befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard "Nebengewerbe" wie geht das ??


Hallo, bin seit heute neu hier.

Kurz zu mir. Ich heiße Florian bin 25, komme aus Frankfurt Main und bin Metallbaumeister.
Bin Fest Angestellt bei einem Grossen Chemie Konzern.

Ich habe mir nun seit ca. 5 Jahren eine Werkstatt Nebenbei Aufgebaut mit Allerlei Werkzeugmaschinen, Material etc.
Ausgerichtet Hauptsächlich auf Metallbearbeitung aber auch auf den KFZ Bereich da ich alle Kfz Reperaturen im Familien Kreis selbst mache. Nochdazu sammle ich alle Arten an Metallschrott, Elektroschrott etc. den ich dann ab und zu an Schrotthändler verkaufe.

Nun überlege ich ob ich alle diese Tätigkeiten als Nebengewerbe unter einen Hut bekommen könnte?
Oder darf ich, da ich ja Metallbaumeister bin nur im Metallbau Bereich etwas machen und keine Kfz Reperaturen anbieten bzw. Schrott verkaufen??

Wie geht man da generell am besten vor?? Was ist als erstes zu tun ??

Danke für Eure Hilfe

Gruss FLO
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  #2  
Alt 05.02.2009, 16:07
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Kaldi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,

Grundsetzlich darfst du wenn dein Ceff damit einverstanden ist ein Gewerbe in diesem Bereich aufmachen. Ganz im gegenteil dürftest du im Fachbereich Metallbau kein Gewerbe aufmachen, da du damit deinem Arbeitgeberr Kongurez machen würdest.

Was ich jedoch auch nicht genau weis, ist ob man für ein Kfz Gewerbe eine Auszeichnung bzw., Ausbildung braucht, um tätig zu werden. Bei Lehrtätigkeiten braucht man z.B. keine Nachweise über sein können. Bei Kfz kann das aber wieder anderst sein, da müsstest du dich Informiren. Die IHK gibt da Auskünfte.

Ein Gewerbe dann aufmach ist ganz einfach. Du musst dies jegentlich beim Bürgerbüro deiner Stadt melden und das Antragsformular ausfüllen. Komplizirter wird die Sacher erst mit den Steuern. Da ich anehmen darf, das du als Angestelter über 7664€ im Jahr verdinnst, fällst du aus dem freibetrag herraus, somit muss du mindestens Umsatsteuern zahlen.

Zudem kommen ab 17500€ Umsatz oder Gewinn (bin ich mir nicht ganz sicher) Gewerbesteuer dazu, welche abhängig vom Ort ist. Auserdem must du eine Buchführung durchführen, je nach größenordnung des Umsatzes unterschiedlich. Für Kleingewerbe ist dies nur eine gegenüberstellung von Einahmen und Ausgaben.

gruß
kaldi
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Kaldi für den nützlichen Beitrag:
Der Metallformer (05.02.2009)

  #3  
Alt 05.02.2009, 16:50
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Servus, Vielen Dank für die Antwort.

Meine Chefs würden das Ok geben auch für ein Metallbaugewerbe.

Dann setz ich mich erstmal in Verbindung mit der IHK und versuch dort einfach mal par Infos zu holen.

Gruss FLO
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