Scheinselbständig oder arbeitnehmerähnliche Selbstständig ???
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Scheinselbständig oder arbeitnehmerähnliche Selbstständig ???

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  #1  
Alt 09.01.2011, 20:51
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Schulzi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Scheinselbständig oder arbeitnehmerähnliche Selbstständig ???


Hallo erstmal, ich arbeite derzeit für ein Zeitarbeitsunternehmen im Lager eines Onlinehandel´s. Da der Stundenlohn über diese Firma nicht gerade der Bringer ist, hatte ich mir überlegt, direkt als Selbstständiger für diesen Onlinehandel zu arbeiten. Soweit so gut, nachdem ich mich intensiver mit dem Thema beschäftigt habe, bin ich auf das Thema "Scheinselbständigkeit" gestoßen. Soweit ich das jetzt verstanden habe, wäre das dann ja vom Gesetzgeber verboten ?!?!

Dann bin ich auf das Thema "arbeitnehmerische Selbständigkeit" bzw. "arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit" gestoßen. Könnte ich mich so Selbstständig machen ? Oder ist diese Form der Selbständigkeit auch verboten ?
Wenn ja, wäre ich dann nur in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder auch in der gesetzlichen Krankenversicherung ???

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen....
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  #2  
Alt 12.01.2011, 16:04
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Scheinselbständig oder arbeitnehmerähnliche Selbstständig ???

Setze dich bitte mit deiner Krankenkasse in Verbindung und kläre unter Angabe deiner Verhältnisse deinen Status.
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  #3  
Alt 15.12.2011, 10:52
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Marika2010 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Scheinselbständig oder arbeitnehmerähnliche Selbstständig ???

Was bei solchen Geschichten grundsätzlich nicht verkehrt ist, ist sich von einem guten Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Mit Scheinselbständigkeit ist nicht zu spaßen, vor allem nicht mit den Folgen der Scheinselbständigkeit! Da kommt man steuerlich und sozialversicherungstechnisch gesehen schnell in Teufels Küche. Vor allem auch der Auftrag- bzw. Arbeitgeber.
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  #4  
Alt 15.12.2011, 17:18
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Volker66 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Scheinselbständig oder arbeitnehmerähnliche Selbstständig ???

Hallo,

genau. Es geht beispielsweise darum, dass Du Dir die Arbeit frei einteilen können musst. Zudem darf niemand Dir direkt weisungsefugt sein. Wichtig ist auch noch, dass Du eigentlich nicht nur einen Auftraggeber hast, sondern mehrere.
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  #5  
Alt 15.12.2011, 22:01
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Eauvive befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Scheinselbständig oder arbeitnehmerähnliche Selbstständig ???

Ich will es mal kurz und schmerzlos zusammenfassen:

So wie du es beschreibst, liefe es auf eine Scheinselbständigkeit hinaus.

Soll heißen: Eine selbständige Tätigkeit die quasi identisch ist mit einer entsprechenden Anstellung (ein einzelner Arbeitgeber, feste Arbeitszeiten, Weisungsbefugnis etc.) ist nicht erlaubt, denn dann würden durch die Selbständigkeit lediglich die Rechte des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber ausgehebelt. Zudem würden steuerliche Abgaben quasi am Fiskus vorbei geschmuggelt. Und das ist per Gesetz verboten.

Das Problem würde sich z.B. in dem Moment lösen, in dem du für 2 oder mehr Auftraggeber tätig bist.
__________________
All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move.
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