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#1
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| Hallo, ![]() ich hab mal eine Frage. Ich habe seit lägerer Zeit schon Probleme in meinem Job und befürchte die Kündigung wird nicht lange auf sich warten lassen. Da ich in meinem erlernten Beruf auch nicht mehr arbeiten möchte - hab ich mir gedacht ich mache mein Hobby mehr oder weniger zum Beruf. Um schon mal zu schauen wie es läuft habe ich mir überlegt einen Internet-Shop aufzubauen und ggf. Kurse bei der Volkshochschule anzubieten. Dies würde ich als Nebengewerbe ausführen da ich zur Zeit ja noch meinen Job habe und auf das Geld auch nicht verzichten kann. Was ist wenn ich jetzt meinen Job verliehre und dann Arbeitslosengeld beziehen muss, mit meinem Nebengewerbe? Falle ich dann womöglich aus dem Sozialen Netz raus und bekomme kein Geld? Wird mein Nebengewerbe plötzlich zum Hauptgewerbe und ich gelte als Selbstständig? Oder kann ich zu ALG1 ein Nebengewerbe haben? Gibt es eine Förderung um sein Nebengewerbe zum Hauptgewerbe zu machen? Fragen über Fragen. Ich hoffe ihr könnt ein bisschen Licht ins Dunkel bringen. Viele Grüße |
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#2
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| Hallo Schnecke! Bei einem Nebengewerbe gibt es z. B. keinen Gründerzuschuss. Dein Nebengewerbe wird auch nicht zu einem Hauptgewerbe, keine Angst! Zitat:
__________________ Beste Grüße Franky Moderator arbeits-abc.de Folge uns auf Facebook Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen. |
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