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#1
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| Hallo! Ich habe nun über eine Stunde im Web gesucht, aber ich bekomme immer andere Infos :( Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen ![]() Kurz zur Info: Ich und meine Frau beziehen derzeit HartIV. Wir möchten uns nun gerne selbstständig machen und sind momentan bei der Rechtsform angelangt. Laut der Info eines Existenzgründungsberaters dürfen wir uns nur als GbR slbstständig machen, da wie das Gewerbe erstmal als Kleingewerbe gründen und weiterhin Hartz IV beziehen. Nun habe ich aber auch gelesen, das wir mit unserem Firmenangebot teilweise unter "freiberufliche Tätigkeiten" fallen. Auch die namensgebung ist ein Problem. Eigentlich wollten wir als Firmennamen nicht unsere eigenen Namen verwenden. Der genannte Existenzgründungsberater sagte, es wäre möglich auch einen "Phantasienamen" zu benutzen. Lediglich auf Rechnungen und sonstigen Geschäftsbriefen müssten unsere Namen enthalten sein. Nun habe ich dies aber auch schon mehrfach anders gelesen. Wir möchten auch gerne einen Mitarbeiter auf 120,- Euro Basis einstellen. Der o.g. Berater sagte uns das wäre kein Problem, aber auch das habe ich schon mehrfach anders gelesen. Nun zu meinen Fragen: Wenn einige unserer Angebote unter "freiberufliche Tätigkeiten" fallen, müssen wir dann wirklich als Freiberufler arbeiten? Stimmt es nun, das wir auch (wie oben beschrieben) "Phantasienamen" benutzen dürfen? Dürfen wir uns nun einen Mitarbeiter suchen oder nicht? Der o.g. Berater hat ach erwähnt das wir es uns überlegen sollten ein Einzelunternehmen zu gründen. Den Grund hierfür konnte er allerdings nicht genau erklären :S Doch wenn z.B. ich dieses Einzelunternehmen gründe, was ist dann mit meiner Frau? Alles ein bisschen verwirrend. Ich hoffe es blickt trotzdem jemand durch und kann uns helfen ![]() MfG S.a.m. |
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#2
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| Deine Fragen sollte dir ein kompetenter Unternehmensberater beantworten, evtl. kommt dafür auch ein Steuerberater in Frage. Ich gehe daher nur auf diese Frage ein: Zitat:
Das setzt voraus, dass deine Buchführung stets korrekt ist, damit dein Einkommen von der Arge-Jobcenter und damit eure Bedürftigkeit definiert werden kann. Verdienst du genug, kann es sein, dass ihr aus ALG II herausfallt, das bedeutet dann auch, dass ihr eure Krankenversicherungsbeiträge selber aufbringen müsst. Bevor du dich also selbstständig machst, solltest du prüfen, ob ihr auch die unsichtbaren Kosten wie KV genügend berücksichtigt hat, auch solltet ihr Erkundigungen einziehen, wie die Arge-Jobcenter mit Selbständigen umspringt, es wäre durchaus ein Szenario vorstellbar, dass die Arge-Jobcenter Leistungen solange verweigert, bis ihr erfroren und verhungert seid, weil irgendwelche Zettelchen und Nachweise fehlen.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| Zitat:
Auch dürfte Euer Geschäftsumfang (zumindest anfänglich) nicht so groß sein, dass Ihr Euer Unternehmen in das Handelsregister eintragen lassen müsst. Wenn es eines Tages soweit ist, dann wird aus der GbR eine OHG. Zitat:
"Teilweise fallen" könnte jedoch bedeuten, dass Ihr doch als Gewerbetreibende eingestuft werden. Normalerweise empfehle ich an dieser Stelle eine Beratung bei einem Steuerberater. In Eurem Falle würde ich Euch jedoch empfehlen, direkt beim Finanzamt nachzufragen, ob man Euch als Gewerbetreibende oder als Freiberufler ansieht. In beiden Fällen braucht Ihr sowieso eine Steuernummer. Zitat:
Auf Rechnungen, Bestellungen, Geschäftsbriefen, Impressum einer Homepage etc. könntet Ihr dann z.B. auch beides untereinander schreiben: Fantasie GbR Max und Martina Mustermann Bei Werbebroschüren könntet Ihr z.B. vorne drauf nur den Fantasienamen schreiben, irgendwo hinten rein dann in ein Impressum beides. Homepage dito. Zitat:
Und wie es sich genau in Kombination mit Hartz IV verhält, weiß ich nicht. Schaut mal in den Ausfüllhilfen für die beiden Formulare (voraussichtliche Einnahmen und Kosten sowie das Formular zur nachträglichen Abrechnung) nach, was dort über Lohn- und Lohnnebenkosten für Angestellte steht. Zitat:
![]() Zitat:
Oder habt Ihr einen Ehevertrag, der ausschließt, dass der eine für den anderen aufzukommen hat? Wenn ja, dann könnte das interessant sein, falls Schulden entstehen. Bei einer GbR haften nämlich beide vollumfänglich für alles - mit oder ohne Ehevertrag. Wenn Ihr keinen solchen Ehevertrag habt, macht es für Euch meines Erachtens keinen Sinn, die Geschäftstätigkeit in zwei gesonderte Unternehmen aufzudröseln, sondern würde nur die Bürokratie verdoppeln. p.s.: Was ist das eigentlich für ein Berater, bei dem so viele grundsätzliche Fragen offen bleiben? Meine Antworten beziehen sich auf Erfahrungswerte und meinen Kenntnisstand, können aber natürlich eine Gründungsberatung / Unternehmensberatung nicht ersetzen und sind auch nicht als Ersatz dafür gedacht.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. Geändert von Melete (23.04.2011 um 17:25 Uhr) |
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