Rechtsformen, Mitarbeiter usw.
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  #1  
Alt 27.02.2011, 11:47
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Hallo!

Ich habe nun über eine Stunde im Web gesucht, aber ich bekomme immer andere Infos :( Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen

Kurz zur Info:

Ich und meine Frau beziehen derzeit HartIV. Wir möchten uns nun gerne selbstständig machen und sind momentan bei der Rechtsform angelangt.
Laut der Info eines Existenzgründungsberaters dürfen wir uns nur als GbR slbstständig machen, da wie das Gewerbe erstmal als Kleingewerbe gründen und weiterhin Hartz IV beziehen.

Nun habe ich aber auch gelesen, das wir mit unserem Firmenangebot teilweise unter "freiberufliche Tätigkeiten" fallen. Auch die namensgebung ist ein Problem. Eigentlich wollten wir als Firmennamen nicht unsere eigenen Namen verwenden. Der genannte Existenzgründungsberater sagte, es wäre möglich auch einen "Phantasienamen" zu benutzen. Lediglich auf Rechnungen und sonstigen Geschäftsbriefen müssten unsere Namen enthalten sein. Nun habe ich dies aber auch schon mehrfach anders gelesen.

Wir möchten auch gerne einen Mitarbeiter auf 120,- Euro Basis einstellen. Der o.g. Berater sagte uns das wäre kein Problem, aber auch das habe ich schon mehrfach anders gelesen.

Nun zu meinen Fragen:

Wenn einige unserer Angebote unter "freiberufliche Tätigkeiten" fallen, müssen wir dann wirklich als Freiberufler arbeiten?

Stimmt es nun, das wir auch (wie oben beschrieben) "Phantasienamen" benutzen dürfen?

Dürfen wir uns nun einen Mitarbeiter suchen oder nicht?

Der o.g. Berater hat ach erwähnt das wir es uns überlegen sollten ein Einzelunternehmen zu gründen. Den Grund hierfür konnte er allerdings nicht genau erklären :S
Doch wenn z.B. ich dieses Einzelunternehmen gründe, was ist dann mit meiner Frau?

Alles ein bisschen verwirrend. Ich hoffe es blickt trotzdem jemand durch und kann uns helfen


MfG

S.a.m.
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  #2  
Alt 28.02.2011, 08:46
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Deine Fragen sollte dir ein kompetenter Unternehmensberater beantworten, evtl. kommt dafür auch ein Steuerberater in Frage.

Ich gehe daher nur auf diese Frage ein:

Zitat:
Doch wenn z.B. ich dieses Einzelunternehmen gründe, was ist dann mit meiner Frau?
Deine Frau würde weiterhin ALG II beziehen, da du aber als Ehegatte Einkommen erzielst, greift weiterhin der § 7 SGB II und ihr bildet weiterhin eine Einstehensgemeinschaft, bei der dein Einkommen angerechnet wird.

Das setzt voraus, dass deine Buchführung stets korrekt ist, damit dein Einkommen von der Arge-Jobcenter und damit eure Bedürftigkeit definiert werden kann.

Verdienst du genug, kann es sein, dass ihr aus ALG II herausfallt, das bedeutet dann auch, dass ihr eure Krankenversicherungsbeiträge selber aufbringen müsst.

Bevor du dich also selbstständig machst, solltest du prüfen, ob ihr auch die unsichtbaren Kosten wie KV genügend berücksichtigt hat, auch solltet ihr Erkundigungen einziehen, wie die Arge-Jobcenter mit Selbständigen umspringt, es wäre durchaus ein Szenario vorstellbar, dass die Arge-Jobcenter Leistungen solange verweigert, bis ihr erfroren und verhungert seid, weil irgendwelche Zettelchen und Nachweise fehlen.
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  #3  
Alt 23.04.2011, 17:20
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Zitat:
Zitat von S.a.m. Beitrag anzeigen
Laut der Info eines Existenzgründungsberaters dürfen wir uns nur als GbR slbstständig machen, da wie das Gewerbe erstmal als Kleingewerbe gründen und weiterhin Hartz IV beziehen.
Da Ihr kein Kapital habt, könnt Ihr ja keine Kapitalgesellschaft gründen. Da bleibt für Euch wohl nur die GbR. Diese entsteht automatisch, sobald Ihr beide gemeinsam geschäftlich tätig werdet.

Auch dürfte Euer Geschäftsumfang (zumindest anfänglich) nicht so groß sein, dass Ihr Euer Unternehmen in das Handelsregister eintragen lassen müsst. Wenn es eines Tages soweit ist, dann wird aus der GbR eine OHG.

Zitat:
Nun habe ich aber auch gelesen, das wir mit unserem Firmenangebot teilweise unter "freiberufliche Tätigkeiten" fallen.
Als Freiberufler bräuchtet Ihr kein Gewerbe anzumelden.

"Teilweise fallen" könnte jedoch bedeuten, dass Ihr doch als Gewerbetreibende eingestuft werden. Normalerweise empfehle ich an dieser Stelle eine Beratung bei einem Steuerberater. In Eurem Falle würde ich Euch jedoch empfehlen, direkt beim Finanzamt nachzufragen, ob man Euch als Gewerbetreibende oder als Freiberufler ansieht. In beiden Fällen braucht Ihr sowieso eine Steuernummer.

Zitat:
Auch die namensgebung ist ein Problem. Eigentlich wollten wir als Firmennamen nicht unsere eigenen Namen verwenden. Der genannte Existenzgründungsberater sagte, es wäre möglich auch einen "Phantasienamen" zu benutzen. Lediglich auf Rechnungen und sonstigen Geschäftsbriefen müssten unsere Namen enthalten sein. Nun habe ich dies aber auch schon mehrfach anders gelesen.
So ist das.

Auf Rechnungen, Bestellungen, Geschäftsbriefen, Impressum einer Homepage etc. könntet Ihr dann z.B. auch beides untereinander schreiben:

Fantasie GbR
Max und Martina Mustermann

Bei Werbebroschüren könntet Ihr z.B. vorne drauf nur den Fantasienamen schreiben, irgendwo hinten rein dann in ein Impressum beides. Homepage dito.

Zitat:
Wir möchten auch gerne einen Mitarbeiter auf 120,- Euro Basis einstellen. Der o.g. Berater sagte uns das wäre kein Problem, aber auch das habe ich schon mehrfach anders gelesen.
Das solltet Ihr vorher mit dem zuständigen Sachbearbeiter für Selbständige beim Jobcenter besprechen. Es fallen dafür an: Lohn, Krankenversicherungsbeitrag, evtl. Rentenversicherungsbeitrag (wenn der Angestellte das möchte, muss das auch vorgenommen werden) sowie der Beitrag zur Berufsgenossenschaft (Unfallvers.). Alle diese Dinge sind absolut regelmäßig zu entrichten, sonst gibt es diversen Ärger.

Und wie es sich genau in Kombination mit Hartz IV verhält, weiß ich nicht. Schaut mal in den Ausfüllhilfen für die beiden Formulare (voraussichtliche Einnahmen und Kosten sowie das Formular zur nachträglichen Abrechnung) nach, was dort über Lohn- und Lohnnebenkosten für Angestellte steht.

Zitat:
Wenn einige unserer Angebote unter "freiberufliche Tätigkeiten" fallen, müssen wir dann wirklich als Freiberufler arbeiten?
Wahrscheinlich nicht. Aber das ist nix Schlimmes, viele streben das an.

Zitat:
Der o.g. Berater hat ach erwähnt das wir es uns überlegen sollten ein Einzelunternehmen zu gründen. Den Grund hierfür konnte er allerdings nicht genau erklären :S
Doch wenn z.B. ich dieses Einzelunternehmen gründe, was ist dann mit meiner Frau?
Zwei Einzelunternehmen statt einem gemeinsamen zu gründen, dürfte Euch nicht helfen.

Oder habt Ihr einen Ehevertrag, der ausschließt, dass der eine für den anderen aufzukommen hat? Wenn ja, dann könnte das interessant sein, falls Schulden entstehen. Bei einer GbR haften nämlich beide vollumfänglich für alles - mit oder ohne Ehevertrag.

Wenn Ihr keinen solchen Ehevertrag habt, macht es für Euch meines Erachtens keinen Sinn, die Geschäftstätigkeit in zwei gesonderte Unternehmen aufzudröseln, sondern würde nur die Bürokratie verdoppeln.

p.s.: Was ist das eigentlich für ein Berater, bei dem so viele grundsätzliche Fragen offen bleiben?

Meine Antworten beziehen sich auf Erfahrungswerte und meinen Kenntnisstand, können aber natürlich eine Gründungsberatung / Unternehmensberatung nicht ersetzen und sind auch nicht als Ersatz dafür gedacht.
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags.

Geändert von Melete (23.04.2011 um 17:25 Uhr)
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