Was passiert mit dem Nebengewerbe bei Arbeitslosigkeit
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Existenzgründung und Selbstständigkeit > Existenzgründung allgemein


Was passiert mit dem Nebengewerbe bei Arbeitslosigkeit

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 13.11.2007, 17:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.11.2007
Beiträge: 2
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Schnecke befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Was passiert mit dem Nebengewerbe bei Arbeitslosigkeit


Hallo,

ich hab mal eine Frage. Ich habe seit lägerer Zeit schon Probleme in meinem Job und befürchte die Kündigung wird nicht lange auf sich warten lassen.
Da ich in meinem erlernten Beruf auch nicht mehr arbeiten möchte - hab ich mir gedacht ich mache mein Hobby mehr oder weniger zum Beruf.
Um schon mal zu schauen wie es läuft habe ich mir überlegt einen Internet-Shop aufzubauen und ggf. Kurse bei der Volkshochschule anzubieten. Dies würde ich als Nebengewerbe ausführen da ich zur Zeit ja noch meinen Job habe und auf das Geld auch nicht verzichten kann.
Was ist wenn ich jetzt meinen Job verliehre und dann Arbeitslosengeld beziehen muss, mit meinem Nebengewerbe? Falle ich dann womöglich aus dem Sozialen Netz raus und bekomme kein Geld? Wird mein Nebengewerbe plötzlich zum Hauptgewerbe und ich gelte als Selbstständig? Oder kann ich zu ALG1 ein Nebengewerbe haben? Gibt es eine Förderung um sein Nebengewerbe zum Hauptgewerbe zu machen?
Fragen über Fragen. Ich hoffe ihr könnt ein bisschen Licht ins Dunkel bringen.
Viele Grüße
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 23.11.2007, 14:38
Benutzerbild von Franky
Moderator
 
Registriert seit: 30.10.2005
Beiträge: 1.595
Bedankte sich: 104
140 Danksagungen in 115 Beiträgen
Blog-Einträge: 13
Franky befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo Schnecke!

Bei einem Nebengewerbe gibt es z. B. keinen Gründerzuschuss. Dein Nebengewerbe wird auch nicht zu einem Hauptgewerbe, keine Angst!

Zitat:
Gibt es eine Förderung um sein Nebengewerbe zum Hauptgewerbe zu machen?
Hier dürfte der Existenzgründerzuschuss in Frage kommen.
__________________
Beste Grüße
Franky
Moderator
arbeits-abc.de
Folge uns auf Facebook

Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
arbeitslos und Nebengewerbe anmelden? Goldengel1677 Arbeitslosengeld ALG I 6 30.03.2011 08:35
alg 2 und nebengewerbe rubensfrau45 ALG II/Hartz IV 2 09.07.2009 21:51
fristlose Kündigung wegen Nebengewerbe @salie Kündigung 7 05.04.2009 12:16
Reifenservice als Nebengewerbe hauserb99 Existenzgründung allgemein 2 27.12.2008 22:27
ALG1, Nebengewerbe, Teilzeitjob Minna Arbeitslosengeld ALG I 3 29.08.2008 13:21


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Existenzgründung und Selbstständigkeit > Existenzgründung allgemein


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:00 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.